Digitale Hauptversammlung – Verschlafen von Weiterentwicklung wird jetzt bestraft

Entfällt der Würstchen-Streit jetzt vollständig?

Im Eiltempo hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetze verabschiedet: Das größte Maßnahmenpaket der Geschichte unseres Landes wurde diese Woche beschlossen. Auch die Durchführung einer digitalen Hauptversammlung ist möglich. Grundsätzlich eine wichtige Angelegenheit, denn derzeit ist schwierig abzuschätzen, bis wann Versammlungen in Größe einer Hauptversammlung von mehreren Hundert Leuten wieder möglich sind. Bei einer Pflicht zur Präsenzveranstaltung bedeutet dies: Bis Veranstaltungen wieder erlaubt werden weder Hauptversammlung noch Dividende. Planen ist aktuell nahezu unmöglich. Was jetzt (27. März 11:50 Uhr) noch aktuell ist, kann in einer Stunde schon ganz anders aussehen.

Die rechtliche Beurteilung der digitalen Hauptversammlung überlasse ich den Juristen, die Stellungnahme für den Schutz der Aktionärsrechte Vereinigungen wie der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Durch den derzeitigen Ausnahmezustand bestehen hier die größten Risiken, dass wichtige rechtliche Themen übergangen werden. Hier sollte der Gesetzgeber trotz der Eile auch die Folgekonsequenzen bedenken. Auch für Fragen der Anfechtbarkeit brauchen wir die Meinungen von Juristen.

Im Jahr 2017 hatte ich einen Beitrag zum Thema „Hauptversammlung digitalisieren: Zukunftsvision Hauptversammlung 2030“ geschrieben: Vielleicht wird diese Vision durch den Corona-Virus nun doch schneller zur Wirklichkeit.

Lessons learned – hoffentlich

Was wir bereits jetzt daraus lernen sollten: Der Gesetzgeber sollte die digitale Hauptversammlung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ermöglichen. Gesichert werden müssen selbstverständlich die Rechte der Aktionäre. Aber sind wir doch einmal ehrlich: Wer von den Anwesenden verfolgt denn die wirklich wichtigen Themen? Oder ist da das Essen am Büffet nicht doch wichtiger? Zum Thema Buffet wird immer wieder auf den Würstchen-Streit bei der Hauptversammlung von Daimler vor einigen Jahren verwiesen, der einen Polizeieinsatz zur Folge hat.

Vielleicht kann die Digitalisierung der Hauptversammlung zu einem beitragen: Der Fokussierung auf den eigentlichen Sinn und Zweck der Hauptversammlung. Schließlich soll über die Geschäftslage des Unternehmens berichtet werden. Gerade durch die erheblichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus gibt es dazu sicherlich genügend Redebedarf. Die Angabe der voraussichtlichen Dividende unter Vorbehalt aktueller Entwicklungen durch die Corona-Pandemie, das gab es sicherlich noch nie. Zumindest nicht in der breiten Masse der Unternehmen.

Fehlender Fortschritt durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen führt nunmehr derzeit zu dem Beschlussmarathon im Bundestag. Denn nur wenn die Möglichkeit einer digitalen Hauptversammlung aus rechtlicher Sicht besteht, können Unternehmen sich darüber Gedanken machen und sich diesbezüglich weiterentwickeln. Doch eine boomende Wirtschaft lähmt den Fortschritt: Es lief ja auch jahrelang ohne. Dies fällt uns jetzt gerade auf die Füße.

Herausforderungen für Unternehmen

Die diesjährige Hauptversammlungs-Saison wird sicherlich zu einigen Veränderungen führen und Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Denn sowohl eine zeitliche Verschiebung der Präsenz-Hauptversammlung oder aber die Online-Durchführung bedeuten einen erheblichen Arbeitsaufwand. Ganz abgesehen davon, dass dies auch erhebliche Zusatzkosten verursachen wird. Dies genau in der Zeit, in der jedes Unternehmen bei Investitionen vorsichtig ist und die Budgets gekürzt werden.

Bei der Durchführung einer digitalen Hauptversammlung müssen nicht nur die entsprechenden Informationen an die Aktionäre erfolgen. Auch bei der Durchführung wird sich im Vergleich zur Präsenzveranstaltung einiges ändern. So stellt sich die Frage, wie der Wortmeldetisch für die Anmeldung von Fragen der Aktionäre und Aktionärsvertreter digital umgesetzt werden kann.

Schade, dass die Unternehmen nun unter Zeitnot Entscheidungen treffen müssen und dies nicht nur für die Mitarbeiter der Abteilung Investor Relations einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet: Dies alles ist derzeit nur so, weil wir in unserem Land den Fortschritt verschlafen haben. Würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon viel länger stehen, hätte sicherlich das ein oder andere Unternehmen die digitale Durchführung der Hauptversammlung ausgetestet. Allen voran sicherlich Unternehmen, die selbst sehr digital aufgestellt sind.

Fazit:

Bewegende Zeiten, in denen wir uns derzeit befinden. Eines ist sicher: Ohne die Ausbreitung des Corona-Virus wäre das Thema der digitalen Hauptversammlung sicherlich noch lange nicht auf die Agenda gekommen. Versuchen wir, diese Krise als Chance zu nutzen. Wir werden sehen, ob die digitale Hauptversammlung als Normalfall bis 2030 Zukunftsmusik bleiben wird.

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:

Weitere Quellen:

 

 

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