Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Es gibt die Zeile 41 nicht, jedenfalls nicht in ELSTER, sondern nur in den Papiervordrucken. Was die Sache aber vollkommen abstrus macht: Anstatt den Fehler digital zu beheben, gibt die Finanzverwaltung – hier in Form des Thüringer Finanzministeriums – eine Klickanleitung heraus, in der auf den Fehler aufmerksam gemacht wird. Man müsse zur Zeile 42 und nicht zur Zeile 41 springen.

Nun gut: Wenn es um eine kaum benötigte Kennziffer ginge, wäre der Fehler wohl noch hinzunehmen. Hier geht es aber um die elementare Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Millionen Immobilienbesitzer müssen also eine Klickanleitung studieren, um Fehlersuche zu betreiben, bevor die Finanzverwaltung auf den naheliegenden Gedanken kommt, den Fehler zu beheben. Wer soll das verstehen?

Ich bleibe dabei: Die Digitale Grundsteuererklärung ist ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung.

Wer mir nicht glaubt, möge selbst einen Blick auf die Klickanleitung werfen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/995922/?wherefrom=Livefeed

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