Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird.
Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte. Das Bußgeld besteht zunächst aus einem Ahndungsteil über fünf Millionen Euro; der Rest dient der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die VW aus dem Verkauf der Schummelautos erlangt hat. Dabei wurden die enormen Kosten berücksichtigt, die VW für die Aufarbeitung des Dieselskandals aufwenden muss.
Das lässt nun die Frage aufkommen, ob VW die Zahlung steuerlich geltend machen kann. Für den Ahndungsteil ist die eindeutig ausgeschlossen. Das ist folgerichtig, würde man sonst doch die Wirkung des Bußgelds konterkarieren. Auch für den Abschöpfungsteil sieht das Gesetz inzwischen eine klare Lösung vor: hier besteht kein Abzugsverbot. Folglich kann VW die Milliardenbuße zu 99,5 % – jedenfalls theoretisch, ohne Einzelheiten des Verfahrens zu kennen – steuerlich geltend machen. Das ist dem Grunde nach ebenso folgerichtig. Denn die höheren Gewinne aus den Schummelautos hat VW bereits versteuert, sodass die Rückabwicklung entsprechend gleichsam steuerlich berücksichtigt werden muss.
Im Detail wird es dann allerdings hakelig. Beispielsweise lässt sich kaum bestimmen, wie hoch tatsächlich der Gewinn aus den Schummelautos war und wo dieser – mit welcher Steuerbelastung – im Konzern entstanden ist. Das Bußgeld wird jedenfalls der Hauptsitz tragen mit einer Steuerquote von knapp 30 %. Mit den weiteren Kosten der Rechtsverfolgung kommen von der Milliardenüberweisung also wohl runde 300 Millionen gleich wieder vom Finanzamt zurück. Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwälte in Braunschweig das ordentlich nachgerechnet haben.
Ein anderer Fehler – so würde ich das zumindest bezeichnen – ist derweil systemimmanent, nämlich die Frage, wie der Steuerzahler eigentlich von dem Bußgeld profitiert. Schließlich nimmt das Land Niedersachsen die Geldbuße ein, während der Steuerabzug über eine komplexe Schlüsselung bundesweit verteilt wird. Da kommen einem dann schon langsam Zweifel, dieses Ende des Bußgeldverfahrens im Dieselskandal als Erfolg für den Rechtsstaat zu werten.
Weitere Infos:
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