Die neue Plastikabgabe: Was kommt auf Unternehmen zu?

Bereits am 02.03.2023 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Einführung einer Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten.

Hintergrund

Wir alle kennen das Problem: Plastikmüll! Ob nunmehr Essensverpackungen, Getränkebecher und Zigaretten. Durch sie wird ein Großteil des Stadtbildes zerstört. Dagegen wird der deutsche Gesetzgeber vorgehen. Insbesondere sollen Städte und Gemeinden, die jährlich Millionen in die Beseitigung dieser Müllberge investieren, nicht allein gelassen werden. Sie sollen eine finanzielle Unterstützung erfahren – und zwar von den Herstellern von Kaffeebechern, Chipstüten und vielen weiteren Produkten. Auch Feuerwerkskörper werden in die sogenannte Plastikabgabe eingebunden, die nunmehr von Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

400 Millionen Euro geplante Einnahmen

Das Gesetz soll Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder vergleichbarer Produkte dazu verpflichten, künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung bestimmter Umverpackungen zu beteiligen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen.

Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung dieser Einwegkunststoffabgabe als „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“ durch das Umweltbundesamt. Es soll den mit der Abgabe gespeisten „Einwegkunststofffonds“, der im Bundeshaushalt abgebildet wird, auch verwalten.

Gesetz vielseitig diskutiert

Die Vorhaben der Bundesregierung und das beschlossene Gesetz führen zu heftigen Diskussionen: Auf der einen Seite fürchtet die Wirtschaft unnötige Belastungen. Die Politik müsse „jetzt zeigen, dass es bei der tatsächlichen Ausgestaltung für die betroffenen Branchen kosteneffizient und fair zugeht, ohne dass es zu unnötigen Belastungen kommt“, sagte z.B. Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland. Insbesondere die Wirtschaft sprach sich zuvor v.a. für ein privatwirtschaftliches Modell aus.

Auf der anderen Seite geht den Städten und Gemeinden, welche jährlich Millionen für die Beseitigung von Müll ausgeben, die verabschiedete gesetzliche Grundlage nicht weit genug.

Insbesondere der Verband Kommunaler Unternehmen ließ durch seinen Vizepräsidenten, Patrick Hasenkamp, verlautbaren: „Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden.“

Es bleibt damit spannend, wie sich Wirtschaft und Kommunen in die weitere Ausgestaltung einbringen werden können.


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