Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht.
Zugegeben hat das Thema derzeit noch eher etwas von Kaffeesatzlesen. So richtig lässt sich nicht abschätzen, welche der vielfältigen Ansagen des designierten US-Präsidenten in die Kategorie trumpeten fällt und was tatsächlich Wirklichkeit wird.
Sollte Trump seine Idee des Protektionismus in letzter Konsequenz verfolgen, dürfte das gerade den Exportweltmeister Deutschland schwer treffen. Andererseits zeigen die jüngsten Erfahrungen, dass der US-Markt schlicht viel zu attraktiv ist, um sich durch – auch horrende – Strafzahlungen nachhaltig beeindrucken zu lassen (siehe die Beispiele Deutsche Bank oder VW). Das verbraucherrechtlich sehr zu begrüßende (vorrübergehende) Aus von TTIP dürfte auch alles andere als zur Wirtschaftskraft beitragen. Ob und wie sich das dann einmal im Steuersystem niederschlägt, bleibt offen. Ohnehin lässt sich den USA nur wenig entgegensetzen. Die typischen Handlungsfelder Mehrwertsteuer und Zölle sind durch die EU-Harmonisierung weitgehend zu zahnlosen Tigern verkommen. Jedenfalls hat man im Bundesfinanzministerium das Thema „Trump“ offenbar auf dem Schirm. In einem ZEIT-Interview Ende vergangenen Jahres äußerte sich Minister Schäuble für seine Verhältnisse ungewohnt undiplomatisch und sprach im Zusammenhang mit Trump unter anderem von „merkwürdig“, „postfaktisch“ und großen „Herausforderungen“.
Größere Auswirkungen sollen sich im grenzüberschreitenden Ertragsteuerrecht ergeben. Trump will nach jetzigem Stand das US-Steuerrecht umfassend reformieren, was sich vor allem auf die internationalen Großkonzerne auswirkte. Das ZEW in Mannheim mutmaßt, dass schon die Senkung von Steuersätzen in den USA die BEPS-Debatte in Europa entschärfen würde. Rein praktisch erscheint das indes durchaus fragwürdig. Denn Unternehmen wie Apple vermeiden Steuern ja nicht, weil sie es müssen, sondern weil sie es können. Insofern wäre es sicher verfrüht, nur wegen Trump in der BEPS-Bekämpfung schon einen Gang herunterzuschalten.
Insgesamt dürften sich steuerrechtliche Auswirkungen aus der neuen US-Präsidentschaft auf absehbare in Zeit in sehr engen Grenzen halten. Um nochmal den Finanzminister zu bemühen: „Wollen wir hoffen, dass es so kommt, es bleibt uns gar nichts anderes übrig.“
Ein einfaches cash-flow basiertes Ertragsteuersystem mit niedrigem Steuersatz und weitgehender Steuerfreiheit für Inlandsproduktion sowie Belastungen für Importe. Klingt doch erst mal interessant!
Absolut. Aber wann immer ein Steuersystem „einfach“ wird, sind Zweifel an der Umsetzung angebracht. Für Deutschland grüßen Friedrich Merz und „der Professor aus Heidelberg“.