Auch wenn das Jahressteuergesetz 2020 unzählige Änderungen mit zum Teil enormer steuerlicher Auswirkung bereithält, so hat doch die neue Homeoffice-Pauschale das größte Echo erfahren. Immerhin war sie das Lieblingskind einiger Politiker, obwohl sich die Pauschale angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und nur geringer weiterer Werbungskosten vielfach gar nicht auswirken wird.
Jedenfalls können Arbeitnehmer, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG und § 52 Abs. 6 Satz 13 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020).
Nur: Wo und wie ist die Homeoffice-Pauschale eigentlich geltend zu machen? Denn die „Macher“ der Steuererklärungsvordrucke 2020 konnten bei Verabschiedung der Vordrucke kaum ahnen, was irgendwann einmal geregelt werden wird. Immerhin waren sie so vorausschauend, um ab sofort in den Zeilen 31 bis 34 nicht nur nach den Urlaubs- und Krankheitstagen zu fragen, sondern auch nach den Heimarbeits- und Dienstreisetagen. Das allein hilft aber nicht weiter.
Ich würde davon ausgehen, dass die neue Homeoffice-Pauschale in den Zeilen 47 bis 48, also bei den „Weiteren Werbungskosten“ einzutragen ist und nicht bei den „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ in Zeile 44. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Jedenfalls schweigt sich die amtliche Anleitung naturgemäß dazu aus und lässt den Steuerbürger allein.
Hier finden Sie die Formulare und Vordrucke, die im NWB Kanzleipaket PRO enthalten sind.
Ein Beitrag von:
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- Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
- Autor zahlreicher Fachbeiträge
- Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
Warum blogge ich hier?
Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.