Deutschlands geheime Steuern – Fischereisteuer

Ganz am (unteren) Ende der Steuerspirale aus dem Bundesfinanzministerium steht seit einigen Jahren die Jagd- und Fischereisteuer; zuletzt mit „läppischen“ rund 10 Mio. €. Eine genauere Recherche zeigt, dass diese Einnahmen wohl nur noch aus der Jagdsteuer stammen.

Fischereisteuer – Steckbrief

  • Aufkommen:
    offenbar 0 €
  • Einführung:
    – (Kommunalsteuer)
  • Begründung:
    Luxussteuer
  • Gesetzeslänge:
  • EU-Recht:
  • Besteuert wurde:
    Anzahl der Fischereibezirke
  • Berechnung:
  • Rechtsprechung:
    Nur als Annex zur Jagdsteuer
  • Überflussfaktor:
    §§§§§ (5/5)

Der geneigte Angler wird bei einer Fischereisteuer vermutlich zunächst an die Fischereiabgabe denken. Diese darf – je nach Bundesland – jeder Angler entrichten, der sich nicht der Gefahr einer Strafverfolgung des „Schwarzangelns“ (unter Juristen: Fischwilderei) aussetzen möchte. Insofern spricht man gern von der „Angelsteuer“.

Tatsächlich ist mit der Fischereisteuer aber offenbar eine ganz andere Besteuerung gemeint. Unter Anknüpfung an die Anzahl der Fischereibezirke wäre wohl der Gewässereigentümer oder -verwalter mit der Fischereisteuer belastet. So genau lässt sich das allerdings nicht sagen, da augenscheinlich keine einzige Gemeinde in Deutschland eine Fischereisteuer erhebt. Auch bei den Fachverbänden scheint eine solche Abgabe gänzlich unbekannt.

Vermutlich hat sich die Begrifflichkeit aus der Vergangenheit herübergerettet, als Steuern noch in Form von Naturalien entrichtet wurden. Unter diesem Aspekt war eine Fischereisteuer natürlich überaus zweckmäßig. Inzwischen ist es eher weniger zu empfehlen, mit einem toten Fisch bei der Steuerbehörde vorbeizuschauen. Andererseits wäre die Erhebung einer Fischereisteuer (in Geld) wahrscheinlich viel effizienter zur Einnahmeerzielung, als die kaum konsequent zu realisierende Beitreibung der „Angelsteuer“.

Kurios: Zur Verteidigung gegen die Luxusbesteuerung des Jagdwesens brachte ein Betroffener im Prozess mal vor, dass schließlich die Fischerei in Niedersachsen auch unbesteuert bleibe. Das überzeugte die Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg allerdings nicht. Zwischen den Zeilen der Entscheidung liest man, dass Jagen luxuriöser sei als Angeln. Insofern sei dem Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen, dass er auf Luxussteuern beim Angeln, nicht aber beim Jagen verzichte.

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