Bereits im Jahr 2018 wurde über die Einführung einer Plastiksteuer beraten. In diesem Zusammenhang schlug die EU-Kommission die Einführung einer Plastiksteuer als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 vor. Allerdings fand der Vorstoß dabei keine Mehrheit und wurde nicht weiterverfolgt, vielmehr blieb er im Maßnahmenköcher der EU-Kommission. Aus diesem Maßnahmenköcher wurde die Plastiksteuer, beflügelt durch die Corona-Krise, gezogen.
Im Rahmen des 750 Mrd. Euro schweren Aufbauplan „Next Generation EU“ wurde die Einführung einer Plastiksteuer nun beginnend ab 2021 beschlossen. In der EU sollen mit dieser „Steuer“ Einnahmen i.H.v. zirka 6 Mrd. Euro generiert werden. Der prozentuale Löwenanteil entfällt dabei auf die Bundesrepublik Deutschland, die zirka 1,4 Mrd. Euro zum Aufkommen beiträgt. Der Begriff „Plastiksteuer“ ist dabei allerdings irreführend, denn die „Plastiksteuer“ qualifiziert nicht als Steuer i.S.v. § 3 AO. Vielmehr ist die „Plastiksteuer“ als Abgabe anzusehen, die die Bemessungsgrundlage für die Finanzierung eines Teils des Aufbauplans „Next Generation EU“ regelt. Auch wäre es fraglich, ob der EU überhaupt ein Regelungsrecht für eine „Plastiksteuer“ zustehen würde, da dies nur im Falle einer indirekten Steuer möglich wäre. Die Plastiksteuer ist daher als eine Abgabe anzusehen, die die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen Geldbetrag in den EU-Haushalt zu überweisen. Bemessungsgrundlage stellt dabei die Höhe der nicht recycelten Plastikabfälle in einem Land dar. Dies wird auch aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion deutlich (vgl. BT-Drucks. 19/22653 v. 17.9.2020).
„Der Europäische Rat hat im Juli 2020 beschlossen, eine neue Einnahmeart für den EU-Haushalt (sogenannte Eigenmittel) basierend auf der Menge nichtrecycelter Kunststoffverpackungsabfälle einzuführen. Diese sogenannte „Plastik-Abgabe“ ist eine Methode zur Berechnung der Beiträge zum EUHaushalt, sie stellt aber keine Steuer dar. Sie wird in Zukunft teilweise die deutschen Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens (sogenannte BNEEigenmittel) ersetzen, welche ebenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts gedeckt werden.“ (BT-Drucks. 19/22653 v. 17.9.2020, S. 2).
Im Kern zielt die Plastiksteuer dabei kurzfristig auf die Einnahmegenerierung ab, da durch die Erhebung die Ausgaben der Corona-Krise auf EU Ebene zumindest teilweise aufgefangen werden sollen. Aktuell wird von einer Abgabe i.H.v. 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelten Plastikabfällen ausgegangen. Diese Einnahmen werden dabei jedoch nicht zweckgebunden im EU Haushalt eingestellt. Damit tritt ein ökologischer Effekt der „Steuer“ dadurch ein, dass der Gesetzgeber auch in Zukunft angehalten ist, den Anteil an nicht recycelten Plastikabfällen zu senken und Plastikalternativen zu fördern.
Hauptziel der Plastiksteuer ist damit, neben der Einnahmengenerierung, den Druck auf die Mitgliedstaaten der EU zu erhöhen, damit das Aufkommen an nicht recycelten Plastikabfällen weiterhin reduziert wird. Insgesamt ist es zu begrüßen, dass bei der Umlagefinanzierung des EU Haushaltes in Zukunft auch ökologische Themen ein verstärkte Rolle spielen werden.
Weitere Informationen:
BT-Drucks. 19/22653 v. 17.9.2020