Der Steuerberater als Controller… ist die BWA eine Alternative zu einem echten Controlling?
Stax 2012, Stax 2015 und jetzt Stax 2018, die Bundessteuerberaterkammer informiert in regelmäßigen Abständen über die Umsatzentwicklungen in den Geschäftsfeldern des Berufsstandes. Und da zeigt sich, dass das für Steuerberater so wichtige Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ kommt nur langsam vorankommt.
Warum eigentlich? Wirbt doch auch die Bundessteuerberaterkammer im Berufsstand seit einigen Jahren mit der Initiative „Steuerberatung 2020“ dafür, dieses Geschäftsfeld auszubauen, um in naher Zukunft erwartete Rückgänge in anderen Geschäftsfeldern auszugleichen. Warum also dieses Schneckentempo?
Große Hindernisse sind wohl die Kapazitäten in der eigenen Kanzlei, es fehlt schlicht die Zeit ein neues Geschäftsfeld auszubauen. Und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter fehlen dafür wohl auch.
Aber ich denke, da ist noch einen Punkt. Nicht jeder mag Veränderungen und es gibt eine nachvollziehbare Bequemlichkeit (Tagesgeschäft, Alltagsstress…) die hilft, den Handlungsbedarf erfolgreich zu verdrängen. Ich glaube manche Kolleginnen und Kollegen haben noch nicht verstanden, dass es Ernst ist. Die Veränderungen werden kommen und es wird niemand danach gefragt, ob es ihm gefällt – und wer rechtzeitig reagiert, hat die besseren Chancen.
Aber warum alles selbst machen? Eine Lösung ist die Zusammenarbeit mit einem Controlling-Service, der Analysen und Reports für die Beratung des Mandanten erstellt. Der Steuerberater kann daraus Handlungsbedarf erkennen und hilft bei der Umsetzung von Lösungen. Klassisches Beratungsgeschäft – hier eben im Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“.
Und das nicht mit verschiedenen Werkzeugen aus dem virtuellen Werkzeugkasten nach dem Motto „nimm dir heraus was du brauchst“, sondern mit einer einfachen – so nenne ich es mal – „all-in-one-Lösung“. Das hilft dann zusätzlich Kosten zu sparen.
Manche Kolleginnen und Kollegen werden denken: „Warum die Kooperation mit einem Controlling-Service? Da gibt es doch die BWA!“ Zur BWA gibt es viel zu sagen. Häufig gibt es Kritik. Aber die BWA ist unbestritten ein erster Schritt in Richtung Controlling im Unternehmen.
Das wiederum führt zu einer Frage: „Warum ist die betriebswirtschaftliche Auswertung, die BWA, eigentlich so beliebt?“
Aufgabe der BWA ist es, unterjährig eine Aussage zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu liefern. Und diese Aufgabe erfüllt sie nicht besonders gut. Denn sie hat so einige Mängel oder, genauer gesagt, es fehlen wichtige Informationen.
Das vorweg, die Informationen aus der BWA können nur so gut sein wie ihre Datenbasis – die Finanzbuchhaltung. Und die BWA liefert auch bei einer professionell erstellten Buchhaltung nur begrenzte Informationen zur Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens, mehr auch nicht.
Beliebt ist sie, die BWA. Abgeleitet aus der Finanzbuchhaltung ist sie leicht verfügbar. Meist kostet sie nicht viel bzw. sie wird vom Steuerberater schon mal kostenlos, unkommentiert und dann meist Im Format „Standard – BWA“ abgegeben. Und das, obwohl sie eine „Haftungsfalle“ für den Berater und seinen Mandanten darstellen kann (s.u.g. Beitrag von Ehlers).
Bereits ein einfaches Finanz-Controlling ist auch für kleinere Unternehmen bezahlbar und liefert eine deutlich bessere professionelle Aussage zu Wirtschaftlichkeit und Situation der Finanzen im Unternehmen als die BWA.
Auch das Finanz-Controlling lebt von der Datenbasis Finanzbuchhaltung. Schon der Vergleich der IST-Werte mit der Planung und der Darstellung der Entwicklung der Ertragslage über mehrere Jahre hinweg, geben der Unternehmensführung wertvolle Hinweise. Zusammen mit Aussagen zur Liquidität und den Finanzen des Unternehmens entsteht so ein brauchbares Frühwarnsystem im Unternehmen.
Die Hausbank fragt nach der BWA, weil sie eine aktuelle Aussage zur Situation ihres Unternehmerkunden benötigt. Und meist ist eben nichts anderes da, also müssen ihr die begrenzten Aussagen der BWA genügen.
Falls die Hausbank an mehr Informationen über ihren Bankkunden interessiert ist, sollte sie ein gutes Controlling für diesen nachvollziehbar honorieren, z. B. über den Zinssatz! Warum nicht, aber dann auch richtig kommunizieren!
Wie sagt der Volksmund: „… tue Gutes, aber rede darüber!“
Lesen Sie hierzu auch:
Ehlers, Haftungsfolgen aus dem leichtfertigen Umgang mit der BWA – Konsequenzen sowohl für Berater als auch Unternehmer (NWB-BB 9/2016 S. 281)
(für Abonnenten kostenfrei)
Glückwunsch! Endlich kümmert sich ein Fachmann um den kleinen Mittelständler.
Der Hinweis zur mangelnden Qualität der BWA aus der FiBu ist nur zu berechtigt. Aber Vorsicht: Kreditinstitute geben sich eben nicht unbedingt mit dieser „Normal-BWA“ zufrieden. Die Fragen dazu in den Ratingsystemen lauten in etwa so: „Gibt es eine qualifizierte unterjährige Berichterstattung?“ Und damit ist eben nicht die Normal-BWA aus der FiBu gemeint, sondern ein „qualifizierte“, „aussagefähige“ als um Daten aus dem Rechnungswesen ergänzte BWA. Diese sollten Steuerberater ihren Mandanten nahebringen – wäre schon mal ein erstes Beratungsangebot im Rahmen der Betriebswirtschaftlichen Beratung. Zur „qualifizierten“ BWA gibt es eine Checkliste unter http://www.bwa-check.de.
Und noch ein Aspekt: Die Digitale Transformation wird die Umsätze in der Buchführung sinken lassen. Vielleicht ist das in den von Kollege Steltemeier zitierten Auswertungen auch schon erkennbar? Wenn nicht – es wird kommen. Also gilt es, sich darauf einzustellen. In „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung“ gibt es dazu immer wieder interessante Beiträge. Aktuell z.B. eine dreiteilige Reihe, wie Sie als Steuerberater/in das jahresabschlussgespräch als Einstieg in die BWL-Beratung nutzen.
Genau die richtige Aussage Helmut Steltemeier!
Ohne ein Controlling führt der Unternehmer seinen Laden meist im Blindflug nach Kassenlage und Lagerbestand. Und der Steuerberater füttert ihn mit nicht aussagefähigem Material oder einem Jahresabschluss, der 2,5 Jahre nach Beginn der Wirtschaftsperiode besprochen wird.
Zeitnahe Einflussnahme auf die Entwicklung eines Unternehmens muss man sich erarbeiten – zuerst als Unternehmer. Und wenn der Steuerberater der Lotse und Unterstützer sein möchte, wäre das genau seine Aufgabe. Mit Selbstzweck um seine zu erwartenden Ertragseinbrüche im digitalen Zeitalter zu kompensieren.
Ihr Beitrag über die Rolle der BWA im Controlling ist sehr aufschlussreich. Die Herausforderungen und Einschränkungen, die Sie hervorheben, sind wichtige Aspekte, die oft übersehen werden. Es ist ermutigend zu sehen, wie Sie das Bewusstsein für die Bedeutung einer soliden Datenbasis und einer umfassenden Analyse schärfen.