Wie bereits versprochen möchte ich heute über eine weitere Kuriosität der GoBD berichten. BMW-Fahrer aufgepasst: Nutzen Sie das BMW-Online-Fahrtenbuch? Diese speichert und dokumentiert durchgeführte Fahrten und besteht aus einer Applikation im Fahrzeug. Pro Fahrt werden relevante Daten aus dem Fahrzeug in das BMW ConnectedDrive Kundenportal übertragen und können dort bearbeitet und bestätigt werden – so die BMW-Werbung. Damit ist klar, dass das elektronische Fahrtenbuch ein Vorsystem im Sinne der GoBD ist oder zumindest sein kann. So weit, so gut. Nun wird es aber interessant: Neuere BMW verfügen über den BMW-Teleservice.
Die Werbung verspricht hier Folgendes: „Durch diese Vernetzung erhält ihr betreuender BMW Service Partner detaillierte Informationen über den Fahrzeugzustand … Dies ermöglicht eine gezielte und vorausschauende Serviceplanung für ihr Fahrzeug sowie schnelle Hilfe im Falle einer Störung.“ Nun stellt sich mir die Frage, ob die Daten des Teleservice ebenfalls zum Vorsystem gehören, immerhin dürfte auch hier die Fahrzeugleistung gespeichert werden. Und die gefahrenen Kilometer wiederum dienen möglicherweise als Abrechnungsgrundlage gegenüber Kunden. Wenn man dieses bejaht, hätten die Betriebsprüfer Zugriff auf den BMW-Teleservice. Ich stelle mir gerade mehrere tausend Betriebsprüfer vor, die in der BMW-Zentrale anrufen, um dort die Programmierprotokolle des BMW-Fahrtenbuchs und des BMW-Teleservice zu erbitten.
Natürlich ist das Beispiel an den Haaren herbeigezogen. Aber: Würde es sich in dem Beispiel nicht um einen Pkw, sondern um einen Lkw handeln, der im Speditionsgewerbe eingesetzt wird, können Sie sicher sein, dass die Finanzverwaltung alle gespeicherten Fahrzeugdaten auslesen möchte. Hier werden die Skrupel der Betriebsprüfer geringer sein.
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