Der Goodwill nach IFRS ist ein Dauerbrenner. Auch beim IASB (International Accounting Standards Board) gibt es offenbar viel Diskussionsbedarf. Eigentlich sollte die Reform schon längst erfolgt sein. Bei der Antwort auf die Frage, ob die planmäßige Abschreibung des Goodwills wieder eingeführt wird, braucht es noch etwas Geduld. Im ersten Quartal 2022 soll die Entscheidung gefällt werden.
Erfreulich ist die Transparenz des derzeitigen Diskussionsstandes. Das IASB hat im September ein Papier veröffentlicht, um die vorläufigen Ansichten zusammenzufassen. Diese werden wir uns nun genauer anschauen.
Schätzung der Nutzungsdauer des Goodwills
Die planmäßige Abschreibung des Goodwills wurde 2004 abgeschafft. Einer der Gründe war, dass die Nutzungsdauer des Goodwills nicht verlässlich geschätzt werden kann. Die Festlegung der Nutzungsdauer würde so den Unternehmen die Möglichkeit der reinen Willkür geben. Daher stellt sich aktuell dem IASB nun die Frage, inwieweit Unternehmen die Nutzungsdauer des Goodwills schätzen können.
Bei den Diskussionen gab es auch einige Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass ein Abschreibungsmodell nützliche Informationen liefern könnte. Es wurde daher vorgeschlagen, die Nutzungsdauer des Goodwills auf die Schätzungen des Managements zu stützen. Es gab auch den Vorschlag, beispielsweise die erwartete Amortisationsdauer eines Unternehmenszusammenschlusses als Nutzungsdauer heranzuziehen.
Übergangs-Lösungen bei der Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung
Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills würde auf einige Unternehmen möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben, die sich auch an den Kapitalmärkten zeigen könnten. Daher plant das IASB, potenzielle Auswirkungen verschiedener Methoden zu analysieren.
Dabei sollen u.a. die Schätzungen des Wertes des Goodwills, der in den Bilanzen der Unternehmen erfasst ist, sowie die betragsmäßigen Auswirkungen bei der Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung auf diese Unternehmen analysiert werden. Darüber hinaus soll eine Untersuchung aller Auswirkungen der verschiedenen Übergangsmethoden unter anderem auf die Ausschüttung von Rücklagen erfolgen.
Weitere Aspekte der Diskussion
Neben den o.g. Punkten sollen auch die folgenden Aspekte näher analysiert werden, damit das IASB im ersten Quartal 2022 eine Entscheidung fällen kann:
- Durchführbarkeit eines effektiveren Wertminderungstests als dies bisher der Fall war zu vertretbaren Kosten.
- Verbesserung der Anwendung von Wertminderungstests.
- Erleichterungen der Anforderungen des jährlich durchzuführenden quantitativen Wertminderungstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Goodwill, sofern keine Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
- Verringerung der Kosten und Komplexität bei gleichzeitig verständlicheren Informationen durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Schätzung des Nutzungswertes.
- Änderung des Bereichs der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte beim Unternehmenszusammenschluss.
- Klärung der Frage, ob Unternehmen verpflichtet werden sollen, in der Bilanz das Eigenkapital ohne den Goodwill auszuweisen.
Fazit
Es ist erfreulich, dass das Thema Goodwill und die Diskussion zur Rückkehr der planmäßigen Abschreibung beim IASB offenbar eine sehr hohe Relevanz haben. Dies mag sicherlich auch an den erheblichen Auswirkungen liegen, die eine Rückkehr mit sich bringen würde. Aus Anlegersicht wäre es auf jeden Fall wünschenswert, zur planmäßigen Abschreibung zurückzukehren und damit der Zeitbombe Goodwill entgegenzuwirken. Synergieeffekte durch einen Unternehmenskauf von mehr als 100 Jahren sind nicht nur in Zeiten der digitalen Transformation weit von der Realität entfernt.
Sollte sich das IASB dazu nicht durchringen können, wäre der Ausweis des Eigenkapitals ohne Goodwill immerhin ein erster Schritt. Dies müsste nur so klar erfolgen, dass Anleger klar erkennen können, dass der Goodwill bei einem Unternehmen einen Großteil des Eigenkapitals ausmacht. Es bleibt zu hoffen, dass auch Anleger sich zunehmend mit Bilanzen beschäftigen und kritische Fragen auf den Hauptversammlungen stellen.
Als Sprecherin für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger übernehme ich diesen Job auf einigen Hauptversammlungen.
Lesen Sie dazu auch:
https://www.ifrs.org/projects/work-plan/goodwill-and-impairment/