Nach dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 23.9.2024 kostet das Deutschlandticket laut Agenturmeldungen ab 1.1.2025 statt bisher 49 Euro künftig 58 Euro im Jahr. Aber die weitere Zukunft des Deutschlandtickets bleibt ungewiss.
Hintergrund
Ich habe im letzten Jahr wiederholt im Blog berichtet: Das Deutschlandticket gilt seit 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlich kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Bis Ende 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben. Bis Ende 2024 bleibt der Preis stabil bei 49 Euro. Deswegen beschloss das Kabinett am 17.7.2024 eine Neufassung des Regionalisierungsgesetzes.
Mit der Gesetzesänderung können in den Vorjahren nicht verbrauchte Mittel für die Finanzierung des Deutschlandtickets in diesem Jahr genutzt werden. Da aber die Finanzierung für 2025 ungewiss war, haben Bund und Länder länger verhandelt mit dem Ergebnis, den Preis des Deutschlandtickets ab 1.1.2025 auf 58 Euro/Monat anzuheben – wie lange dieser Preis noch über den 31.12.2025 hinaus gilt, ist ungewiss.
Welche Auswirkungen hat die Preissteigerung auf Jobticket und Semesterticket?
Die Preisanhebung beim Deutschlandticket hat auch Auswirkungen auf andere subventionierte Ticketformen:
Jobticket: Arbeitgeber haben schon bislang die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als sog. Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, können bis zum 31.12.2024 zusätzlich fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt werden. Das Jobticket für derzeit 34,30 Euro/Monat soll ab 1.1.2025 monatlich 40,60 Euro kosten
Semesterticket: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Deutschlandticket ab dem Sommersemester 2024 in rabattierter Form auch als Semesterticket anzubieten. Für 29,40 Euro statt 49 Euro im Monat können Studierende dann deutschlandweit den ÖPNV nutzen. Das Ticket hat dieselben Merkmale wie das normale Deutschlandticket: Es gilt für eine Person in der 2. Klasse in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV in ganz Deutschland und ist nicht übertragbar. Nach dem Beschluss der Verkehrsminister vom 23.9.2024 steigt der Ticketpreis für Studierende auf 34,80 Euro, allerdings erst ab dem Wintersemester 2025/26.
Bewertung: Wie geht’s weiter?
Mehr als elf Millionen Kundinnen und Kunden nutzen inzwischen das Deutschlandticket-Angebot – knapp über die Hälfte davon digital per Smartphone. Laut Erhebungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind 95 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer zufrieden mit dem Angebot und 75 Prozent wollen es dauerhaft nutzen. Die Preisanhebung ab 1.1.2025 erfährt bereits ein geteiltes Echo: Die Fahrgastverbände halten die Erhöhung für zu hoch, die Verbraucher- und Sozialverbände kritisieren, dass die Erhöhung Kunden vertreibe und das Ticket für finanziell schwächere Bevölkerungskreise unerschwinglich werde.
Für die Finanzierung des Deutschlandtickets in 2025 soll das Regionalisierungsgesetz geändert werden, der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/12773) wurde am 26.9.2024 in erster Lesung im Bundestag behandelt. Bereits am 27.9.2024 hat der Bundesrat hierzu schon Stellung bezogen (BR-Drs. 393/24 (B)). Der Bundesrat begrüßt zwar, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgelegt hat, um die in der MPK am 6.11.2023 vereinbarte Übertragung von im Jahr 2023 nicht genutzten Mitteln zur Finanzierung des Deutschlandtickets auf das Jahr 2024 umzusetzen.
Er begrüßt zudem, dass die Übertragbarkeit auch auf das Jahr 2025. Der Bundesrat sieht allerdings „mit großer Sorge“, dass das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit einem Abschluss der Gesetzgebung erst in der Sitzung des Bundesrates am 22.11.2024 rechnet; dieser Zeitplan passe nicht zur Finanzierungsplanung des Deutschlandtickets im Jahr 2024. Denn ohne eine überjährige Verwendbarkeit der Mittel reichten die für das laufende Jahr eingeplanten Mittel je nach Prognose nur bis Ende September 2024 aus. Viele Verkehrsverbünde hätten die Anwendung des Deutschlandtickets entsprechend befristet.
Eine Verschiebung dieser Befristung ohne einen Gesetzesbeschluss zur Herstellung der Überjährigkeit der Mittelverwendung sei daher für die Verbünde mit einem Finanzierungsrisiko verbunden. Ob die Verkehrsverbünde bereit seien, dieses Risiko zu tragen, hänge wesentlich davon ab, ob und wann mit dem Gesetzesbeschluss gerechnet werden kann.
Das ist ein Paukenschlag!
Erweisen sich die Bedenken des Bundesrats als richtig, hängt die Kompromisslösung für 2025 wieder am „seidenen Faden“, und zwar deshalb, weil der zuständige Bundesminister das erforderliche Gesetzesänderungsverfahren nach dem Beschluss des Kabinetts vom 17.7.2024 viel zu spät auf den Weg gebracht hat.
Der Appell des Bundesrates, „vor dem Hintergrund der dargestellten Eilbedürftigkeit sicherzustellen, dass ein entsprechender Gesetzesbeschluss dem Bundesrat so rasch wie möglich zur abschließenden Beratung zugeleitet wird“, klingt da fast schon verzweifelt.
Wir bleiben dran!
Weitere Informationen:
- Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2024 zum Entwurf des ÄndG des Regionalisierungsgesetzes BR-Drs.393/24 (B)
- Änderung des Regionalisierungsgesetzes BT-Drs.20/12773
- Pressemitteilung der Bundesregierung v. 17.7.2024: Deutschlandticket: Fragen und Antworten | Bundesregierung