Die Hauptversammlungs-Saison steht vor der Tür. Neben ihr: Der Corona-Virus. Derzeit werden fast täglich Großveranstaltungen und Messen abgesagt, um den Gefahren der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.
Doch wie ist dies eigentlich mit einer Hauptversammlung? Denn schließlich gibt es dazu eine gesetzliche Verpflichtung, anders als bei Konzerten, Messen und anderen Großveranstaltungen.
Kein Gedränge am Buffet?
Gedrängel an den Büffets, um noch ein weiteres Würstchen oder ein Stück Kuchen zu ergattern. Säle mit vielen Menschen – und das den ganzen Tag. So kennt man die ein oder andere Hauptversammlung. Doch ist dies 2020 überhaupt möglich? Denn schließlich geistert Corona seit Wochen durch die Welt und ist nun auch großflächig auf Europa übergeschwappt.
Auch wenn eine einberufene Hauptversammlung vom Vorstand abgesagt werden kann: Auf die Durchführung kann nicht verzichtet werden. Denn laut Gesetz muss sie in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden. Auch eine Verschiebung, wie dies derzeit bei einigen Messen passiert, ist für Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Ganz abgesehen davon, dass auch die entsprechenden Locations weit im Voraus gebucht wurden und nicht einfach das Datum geändert werden kann.
Doch ohne eine Hauptversammlung gibt es keine Beschlüsse und vorerst auch keine Dividende. Dies ist sicherlich auch nicht im Interesse der Aktionäre, die neben der Dividende auch mehr über den Geschäftsverlauf im vergangenen Geschäftsjahr erfahren wollen.
Online-Abstimmungen
Unternehmen können ihren Aktionären die Möglichkeit bieten, online abzustimmen. Dafür müssen zwar die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Allerdings kann die Hauptversammlung so wie geplant ablaufen. Vielleicht sorgt der Corona-Virus dafür, dass dieser Prozess beschleunigt wird: Wenn mehr Aktionäre online teilnehmen, werden in der Zukunft auch kleinere Räume für den Ablauf der Hauptversammlung ausreichen.
Da die Anwesenheit prozentual an den Aktionären gering ist, könnte die Online-Stimmabgabe die Anzahl der abgegebenen Stimmen erhöhen. Es ist fraglich, ob dies im Interesse der meisten Unternehmen ist. Allerdings interessieren sich vielleicht auch dann mehr Aktionäre für das Unternehmen, von dem sie Aktien halten.
Fazit
Auch wenn die Verbreitung des Corona-Virus in keinster Weise erfreulich ist, kann sie vielleicht die Digitalisierung der Hauptversammlung beschleunigen. Zumindest etwas.