Corona-Soforthilfe: Sollen Steuerberater prüfen?

Bereits in wenigen Wochen dürfte die Welle der „Überprüfung der Corona-Soforthilfen“ anlaufen. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Steuerberater offenbar zunehmend ins Boot geholt werden sollen, um zu bestätigen, dass hohe Betriebskosten vorliegen oder vorgelegen haben, die die Auszahlung der Corona-Soforthilfen gerechtfertigt haben oder weiterhin rechtfertigen.

In einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 4.6.2020 mit der Überschrift „Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“ bei der Beantragung von Überbrückungshilfen“ wird Kammerpräsident Prof. Dr. Schwab wie folgt zitiert: „Um Missbrauchsfälle auszuschließen, setzt der Gesetzgeber bei der Bewilligung der Soforthilfen auf das Gütesiegel der Steuerberater. Denn die Fördergelder fließen erst, wenn Steuerberater die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten in geeigneter Weise geprüft und bestätigt haben. Als Organ der Steuerrechtspflege nehmen wir diese Aufgabe entschlossen an und sichern damit ab, dass Steuergelder wirklich nur da ankommen, wo sie auch hingehören. … Missbrauch von Fördergeldern hat so keine Chance mehr.“

Ich gehe mithin davon aus, dass die Bundessteuerberaterkammer die Steuerberater offenbar auch bei den nun anlaufenden Prüfungen in der Pflicht sieht.

Natürlich habe ich keinen Überblick über die bundesweite Haltung der Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema. Ich selbst habe allerdings aus zahlreichen Gesprächen eher den Eindruck gewonnen, dass Steuerberater in Fragen der Corona-Soforthilfe aufgrund des damit einhergehenden Haftungs- und vor allem strafrechtlichen Risikos zurückhaltend sind. Viele haben von dem Thema sogar ganz die Finger gelassen, zumal einige Wirtschaftsministerien der Länder überdeutlich (Stichwort „Meineid“) auf die Folgen falscher Angaben verwiesen haben.

Von daher bin ich persönlich über die pro-aktive Haltung der Bundessteuerberaterkammer überrascht. Ich möchte sie nicht kritisieren, da ich nicht weiß, inwieweit eine Abstimmung mit den Präsidenten der regionalen Steuerberaterkammern erfolgt ist. Allerdings vermute ich, dass der Vorstoß zumindest kontrovers diskutiert worden wäre, wenn in den vergangenen Wochen Mitgliederversammlungen stattgefunden hätten.

Wie ist Ihre Auffassung zu dem Thema?

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der BStBK

Ein Kommentar zu “Corona-Soforthilfe: Sollen Steuerberater prüfen?

  1. Die Ausgangssituation erscheint mir hier unterschiedlich. Bei der (unzulässigen) Werbung, die Politiker und Nachrichten zur besten Sendezeit, für den Selbstbedienungsladen „Soforthilfe“ gemacht haben, hat sich jeder darauf gestürzt. Unrechtsbewusstsein war bei vielen Mandanten nicht vorhanden und bei uns bestand ein großer Teil der Hilfe für unsere Mandanten darin, zu erklären, dass kein Anspruch besteht.

    Der jetzt anstehende zweite Akt ist zwar immer noch nicht brilliant vorbereitet – was in der Kürze der Zeit vielleicht auch nicht zu erwarten war – aber immerhin gibt es deutlich weniger Werbung und zumindest bisher fragen bei mir auch nur Mandanten, für die die Kriterien zutreffen könnten. In solchen Fällen wird die Unterstützung deutlich leichter fallen. Zumal es rumort, dass der Steuerberater zumindest nicht mithaften soll.

    Eine gute FAQ bzw. Anleitung und eine fehlende Haftung des Berufsstandes sind eine gute Voraussetzung dafür, dass die Kammer uns hier zu Recht in den Vordergrund stellt.

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