Studenten, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, können seit 15.6.2020 eine Überbrückungshilfe des Bundes beantragen: Bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 sollen helfen, dass Studenten auch in der Corona-Krise ihr Studium nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen.
Hintergrund:
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland haben nicht nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft mit voller Wucht erreicht: Über zehn Millionen von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und eine rapide ansteigende Arbeitslosigkeit sind sichtbare Zeichen. Auch Studenten sind hiervon betroffen: Zwei Drittel der Studenten müssen neben dem Studium arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren; bei ausländischen Studenten sind es sogar drei Viertel. Viele dieser Studenten haben in der Corona-Krise ihre Jobs verloren, insbesondere im Dienstleistungsbereich und in der Gastronomie. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF bereits Anfang Mai Eckpunkte für eine Studierenden-Überbrückungshilfe mit einem Volumen von einer Milliarde Euro vorgestellt, deren Eckpunkte einen KfW-Studienkredit, ein zinsloses KfW-Studiendarlehen sowie einen Nothilfefonds für Studenten umfasst. Jetzt hat das BMBF den Nothilfefonds für Studentenwerke weiter konkretisiert.
Befristete Überbrückungshilfe für Studenten
Seit 15.6.2020 können Studierende, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, in einem Online-Verfahren für einen befristeten Zeitraum einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Das bedeutet:
- Online-Antragsverfahren: Die Anträge sind für die Monate Juni, Juli und August monatlich neu zu stellen. Hierfür ist ein Online-Antragsverfahren eingerichtet: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. Für die Bearbeitung der Online-Anträge sind die Studentenwerke vor Ort zuständig. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und bearbeitet. Für jeden Monat ist ein eigenständiger Antrag zu stellen, um die finanzielle Notlage prüfen zu können.
- Höhe der Förderung: Für die Monate Juni, Juli und August 2020 werden jeweils von 100 bis zu 500 Euro als Zuschuss gewährt, das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Hierbei wird nicht differenziert, ob es sich um einen inländischen Studenten oder einen Studenten aus dem Ausland handelt. Aber aufgepasst: Der Zuschuss wird nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ausgezahlt, schnell sein lohnt also. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
- Antragsformalien: Anträge sind an das Studenten- oder Studierendenwerk zu richten, das für die jeweilige Hochschule, an der der Student studiert, zuständig ist. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studierendenwerk am Hauptsitz der Hochschule zuständig. Für Hochschulen ohne zuständige Studierenden- oder Studentenwerke legt das Deutsche Studentenwerk ein zuständiges Studierenden- oder Studentenwerk in Absprache mit diesem fest. Dies ist im Zweifel über eine E-Mail zu verifizieren (ueberbrueckungshilfe-studierende@studentenwerk.de oder ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.de. Antragstellern steht auch eine Hotline zur Verfügung (0800 2623003). Zu jedem Antrag gibt es eine Antrags-ID, die es ermöglicht, den Antrag nachzuverfolgen.
- Erforderliche Nachweise: Die finanzielle Notlage muss vom Antragsteller u. a. mit Kontoauszügen der letzten Monate dokumentiert werden. Im Einzelnen sind erforderlich:
- die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule für das Sommersemester 2020,
- der Personalausweis oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass mit Meldebescheinigung,
- eine Bankverbindung in Deutschland; dabei ist zu beachten, dass die Überbrückungshilfe nur auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt werden kann,
- Belege dafür, dass sich der Studierende in einer pandemiebedingten Notlage befindet; hierbei ist zu beachten, dass Kontoauszüge keine Schwärzungen enthalten dürfen, da sie sonst als nicht vollständig gelten.
- Kumulierung mit anderen Unterstützungshilfen: Unabhängig von dem nicht rückzahlbaren Zuschuss kann auch ein KfW-Studienkredit beantragt werden. Der zinslose KfW-Studienkredit hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat und ist zinslos. Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit. Das Darlehen kann unbürokratisch online bei der KfW seit 6.5.2020 beantragt werden (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe).
Unschädlich ist, wenn ein Student/in auch anderweitige Stipendien oder Darlehen in Anspruch nimmt; dies schließt die Beantragung von Überbrückungshilfe – Bedürftigkeit vorausgesetzt – nicht aus.
Bewertung
Der neue befristete Studentenzuschuss ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings hat das Online-Antragsverfahren auch seine Tücken: Im Echt-Test zeigt sich wiederholt, dass der für die weitere Antragstellung erforderliche Token nicht übersandt wird, die Software also „hakt“. Das sollte schnell repariert werden – sonst gibt’s keine Anträge!
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