Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erfassen auch die deutsche Exportwirtschaft. Jetzt haben BMWi und BMF die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes befristet erweitert.
Hintergrund
Deutschland ist Exportnation: 2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.327,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1.104,1 Milliarden Euro importiert. Auch wenn das Wachstum im Vergleich zu den Vorjahren an Dynamik verloren hat, haben die deutschen Exporte und Importe im Jahr 2019 die bisherigen Höchstwerte aus dem Jahr 2018 übertroffen. Infolge der Globalisierung ist auch die Beschäftigung in Deutschland in hohem Maße auf offene Märkte und internationalen Handel angewiesen: Rund 28 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab, im verarbeitenden Gewerbe sogar 56 Prozent. Exportgeschäfte werden regelmäßig durch private Exportkreditversicherungen abgesichert. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie muss allerdings zusätzlich der Staat einspringen: durch staatliche Exportkreditgarantien. Als Vertreter der gesamten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland hat der DIHK bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sowie auch Bundesfinanzministerium (BMF), darauf gedrungen, Regelungen aus der Finanzmarktkrise 2008 zur Aufrechterhaltung des Schutzes für deutsche Unternehmen in der jetzigen Corona-Pandemie zu reaktivieren – mit Erfolg.
Exportkreditgarantien werden erweitert
Die Hermesdeckungen helfen vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die Risiken eines Exportgeschäftes abzusichern. Exportierende Unternehmen haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit einer unverbindlichen Deckungsanfrage an den Bund zu wenden. Diese Voranfrage erfolgt online und ist kostenlos. Das BMWi hat jetzt im Einvernehmen mit dem BMF am 30.3.2020 beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Bundes. Was wesentlich ist:
- EU-Kurzfristmitteilung wird geändert:
Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27.3.2020, die Bestimmungen der sog. Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission hat damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert. Damit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen. Das gibt gerade exportorientierten Unternehmen die erforderliche Sicherheit, dass im Zweifel der Staat „geradesteht“. - Begünstigte Länder:
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. - Geltungsdauer:
Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Weitere Informationen:
BMF Pressemitteilung vom 30.3.2020
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