Am 23.3.2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020, das Unternehmen zur Verfügung steht, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, an den Start gegangen. Konkret heißt dies, dass Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Für kleine und mittlere Unternehmen können Betriebsmittel mit 90 Prozent Haftungsfreistellung finanziert werden. Für größere Unternehmen gibt es eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.
Wie Professor Jahn hier im NWB Experten-Blog bereits berichtet hat, ist im Gespräch, dass Kredite für Firmen mit zehn bis 250 Beschäftigten mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Das hilft aber den etwas größeren Unternehmern, also den klassischen Mittelständlern, nicht weiter. Sie werden nach wie vor mit 20 Prozent haften müssen, und zwar mit ihrem Privatvermögen. Die Praxis zeigt, dass die Banken und Sparkassen gerade wegen oder trotz der jetzigen Situation nicht zu (weiteren) Zugeständnissen bereit sind.
Damit stehen zahlreiche Mittelständler derzeit vor der Frage: Melde ich Insolvenz an oder will ich tatsächlich mit meinem (weiteren) Privatvermögen haften? Die meisten von ihnen haben im Laufe ihrer Unternehmerkarriere mehrere Krisen durchlebt und konnten darauf irgendwie reagieren. Doch derzeit können sie im Prinzip nichts tun außer abwarten. Wer in der Reisebranche, im Veranstaltungsbereich, im Einzelhandel oder im Gastgewerbe tätig ist, kann nicht reagieren – und wer nicht reagieren, das heißt wer nicht einmal kämpfen kann, fühlt sich hilflos. Soll ausgerechnet in einer solch „hilflosen Situation“ Privatvermögen nachgeschossen werden?
Ich kann die Entscheidung niemandem abnehmen und beneide auch niemanden um diese Entscheidung. Eines ist aber klar: Die Entscheidung ist maßgebend von der Frage abhängig, wann das Geschäft wieder anlaufen wird. Und solange die Bundesregierung insoweit nicht einmal im Ansatz eine Exit-Strategie vorschlägt, befürchte ist, dass die Entscheidung vieler Mittelständler in Richtung „Insolvenz“ gehen wird.
Ich beneide natürlich auch nicht die Bundesregierung und möglicherweise ist es in der Tat noch (viel) zu früh, eine Exit-Strategie vorzustellen, doch das Dilemma ist für die Betroffenen klar. Von daher tut die Bundesregierung meines Erachtens gut daran, wenn sie die 100-prozentige Haftungsfreistellung auch für etwas größere Unternehmen vorsieht, solange sie keine Exit-Strategie vorlegen kann.
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Es stellt sich schon die Frage wie ich eine vernüftige Planung erstellen kann, wenn ich noch nicht mal eine Ahnung habe, wann ich mein Geschäft wieder öffnen kann.