Die aktuelle Corona-Krise ist ein einzigartiger Stresstest nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt hat das BMF am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Auswirkungen vorgelegt, das neben Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld) und steuerlichen Erleichterungen (Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen) auch Verbesserungen bei der Liquiditätssicherung vorsieht.
Hintergrund
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Wirtschaftsbranchen. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte, ja sogar in eine Schieflage geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit ihren Maßnahmenpaketen wollen Bund und Länder helfen, Unternehmen in der Krise mit ausreichend Liquidität auszustatten: Vor allem mit leichter zugänglichen Überbrückungskrediten zur Linderung unverschuldeter Liquiditätsengpässe. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen zu können.
Im Mittelpunkt der Kredithilfen des Bundes steht das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es erweiterte Möglichkeiten für Bürgschaften durch die Hausbank sowie die Förderbanken. Für Auslandsgeschäfte stehen wie bisher die bekannten Hermes-Bürgschaften zur Verfügung. Was genau können Unternehmen jetzt vom Bund erwarten?
1.Günstige KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mehrere kostengünstige Kreditinstrumente (Hotline der KfW unter 0800-5399 001). Wichtig: Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt nur über die Hausbank, an die sich der Unternehmer in diesen Fällen wenden sollte. Die Förderung unterscheidet sich im Wesentlichen danach, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist:
- Für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen: Die KfW bietet ihren „ERP-Gründerkredit Universell“ an. Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Mio. Euro Höhe. Neu ist hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher 500 Mio. Euro).
- Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind: Hier kommt der „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe in Betracht. Neu ist auch hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro.
- Kredite für größere Unternehmen bis 5 Mrd. Euro Umsatz: Hierfür gibt es den „KfW-Kredit für Wachstum“ mit erweiterten Leistungen. Hier ist die Umsatzobergrenze für antragsberechtigte Unternehmen von bisher zwei auf fünf Milliarden Euro angehoben worden. Gleichzeitig wird das bislang auf Unternehmen im Innovations- und Digitalbereich beschränkte Programm ausgeweitet und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich im Wege der Konsortialfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird dabei auf 70 Prozent erhöht.
- Kredite für Großunternehmen über 5 Mrd. Euro Umsatz: Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
- Geplante Sonderprogramme: Für alle Unternehmen sollen zudem in Kürze KfW-Sonderprogramme aufgelegt werden. Sie unterliegen aktuell noch dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Geplant ist, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 Prozent. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 Prozent. Zudem soll eine krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz erfolgen. Die KfW-Sonderprogramme können dann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
2. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Für Unternehmen können über die Hausbanken auch Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den beantragenden Unternehmen darf es sich allerdings nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen handeln, die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigene Förderinstitute bearbeitet. Informationen und Kontaktmöglichkeiten bieten die für das Unternehmen jeweils zuständige Bürgschaftsbank, die über ein Internetportal recherchiert werden kann. Konkret verändert wurden die bestehenden Bedingungen für Bürgschaften vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise hinsichtlich der folgenden Punkte:
Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppelt
- Die Obergrenze des Anteils der Betriebsmittel am Gesamtobligo der Bürgschaftsbank wurde auf 50 Prozent erhöht.
- Bürgschaftsbanken dürfen Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen.
- Das Großbürgschaftsprogramm wird auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet.
3. Förderbanken auf Länderebene
Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Einzelheiten hierüber finden sich bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder. Eine Übersicht mit Suchfunktion bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website.
4. Exportkreditgarantien
Für international tätige Unternehmen, bei denen Exportgeschäfte über Hermes-Bürgschaften abgesichert sind, greifen diese teilweise auch bei Schäden, die auf den Corona-Virus zurückzuführen sind. Dies betrifft etwa Schäden als Folge eines Produktionsabbruchs in der Herstellungsphase. Abgesichert ist oft auch der Ausfall von Lieferungen, der als Lieferantenkreditdeckung oder auch Forderungsdeckung bekannt ist. Das bietet etwa Schutz für den Fall, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt. Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen zu Exportkreditgarantien, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert wurden, ist die Euler Hermes AG in mit der Telefonnummer 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkreditgarantien.de.
5. Geplant: Notfallfonds auf Bundes- und Länderebene
Die vorgenannten Förderinstrumente haben den Nachteil, dass es sich „nur“ um Bürgschaften oder um (verzinsliche) Darlehn handelt, die zurückgezahlt werden müssen. Sie kommen deshalb in vielen Fällen von Einzelunternehmen/Selbständige und KMU nicht in Betracht, die akute Liquiditätsprobleme haben. Diese Zielgruppe benötigt sofort wirksame direkte Finanzhilfen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Das BMF hat diesbezüglich bereits einen bundesweiten „Notfallfonds“ angekündigt, um die Schuldenlast solcher Unternehmen zu reduzieren, die jetzt in eine Schieflage geraten sind um Finanzierungskredite aufnehmen müssen.
Auch auf Länderebene sind derartige Instrumente bereits angekündigt. In Bayern etwa hat der Ministerrat am 17.3.2020 eine „Soforthilfe Corona“ beschlossen: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium will. schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.
Die Flexibilität von Bund und Ländern angesichts der Corona-bedingten Krisenfälle in der Wirtschaft ist unbedingt zu begrüßen, in vielen Fällen ist die staatliche Hilfe überlebensnotwendig. Allerdings müssen sich die Unternehmen noch etwas in Geduld üben, weil in vielen Fällen die konkreten Ausführungsbestimmungen noch fehlen.
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NWB-Sonderberichterstattung zum Thema Coronavirus