Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise abermals mit einer Direktzahlung unterstützt. Diesmal sind es statt 300 aber „nur“ 150 Euro. Genauso viel sollen auch erwachsene Empfänger der Grundsicherung erhalten, die einen einmaligen Coronazuschuss nach dem SGB II erhalten.
Hintergrund
Die Corona-Pandemie ist auch für Eltern bzw. Sorgeberechtigte mit Kindern eine enorme Belastung. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber eine Rund-um-Betreuung nicht zulässt? Zusätzliche Aufwendungen, etwa beim Home-Schooling belasten die Familienkasse.
Der Bund hat vor diesem Hintergrund „gebeutelte“ Eltern schon im Jahr 2020 mit einem Kinderbonus gefördert. In 2020 wurde Eltern im Rahmen des beschlossenen Konjunkturpakets ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt – in zwei Raten in Höhe von einmal 200 Euro und einmal 100 Euro mit dem Kindergeld. Der Kinderbonus 2020 wurde Anfang Juni auf den Weg gebracht, die erste Auszahlung erfolgte im September (Kinderbonus von 300 Euro kommt (bundesregierung.de).
Was ist neu?
Jetzt gibt es abermals eine Sonderzahlung, quasi einen „Kinderbonus 2.0“. Nach dem Koalitionsbeschluss vom 3.2.2021 gilt für die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffenen Familien in 2021 folgendes:
- Es gibt in 2021 mit einem einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bezugsberechtigt ist jeder Kindergeldberechtigte ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen
- Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Davon sollen vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen profitieren.
- Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt, Empfänger von Sozialleistungen wie ALG II oder Wohngeld erhalten die Auszahlung in voller Höhe zusätzlich zu den Regelsätzen.
Bewertung
Der Kinderbonus hat in 2020 gewirkt und auch den Binnenkonsum angekurbelt – anders als die auf sechs Monate gefristete Senkung der Mehrsteuersätze. Insofern ist der jetzt beschlossene abermalige Bonus, der noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss und voraussichtlich schon im März/April 2021 ausgezahlt werden soll, auch ein gutes Zeichen für zusätzliches Wirtschaftswachstum, weil das zusätzliche Geld sicher nicht im Sparstrumpf der Familien landet. Klar ist aber auch, dass der Gesetzgeber im Kontext mit der Corona-Krise schon im 2020 viel für Familien getan hat, so dass jetzt nicht nochmal für Familien ein „Füllhorn“ zu erwarten war:
- FamilienentlastungsG:
Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz (BT-Drs. 19/21988, 19/22815, 19/23054; BGBl. 2020 I S. 2616) wurde zur Sicherung des Existenzminimums der Grundfreibetrag von 9408 € auf 9.744 € angehoben. 2022 steigt der Grundfreibetrag dann weiter auf 9984 €. Das Kindergeld beträgt ab 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 € pro Monat. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen von derzeit 7812 € um 576 € auf 8388 €. - Verdienstausfallentschädigung:
Schon im Sommer 2020 hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I S. 1045). Bis 31.3.2021 erhalten Eltern während der Corona-Pandemie auf Antrag eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2.016 Euro im Monat. - Kinderkrankengeld:
Mit dem am 18.1.2021 verkündeten Gesetz (BGBl. 2021 I S. 2, 29) erhalten gesetzlich versicherte Eltern auf Antrag nach § 45 Abs.2a und 2 b SGB V für Kinder bis 12 Jahren Kinderkrankengeld bis zu 20 Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 40 Tage).
Und wegen der Verrechnung des Kinderbonus auf den steuerlichen Kinderfreibetrag gilt weiterhin: Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig.
Quellen
- Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021
- Finanzielle Hilfen für Familien (bundesregierung.de)
- Kinderbonus von 300 Euro kommt (bundesregierung.de); https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156566
- Familienentlastungsgesetz 2020: https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2616
- GWB-DigitalisierungsG v. 18.1.2021, BGBl. 2021 I S. 2, 29 f.