Bundestag und Bundesrat haben mit großer Mehrheit finanzielle Entlastungen der Kommunen in der Corona-Krise beschlossen (BT-Drs.19/20595 und 20/598 v. 17.9.2020) und Bundesrat (BR-Drs. v. 18.09.2020). Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen in 2020 sinnvoll gesichert.
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Nach vielen fetten Jahren ist jetzt „Schmalhans Küchenmeister“ in den kommunalen Kassen. Nach Finanzierungsüberschüssen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2018 lag der Überschuss im Jahr 2019 zwar immer noch bei 4,5 Mrd. Euro (BT-Drs. 19/21407). Allerdings hinterlassen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie jetzt tiefe Risse in den Kommunalhaushalten. Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen kurzfristig und unmittelbar die Haushalte aller Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland. Vor allem sind erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten. Zudem sind viele Gemeinden und Gemeindeverbände mit hohen Sozialausgaben belastet. Beides hat zur Folge, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben nicht mehr umfänglich erfüllen und finanzieren können. Jetzt springen Bund und Länder den Kommunen finanziell zur Seite.
Wie werden Gemeinden und Gemeindeverbände jetzt finanziell entlastet?
Der Bundestag hat die für die finanziellen Entlastungen der Kommunalhaushalte vorgeschlagenen Grundgesetz-Änderungen (BT-Drs. 19/20595) und die einfach gesetzlichen Regelungen (BT-Drs. 19/20598) mit großer Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat hat am 18.9.2020 zugestimmt. Damit kann die Entlastung der Kommunen wie beabsichtigt noch unmittelbar im Haushaltsjahr 2020 erfolgen. Das bedeutet:
- Pauschaler Gewerbesteuer-Ausgleich:
Bund und Länder werden zu gleichen Teilen den Städten und Gemeinden die Corona bedingten Gewerbesteuer Ausfälle mit einem Volumen von 6,134 Mrd. Euro im Jahr 2020 pauschal ausgleichen. Hierfür wird Art. 143 h GG befristet bis zum 31.12.2020 geändert. - Grundsicherung für Arbeitssuchende:
Die Kommunen werden dauerhaft bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende entlastet. Das bedeutet: der Bund zahlt künftig 74 % statt bisher 49 % der Kosten. Die Ausgaben des Bundes für die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigen hierbei um rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr; die Kreise und kreisfreien Städte werden im gleichen Umfang entlastet. Zu diesem Zweck wird Art. 104a GG ergänzt. - Rentenversicherung der ehemaligen DDR:
Die ostdeutschen Länder werden bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR entlastet. Der Anteil des Bundes an den Aufwendungen steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurden bei den einfachgesetzlichen Regelungen allerdings verschärfte Berichtspflichten für die Länder beim Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen eingefügt: die Länder sollen dem BMF bis spätestens Ende März 2021 „über die erfolgte Weitergabe der Bundes – und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020 berichten. Vorher war lediglich vorgesehen, dass die Länder nur Anführungszeichen über ihr Vorgehen bei der Aufteilung der Mittel auf ihre Gemeinden“ berichten. Außerdem wird klargestellt, dass die Ausgleichszahlungen ausdrücklich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen dienen und keiner Zweckbindung durch das Land unterliegen.
Was kostet die Entlastung Bund und Länder?
Der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Schutzschirm für Kommunen führt beim Bund zu Mehrausgaben von 6,134 Mrd. Euro, bei den Ländern zu weiteren 4,834 Mrd. Euro. Das ist eine Menge Geld – letztlich muss dafür der Steuerzahler in späteren Veranlagungsjahren grade stehen.
Bewertung
Der finanzielle Schutzschirm für Kommunen während Corona kommt zur richtigen Zeit. Andernfalls wären die Kommunen flächendeckend nicht mehr in der Lage ihre Aufgabenerledigung zu finanzieren. Beim pauschalen Gewerbesteuerausgleich müssen die Länder jetzt genau hinsehen: Denn sie müssen das ihnen zugewiesene Aufkommen des Bundes unter den Kommunen gerecht verteilen. Die verschärften Berichtspflichten stellen dabei sicher, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es benötigt wird. Zu begrüßen ist auch, dass sich der Bund künftig dauerhaft (!) an der Aufgabenfinanzierung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt. Das stärkt das Konnexitätsprinzip: Wer Aufgaben bestellt, muss sie auch angemessen finanzieren.
Quellen
- Heute im Bundestag Nr. 964/2020 v. 16.9.2020
- BT-Drs. 19/20595 und 19/20598 v. 17.9.2020
- BR-Drs. 540/20 und 540/21 v. 17.9.2020