Die Bayerische Staatsregierung hat am 27.10.2020 weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 angekündigt, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Dabei soll es auch einen Unternehmerlohn für Soloselbständige in der Kultur geben.
Kurz zum Hintergrund
Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur ein Wirtschaftszweig: Deutschland ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken in schweren Corona-Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die fehlenden Veranstaltungen, haben die Kunst- und Kulturschaffenden in ganz Deutschland schwer getroffen. Soloselbständige Künstler, aber auch Einrichtungen der Kreativ- und Kulturwirtschaft leiden besonders unter Beschränkungsmaßnahmen: sie erzielen keine Einnahmen. Von den Hilfsprogrammen des Bundes profitieren insbesondere Soloselbständige in der Kulturszene nicht, weil sie die Zugangs- und Förderbedingungen in aller Regel nicht erfüllen: Sie haben beispielsweise keine Beschäftigten und keinen sonst in der Wirtschaft üblichen monatlichen Fixkostenapparat.
Ein Unternehmerlohn wird jedenfalls bislang auf Basis der bestehenden Corona-Finanzierungshilfen nicht erstattet, es bleibt nur ein Antrag auf Grundsicherung (ALG II). Der Freistaat Bayern will jetzt Abhilfe schaffen.
Solo-Selbständigen-Programm für entgangenen Unternehmerlohn
Die Finanzhilfen für Kulturschaffende in Bayern sehen nach der Planung folgendes vor:
- Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Mio. Euro für das Jahr 2020.
- Die Empfänger erhalten eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns für Soloselbständige in der Kulturwirtschaft von bis zu 1.180 Euro monatlich, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres 2020 laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist.
- Die Unterstützung soll rückwirkend ab 1.10.2020 bis Mitte 2021 laufen.
Stipendien für Künstler, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen
- Es wird ein Stipendienprogramm für Künstler geben, deren Ausbildungsabschluss höchstens fünf Jahre zurückliegt (Sonderregelungen für Erziehungszeiten u.ä.). Damit fördert der Freistaat Bayern zielgerichtet Gründer in der Kulturszene, wobei genauere Informationen zum Antragsverfahren liegen noch nicht vorliegen: Ausgelobt werden 5.000 Stipendien mit einem Betrag von 5.000 Euro.
- Das Programm beginnt zum 1.1.2021.
- Die Stipendien sind mit anderen Hilfen kumulierbar.
- Das Stipendienprogramm, das in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden konkretisiert wird, ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und umfasst ein Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro.
Weitere Fördermaßnahmen zur Förderung der Kulturszene in Bayern
Über die vorgenannten neuen Fördermaßnahmen verlängert der Freistaat Bayern bereits existierende finanzielle Förderprogramme für die Kreativ- und Kulturwirtschaft in Bayern:
- Spielstättenprogramm:
Das bestehende Spielstättenprogramm wird bis 30.6.2021 verlängert. Es wird von November 2020 an ausgeweitet auf Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die beispielsweise in Stadthallen ihre Programme anbieten. - Hilfsprogramm für die Laienmusik:
Das Programm für die Laienmusik wird verlängert bis 30.6.2021. Im Rahmen des Hilfsprogramms können auch Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten umgesetzt werden. - Kino-Anlaufhilfen:
Die bis Ende 2020 bayerische Kino-Anlaufhilfe wird bis 30.6.2021 verlängert. Dafür stehen mit Aufstockung der Mittel 12 Mio. Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt zur Verfügung.
Fazit und Bewertung
Der ab Wirkung vom 2.11.2020 verhängte abermaligeSshutdown in Deutschland trifft auch die Kultur- und Kreativwirtschaft hart: Theater, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Soloselbständige im Kunst- und Kulturbereich sind zum Nichtstun verdammt.
Kunst- und Kulturschaffende sind aber wichtig in unserem Kulturstaat, sie dürfen kein „Notopfer“ der Corona-Krise werden. Mit den Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich bietet der Freistaat Bayern echte Perspektiven und drückt seine Wertschätzung gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern aus. Das ist gut so und sollte Vorbild auch für andere Länder sein. Denn Kulturangelegenheiten sind Ländersache, auch in finanziellen Angelegenheiten.
Quellen
- Bund-Länder-Beschluss „Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ v. 28.10.2020
- Pressemitteilung der Bay. Staatsregierung vom 27.10.2020