Die Corona-Zuschussprogramme des Bundes sind eine unverzichtbare Hilfe, damit Soloselbständige und Unternehmen in der Krise wirtschaftlich überleben können. Inzwischen gilt aber: Selbst Experten finden sich im Dschungel ständig geänderter Förderprogramme und FAQ nicht mehr zurecht.
Fortlaufende Anpassung der Programmvoraussetzungen, FAQ halten nicht Schritt
Die Förderprogramme werden inhaltlich immer wieder verändert (siehe z.B. für die Überbrückungshilfe Jahn NWB 32/2020 S. 2370 und NWB 4/2021 S. 250/für Abonnenten kostenfrei). Allerdings halten die Webseiten der Ministerien beim Änderungstempo nicht Schritt:
November- und Dezemberhilfe:
Die FAQ befinden sich noch immer auf dem Stand vom 26.1.2021 (Überbrückungshilfe Unternehmen – Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Zu den beihilferechtlichen Regelungen findet sich unter Ziff.4.8. (Abfrage am 10.2.2021) keinerlei Hinweis auf den angepassten und erweiterten beihilferechtlichen Rahmen vom 28.1.2021 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_261). Dies verwundert, nachdem das BMWi selbst in einer Pressemitteilung über die neue Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe in einer Pressemitteilung vom 5.2.2021 informiert (BMWi – Neue Verbesserungen: Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe).
Überbrückungshilfe II:
Unter Ziff. 4.16 ist in den FAQ (Abfrage 10.2.2021) erläutert, dass es beihilferechtlich seit dem 28.1.2021 wichtige Erleichterungen gibt. Weiter heißt es dort: „Weitergehende Informationen zum Beihilfenrecht finden sich in den separaten Beihilferecht FAQ.“
Beihilferecht:
Denkste! Obwohl das BMWi gerade in Reaktion auf die Proteste der Steuerberater zur Intransparenz der zu beachtenden beihilferechtlichen Regelungen reagiert und gesonderte FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht hat, befinden die sich noch immer (Abfrage am 10.2.2021) auf dem Stand vom 3.2.2021 (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Obwohl in der „Präambel“ die wesentlichen Änderungen genannt sind, findet sich auch unter Pkt. B.8. in den „Beihilfenrecht (!!)-FAQ“ kein Hinweis auf der erweiterten EU-Beihilfen-Rahmen vom 28.1.2021.
Praktische Konsequenzen
Die Beispiele ließen sich beliebig verlängern. Die Konsequenz dieser Informationspraxis ist Intransparenz und fehlender Durchblick, nicht nur bei Soloselbständigen, Freiberuflern und Unternehmen, sondern auch bei Experten wie den Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die FAQ sind damit keine ohne weiteres belastbare Datenquelle, auf die man sich bei Antragstellung und weiterer Bearbeitung verlassen und berufen kann. Das ist für Angehörige der steuerberatenden Berufe auch aus haftungsrechtlichem Blickwinkel heikel, die dokumentieren müssen, auf welche Informationsquelle er sich berufen hat. Was heißt das für die weitere Zukunft, die man – anders als die Vergangenheit – noch beeinflussen kann? Es wäre mehr als wünschenswert, wenn BMF und BMWi die Struktur ihres Webseitenaufbaus anpassen könnten, das dient einer besseren Orientierung.
Bei den Überbrückungshilfeprogrammen sollten die Webseiten inhaltlich angepasst werden. Das BMWi sollte bei den Coronaseiten auf der jeweiligen Startseite fix den jeweiligen Bearbeitungsstand mit Datum kommunizieren und nicht bloß vereinzelt. Und: Was die Ministerien via Pressemitteilung kommunizieren, sollte schnellstmöglich auch beiden FAQ integriert werden. Denn eine bloße Pressemitteilung schafft noch keine verlässliche Rechtsquelle, auf die man sich berufen kann.
Quellen
- Überbrückungshilfe Unternehmen – Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_261
- BMWi – Neue Verbesserungen: Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)