„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ So soll es Gorbatschow seinerzeit zu Honecker gesagt haben. Was daraus geworden ist weiß man ja.
Um wichtige Entwicklungen nicht zu verschlafen gibt es die deutliche Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer aus dem Jahre 2014 zum Thema „Steuerberatung 2020“. Sie regt nachdrücklich an, dass der Berufsstand seinen Mandanten Betriebswirtschaftliche Beratung, und insbesondere auch ein Controlling anbietet, um künftig wegfallende Umsätze im Bereich der „Vorbehaltsaufgaben“ auszugleichen.
Nun besteht oft das Problem, den Mandanten von der Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit eines Controllings im Unternehmen zu überzeugen. Hier einige Argumentationshilfen.
„Controlling? Das ist nichts für mich, ist doch nur für die Großen. Wir kommen doch auch „ohne“ gut zurecht und es gibt ja auch noch die betriebswirtschaftliche Auswertung, die BWA …
Da könnte meinen, dass der Mandant für diese Beratungsleistung nichts bezahlen will. Das liegt aber nicht an den Fakten, sondern eher an fehlenden Informationen, die dem Mandanten vermittelt werden müssen.
Auf die Frage an den Unternehmer „kennen Sie Ihr Unternehmen?“ bekommen sie ein schnelles klares „Ja, natürlich“. Fragen sie dann nach harten Fakten und Zahlen stellt sich heraus, dass es eher ein Bauchgefühl ist und eben nicht konkret belegbar.
Controlling … wovon sprechen wir da eigentlich?
Das Controlling versorgt die Unternehmensführung mit entscheidungsrelevanten betriebswirtschaftlichen Informationen.
Ein wichtiges Kriterium ist der frühe Zeitpunkt, zu dem Informationen aus Analysen und Reports des Controllings zeigen können, dass Wirtschaftlichkeit und Liquidität im Unternehmen möglicherweise gefährdet sind.
Instrumente des Controlling sind die Planung, erstellt auf der Basis der Unternehmensziele mit monatlichem Soll- Ist- Vergleich, der in Analysen und Reports frühzeitig auf Veränderungen bei der Entwicklung von Ertrag und Liquidität aufmerksam macht. Eben ein Frühwarnsystem. Es ist also leicht einzusehen, wie sinnvoll so ein Instrument ist.
Und während in großen Unternehmen Controlling intensiv genutzt wird, fehlt dieses Instrument in den meisten kleineren Unternehmen.
Woran liegt das? … die Knackpunkte:
- Das „Kapazitäts“ – Problem im Mandanten-Unternehmen
Controlling ist in kleineren Unternehmen Aufgabe vom Chef. Aber der hat bei einem bereits gut gefüllten Alltag (… vom Wissen mal abgesehen) nicht immer die Zeit für Controlling in seinem Unternehmen.
- Das „Betriebswirtschaftliches Wissen“ – Problem bei den Mitarbeitern des Beraters
Grundsätzlich kann der Berater mit seinem Wissen die „Wissens-Lücke“ im Mandanten-Unternehmen füllen. Fehlende Kapazitäten in den Kanzleien können ein Problem werden, denn wenn das betriebswirtschaftliche Wissen bei den Mitarbeitern fehlt gibt es nur wenige Möglichkeiten, Arbeiten zu delegieren.
Eine gute Lösung ist hier die Zusammenarbeit mit einem Controlling-Service, der mit den Daten des Mandanten die Analysen und Reports erstellt, mit denen der Berater dann seinen Unternehmer-Mandanten berät.
- Das „zu teuer“ – Problem
Gerade kleinere Unternehmen sind besonders preissensibel. Den Mandanten davon zu überzeugen, dass er etwas für eine Controlling-Beratung zahlen muss, dürfte möglich sein. Vor allem wenn der Nutzen des Controlling verständlich vermittelt wird. Auch hier ist die bereits erwähnte Zusammenarbeit mit einem Controlling-Service die Lösung. Dieser bietet eine Basis-Lösung (… ein Finanz-Controlling) an, die mit Standards arbeitet und daher relativ preiswert erstellt werden kann.
- Das „wo ist der Nutzen?“ – Problem
Der Nutzen: … ein einfaches Frühwarnsystem schafft Sicherheit!
Als ersten Schritt zum Controlling im Unternehmen bietet sich ein FinanzControlling an. Datenbasis ist die Finanzbuchhaltung des Unternehmens, die Daten sind also leicht verfügbar. Auf dieser Grundlage werden die Analysen und Reports erstellt, mit denen der Berater seine Unternehmer-Mandanten monatlich begleitet.Mit dem monatlichen Soll-Ist-Vergleich werden Fehlentwicklungen und sich abzeichnende Probleme frühzeitig erkannt, und es kann so gegengesteuert werden.Der Nutzen: …. auf Augenhöhe mit der Hausbank
Das Bankgespräch wird bestimmt durch die Informationen der Hausbank über das Unternehmen. Und häufig fehlen dem Unternehmer eigene Informationen und Argumente, um über Kredit und Zinssatz zu verhandeln. Ein Controlling im Unternehmen schafft hier nicht nur eine bessere Informationsbasis für das Gespräch, sie zeigt der Hausbank auch, dass das Unternehmen mit Controlling ein Frühwarnsystem als Risikovorsorge im Unternehmen installiert hat. Im Zeitalter des Rating ist das ein Pluspunkt, der nicht nur einen leichteren Zugang zum Kredit möglich macht, sondern auch für einen günstigeren Zinssatz sorgt!Der Nutzen: … Insolvenzgefahr reduzieren
Die Praxis zeigt, dass ein wesentlicher Grund für Insolvenzen gerade in kleineren Unternehmen ein fehlendes Controlling ist. Das Fehlen dieses Frühwarnsystems bedeutet, dass erste frühe Signale zu Fehlentwicklungen – weil sie nicht erkannt werden – die Wirtschaftlichkeit und Liquidität im Unternehmen gefährden können. Die Chance rechtzeitig zu reagieren bleibt ungenutzt.
Die Rolle des der Beraters
Unternehmer sind gute Fachleute, aber in den Unternehmen ist Controlling im Alltag nicht oder nicht ausreichend vorhanden. Ein fehlendes Bewusstsein für die Probleme im eigenen Unternehmen, Priorität für das „Bauchgefühl“ und fehlendes betriebswirtschaftliches Wissen sind die Gründe.
Darum darf der Steuerberater seine Unternehmer-Mandanten mit dem Thema Controlling nicht allein lassen. Auf der Basis des aus der bisherigen Zusammenarbeit gewachsenen Vertrauens begleitet und berät er den Mandanten unterjährig laufend mit Informationen aus Analysen und Reports, die das Controlling liefert und hilft erkannten Handlungsbedarf umzusetzen.
Und er aktiviert als Steuerberater so das Geschäftsfeld „Betriebswirtschaftliche Beratung“, das helfen soll, die Zukunft der Kanzlei zu sichern!
[Quelle: „Steuerberatung 2020“ – Bundessteuerberaterkammer].
Eine Controlling-Lösung für den Mandanten noch attraktiver machen? Wie soll das gehen?
Das Controlling liefert mit den Werkzeugen „Ertragsplanung mit monatlichem Soll-Ist-Vergleich“ – „Liquiditätsplanung und Statische Liquidität“ und einer „monatlich aktualisierten Prognose“ wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Aber was kann man mit den vorhandenen Daten der Finanzbuchhaltung, ergänzt um wenige zusätzliche Daten, noch machen?
- z.B. Jahresabschluss „fast close“*
Kurze Beschreibung: eine frühe vorläufige Fassung des Jahresabschlusses erstellen, allein für betriebswirtschaftliche Zwecke. - z.B. Steuerüberwachung*
Kurze Beschreibung: eine überschlägige, monatlich aktualisierte Berechnung des Steuer-Soll bei den Ertragssteuern auf der Grundlage der Ertragsprognose.
*Ein Faktenblatt zu den Themen „Jahresabschluss „fast close“ und „Steuerüberwachung“ sende ich Ihnen gerne zu: hstelti@t-online.de
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:
- Der Steuerberater als Controller
- Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ – Handlungsbedarf erkannt, wie geht es weiter?