Totalüberschussprognose trotz Überschreitens der 66-Prozent-Grenze

§ 21 Abs. 2 Satz EStG lautet: „Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.“ Auch vor 2021 war der Wortlaut kein anderer. Nun ist man also geneigt, das Wort „gilt“ mit dem Attribut „ausnahmslos“ zu versehen. Doch wer das Steuerrecht kennt, weiß, dass es so etwas wie „ausnahmslos“ kaum gibt. Und mit einer solchen – möglichen – Ausnahme muss sich bald der BFH befassen.

Hintergrund ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.1.2021 (5 K 1938/19), das ich leider noch nicht im Wortlaut einsehen konnte. Ich bin aber darauf gestoßen, weil es in der Liste der anhängigen BFH-Verfahren aufgeführt ist (Revision unter IX R 17/21).

Wenn ich richtig liege, hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass eine Totalüberschussprognose trotz Einhaltung der 66-Prozent-Grenze ausnahmsweise doch angezeigt ist, wenn es sich um die Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes, im konkreten Fall um ein Einfamilienhaus mit weit über 250 qm Wohnfläche, handelt Weiterlesen

Rentendoppelbesteuerung (Teil 4): Vertrauensschutz in der Vergleichs- und Prognoserechnung

Das AltEinkG ist zweifellos verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt die „unechte Rückwirkung“ dieses Gesetzes nicht gegen den Vertrauensschutz (BverfG, Beschlüsse vom 29.09./30.09.2015, 2 BvR 2683/11, 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10). Allerdings ist damit noch nicht geklärt, wie die (untergesetzliche) Vergleichsrechnung verfassungskonform unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz auszugestalten ist.

Wertsteigerungen von Altersvorsorgebeiträgen bis zum 31.12.2004

Der BFH hatte sich im Verfahren X R 20/19 u.a. mit der Frage der Folgerichtigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) S. 7 (Festschreibung des Rentenfreibetrags) zu befassen. Der BFH hält diese Festschreibung für Folgerichtig und führt weiter aus (TZ 101)

„…steuerlichen Bestandsschutz mit einem geringeren Besteuerungsanteil kann es nur für die Rentenbeträge in der zum 31.12.2004 vorliegenden Höhe geben. Wertzuwächse in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2039 genießen keinen besonderen Besteuerungsschutz…“

Gemäß BFH kommt demnach ein Bestandsschutz in der Vergleichsrechnung für Altersvorsorgebeiträge bis zum 31.12.2004 in Betracht. Eine andere Interpretation ist nicht möglich, weil ja auch Altersvorsorgebeiträge nach dem 31.12.2004 in der Übergangsphase nicht vollständig wie Sonderausgaben abziehbar sind und Rentenzuflüsse nicht vollständig besteuert werden. Insofern ergäbe eine unterschiedliche Behandlung vor und nach diesem Datum keinen Sinn. Weiterlesen

Müssen Genossenschaftsmitglieder Mietminderungen versteuern?

Im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt es fast 2.000 Baugenossenschaften, die rund 2,2 Millionen Wohnungen verwalten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband schätzt, dass mehr als 5 Millionen Menschen in einer Genossenschaftswohnung leben (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft)

Insofern dürfte die folgende Information viele Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitglieder aufhorchen lassen: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Mietminderung, die eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitglieder anstelle einer Gewinnberechtigung gewährt, als Kapitalertrag zu versteuern ist (Urteil vom 15.6.2021, 9 K 9068/20). Dies beruhe auf dem Zusammenspiel von § 20 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Weiterlesen

Steuerfalle bei Verkauf einer Studentenbude

Der Verkauf einer Immobilie ist auch innerhalb des berüchtigten Zehn-Jahres-Zeitraums steuerfrei, wenn eine der beiden Ausnahmeregelungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorliegt. Das heißt also, dass das Haus oder die Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein muss. Auf die Detailregelungen soll hier nicht weiter eingegangen werden. Vielmehr möchte ich das Augenmerk darauf legen, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an ein Kind noch als Eigennutzung im Sinne des § 23 EStG gilt – aber nur, wenn bzw. solange das Kind nach § 32 EStG zu berücksichtigen ist.

Im Klartext: Wird eine Studentenbude an Tochter oder Sohn überlassen, entfällt die eventuelle Steuerbefreiung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, sobald das Studium beendet oder das 25. Lebensjahr vollendet wurde. In diesem Sinne hat bereits das FG Baden-Württemberg im Jahre 2016 entschieden: Überschreitet das Kind die Altersgrenze des § 32 EStG, wird die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Urteil vom 4.4.2016, 8 K 2166/14).

Einfacher ausgedrückt: Entfällt während der Überlassung der Wohnung die Kindergeldberechtigung und wird die Immobilie dann verkauft, wäre der Veräußerungsgewinn zu versteuern – vorausgesetzt natürlich, An- und Verkauf liegen innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums. Weiterlesen

Führt die Erstattung von Parkgebühren zu Arbeitslohn?

Angenommen, Sie und Ihr Nachbar haben Ihre Arbeitsplätze im Zentrum einer Großstadt. Sie mieten einen Parkplatz an, erhalten die Parkgebühren aber von ihrem Arbeitgeber erstattet. Ihr Nachbar kann von vornherein einen Parkplatz kostenlos nutzen. Nehmen wir weiter an, dass die Parkgebühren und der Wert des kostenlos nutzbaren Parkplatzes bei jeweils 100 Euro im Monat liegen.

Würden Sie es dann als gerecht empfinden, wenn Sie die Kostenerstattung Ihres Arbeitgebers der Lohnsteuer (und der Sozialversicherung) unterwerfen müssen, während Ihr Nachbar keinen Cent versteuern muss? Dass Sie also am Ende des Monats 40 oder 50 Euro weniger in der Tasche haben als Ihr Nachbar? Und der Nachbar möglicherweise nur zehn Schritte vom Parkplatz bis ins Bürogebäude gehen muss und Sie vielleicht 500 Meter zurücklegen müssen?

Nun, gerecht ist das wohl nicht. Richtig ist es aber schon.

Zum Hintergrund: Arbeitnehmer dürfen ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Damit sind alle gewöhnlichen Aufwendungen abgegolten, und zwar auch die Parkgebühren für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit. Weiterlesen

Werbungskosten: Was Apple-Geräte mit Mercedes und BMW gemeinsam haben

Viele Bürger nutzen iPhones und iPads privat. Zuweilen werden teure iPhones sogar als eine Art Statussymbol betrachtet. Aber würden Sie auf die Idee kommen, dass Apple-Geräte niemals ausschließlich beruflich nutzbar sind, dass also immer davon ausgegangen werden müsse, dass eine private Mitbenutzung vorliegt? Und würden Sie einem Steuerpflichtigen entgegenhalten, dass selbst der Kauf eines MacBooks im Wert von fast 2.700 Euro immer auch privat mitveranlasst ist? Würden Sie ihm sagen, dass die Nutzung von Apple-Geräten – statt Geräten mit Microsoft-Programmen – grundsätzlich gegen eine dienstliche Nutzung spricht? Ich glaube, das würden Sie nicht tun. Weiterlesen

Katerfrühstück als geschäftliche Bewirtung oder der Wurm muss dem Fisch schmecken

Ein Katerfrühstück soll typsicherweise den Kopfschmerz nach einem geselligen Vorabend lindern. Ob es tatsächlich hilft, lassen wir einmal dahinstehen. Die Frage heute soll sein, ob ein Katerfrühstück als geschäftliche Bewirtung anerkannt werden kann.

Nein, sagt ein Finanzamt aus dem Bereich Berlin-Brandenburg. Ja, sagt das zuständige Finanzgericht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.11.2021, 16 K 11381/18). Weiterlesen

Finanzieller Schutzschild für kriegsbetroffene deutsche Unternehmen – Einordnung und Bewertung

Die Bundesregierung richtet nach Mitteilung des BMWK vom 8.4.2022 ein Hilfsprogramm ein, um von dem Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen finanziell zu unterstützen. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

Hintergrund

Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgrund umfangreicher staatlicher Markteingriffe haben viele deutsche Unternehmen und Wirtschaftszweige seit Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 auch mit den wirtschaftlichen Kriegsfolgen zu kämpfen. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen.

TCF als rechtliche Grundlage

Beihilferechtliche Grundlage für abermalige Staatssubventionen ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs vom 23.3.2022. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission. Es ist aber davon auszugehen, dass die Genehmigung erfolgen wird.

Welche Hilfsmaßnahmen sind konkret geplant?

Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung erhalten Unternehmen aller Größenklassen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten KfW-Krediten mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mrd. Euro. Bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen werden fortgesetzt. Weiterlesen

Sofortabschreibung für PCs: Nun äußert sich das IDW

Bekanntermaßen ist die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software im vergangenen Jahr per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt worden, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird (BMF 26.2.2021, BStBl 2021 I S. 298). Im Februar 2022 hat das BMF dann mehrere Zweifelsfragen zu der Neuregelung beantwortet, so dass nun beispielsweise klar ist, dass auch bei einem Kauf im Dezember eine volle Sofortabschreibung möglich ist und dass die Wirtschaftsgüter trotz 100-prozentiger Abschreibung mit einem Erinnerungswert im Bestandsverzeichnis aufzuführen sind (BMF-Schreiben vom 22.2.2022, BStBl 2022 I S. 187).

Da sich das BMF aber eher selten mit dem Handelsrecht befasst, ist es die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, ob die Sofortabschreibung auch in der Handelsbilanz erfolgen darf. Die Antwort kommt nun aber vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): Weiterlesen

Langzeitvergütungsmodelle sind steuerbegünstigt

Heute möchte ich Ihnen in aller Kürze eine BFH-Entscheidung vorstellen, die sowohl für AO- als auch für Lohnsteuer-Liebhaber einige Leckerbissen bereithält. Es geht darum, dass das Finanzamt eine einmal erteilte Anrufungsauskunft später nicht so einfach wieder aufheben kann. Und zum anderen ist das Urteil von Interesse, weil es aufzeigt, dass so genannte Langzeitvergütungsmodelle der Fünftel-Regelung unterliegen können.

Immer häufiger werden mit Führungskräften so genannte Langzeitvergütungsmodelle, neudeutsch Long Term Incentive Modelle (LTI) vereinbart. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Das Hessische FG hatte zu einem derartigen LTI entschieden, dass die Zahlungen des Arbeitgebers tarifbegünstigt sind, wenn die jeweilige zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist (Urteil vom 11.4.2019, 6 K 306/18). Der BFH hat diese Entscheidung bestätigt (BFH-Urteil vom 2.9.2021, VI R 19/19).

Der – etwas vereinfacht dargestellte – Sachverhalt: Weiterlesen