Kryptowährungswinter und die Frage der steuerlichen Verlustberücksichtigung?!

Momentan scheint kein Tag zu vergehen, an welchem nicht neue (schlechte) Nachrichten aus dem Kryptowährungssektor zum Vorschein treten. Nach dem Zusammenbruch von FTX stehen nun offenkundig auch die Kryptowährungsbank „BlockFi“ und die Kryptoplattform „Bitfront“ vor einem solchen Zusammenbruch.

Die damit zusammenhängenden Kursturbulenzen bieten Investoren einerseits neue Einstiegsmöglichkeiten. Auf der anderen Seite dürfte sich eine Vielzahl von Anlegern mit der Frage beschäftigen, ob und in welchem Umfang Kursverluste und/oder ein Komplettausfall wie bei einer nicht mehr gegebenen Zugriffsmöglichkeit auf die entsprechenden Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Weiterlesen

Verkauf von Mobilheimen: Steuerpflichtig droht!

Mobilheime scheinen auf dem Vormarsch zu sein. Zumindest lässt sich mit ihnen in Zeiten der Wohnraumknappheit offenbar gutes Geld verdienen. Und da kann es nicht schaden, einen Blick auf die steuerlichen Folgen zu werfen, wenn ein solches Heim verkauft wird.

Ganz aktuell hat der BFH nämlich entschieden, dass der Verkauf eines Mobilheims innerhalb der zehnjährigen „Spekulationsfrist“ als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen kann, und zwar wohlgemerkt nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und nicht nach der Nr. 1 der Vorschrift (BFH-Urteil vom 25.5.2022, IX R 22/21). Weiterlesen

Steuerpflichtige Gaspreisbremse: Beantragen Sie eine Aufteilung der Steuerschuld – das kann spannend werden!

Bereits zweimal habe ich darauf hingewiesen, dass die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe) steuerpflichtig wird. Bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse.

Nun möchte ich ein kleines Schmankerl bringen, mit dem ich erneut zeigen möchte, wie absurd die Neuregelung ist. Erst einmal zur Erinnerung: Weiterlesen

Gaspreisbremse wird steuerpflichtig: Willkommen in Absurdistan

Bereits vor einigen Tagen habe ich in einem Blog-Beitrag darauf hingewiesen, dass die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe) steuerpflichtig wird. Bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse.

Nunmehr hatte ich auch Gelegenheit, den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zu lesen. Willkommen in Absurdistan!

Die Systematik ist, wenn ich es richtig verstehe, die Folgende:

  • Die einmalige Entlastung wird regelmäßig den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 Satz 1 zugeordnet, obwohl der Steuerpflichtige selbst weder etwas geleistet noch unterlassen hat. Ein rein staatliche Zahlung wird also als Einkunftsquelle betrachtet. Nun ja.
  • Gehört eine Entlastung zu den Einkünften, ist sie nicht Gegenstand der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte, sondern wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Das verstehe, wer wolle.
  • Nur bei Steuerpflichtigen mit einer Pflicht zur Zahlung eines Solidaritätszuschlages erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen. Das ist aberwitzig.
  • Für den Zufluss nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Veranlagungszeitraum maßgebend, in dem die Endabrechnungen durch den Versorger, die Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wurden. Es gilt also eine Ausnahme vom Zuflussprinzip. Nun wird es vollkommen absurd.

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Immobilienübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch: Spielen die Banken mit?

Folgender Fall: Herr Mustermann hört, dass Immobilienübertragungen ab 2023 möglicherweise schenkungsteuerlich wesentlich teurer werden und möchte daher eine Mietwohnimmobilie noch kurz vor dem Jahreswechsel auf Sohn oder Tochter übertragen. Er plant allerdings eine Übertragung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs. Herr Mustermann hat eine umfassende Renovierung der Immobilie vor nicht allzu langer Zeit mit einem sehr günstigen Darlehen finanziert, für das er Zinsen von lediglich 1,5 % zahlt.

Nun ist er sich also mit Sohn oder Tochter über die Immobilienübertragung einig, hat mit dem Steuerberater gesprochen und auch bereits einen Notartermin vereinbart. Alles ist fast unter Dach und Fach und er denkt, nun muss er nur noch schnell zur Bank laufen, um dort alles klar zu machen. Er ist auch durchaus bereit, weiterhin  das Darlehen zu bedienen oder gar als Bürge für das Darlehen einzutreten.

Doch nun kommt es: Die Bank sagt ihm, dass sie im Falle der Immobilienübertragung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde. Fazit: Sohn oder Tochter müssten neu finanzieren, heutzutage eher mit 3,5 bis 5 Prozent Zinsen. Fazit: Die Immobilienübertragung scheitert oder wird wesentlich teurer, wenn die Beschenkten zu schlechteren Konditionen finanzieren müssen. Weiterlesen

Steuermodell Kennzeichenwerbung: Haftungsgefahren für Arbeitgeber nun sehr konkret!

Viele Jahre ging folgendes Steuermodell gut: Der Arbeitnehmer bringt einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung von bis zu 255 Euro pro Jahr. Diese Vergütung wird nicht als Arbeitslohn betrachtet, vielmehr soll es sich um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG handeln, die bei Unterschreiten der Freigrenze von 256 Euro steuerfrei bleiben.

Wie fast immer bei solch schönen Gestaltungen wurde auch diese – zu sehr – auf die Spitze getrieben. Viele Arbeitgeber haben sich damit begnügt, ihren Mitarbeitern 255 Euro allein dafür zu zahlen, dass diese eine Kennzeichenhalterung mit dem Logo des Arbeitgebers an ihrem privaten Pkw anbringen. Zuweilen ist der Betrag nicht einmal „on top“, sondern nur im Wege der Gehaltsumwandlung gezahlt worden. Oder es wurden „Gehaltserhöhungen mit Rückfallklauseln“ vereinbart.

Jedenfalls wurden die Lohnsteueraußenprüfer – und auch die Sozialversicherungsprüfer – zunehmend misstrauischer und es kam zu ersten Gerichtsverfahren. Weiterlesen

EuGH bestätigt deutsche Regelung zur Organschaft – kippt dennoch das Konstrukt der Innenleistungen?

Der EuGH hat heute mit Urteilen vom 01.12.2022 (Rs. C-141/20 und C-269/20) darüber entschieden, ob die umsatzsteuerrechtliche Organschaft in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Die zentrale Erkenntnis: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt den Organträger zulässigerweise zum Steuerschuldner.

Organträger ist zulässigerweise Steuerschuldner – keine Rückforderungsansprüche für Organträger

Entgegen den Ausführungen der Generalanwältin in den beiden Vorlageverfahren sieht der EuGH in der deutschen Regelung keinen Verstoß gegen das EU-Recht, da die Organgesellschaften einerseits über § 73 AO für ihre Umsatzsteuerschulden haften und so keine Steuerausfälle für den Fiskus drohen. Daneben kann der Organträger aufgrund der erforderlichen Eingliederung nach deutschem Recht seinen Willen in den Organgesellschaften durchsetzen, was eine genaue Erhebung der Umsatzsteuer ermöglicht. Unter diesen Voraussetzungen ist es aus Sicht des EuGH zulässig, ein Mitglied des Organkreises (hier den Organträger) als Steuerschuldner für die Umsatzsteuern des gesamten Organkreises zu bestimmen.

Im Ergebnis sind daher die Steuerfestsetzungen gegen den Organträger rechtmäßig und dieser hat keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm entrichteten Umsatzsteuern. Die befürchteten Steuerrückforderungen in Milliardenhöhe (s. BFH, Beschl v. 07.05.2020 – V R 40/19) sowie ein „Bauträger 2.0“ bleiben somit aus. Weiterlesen

Gaspreisbremse wird steuerpflichtig: Wie der Gesetzgeber selbst Grundpfeiler des Steuerrechts erschüttert

Wir Steuerrechtler haben alle irgendwann einmal gelernt, dass es sieben Einkunftsarten gibt. Daher beginnt § 2 EStG auch mit den Worten „Der Einkommensteuer unterliegen …“

Nun lese ich aber gerade zum Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses des Bundetages vom 30.11.2022: „Steuerpflichtig werden soll auch die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe). Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, so dass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse erhöhen soll.“

Ich kenne zwar noch nicht den dazu ergehenden Gesetzeswortlaut, aber letztlich wird die Empfehlung des Finanzausschusses bedeuten, dass wir in Zukunft de facto eine achte Einkunftsart erhalten werden. Wohlgemerkt verwendet der Finanzausschuss das Wort „Steuerpflichtig“, das heißt, er ordnet die Gas-/Wärmepreisbremse einer Einkunftsart zu und nicht der tariflichen Ermittlung der Einkommensteuer. Weiterlesen

Fahrten von Leiharbeitern zur Tätigkeitsstätte – BFH urteilt zugunsten der Arbeitnehmer

Als das steuerliche Reisekostenrecht im Jahre 2014 geändert und aus der regelmäßigen Arbeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte wurde, sollte alles besser und einfacher werden. Rund neun Jahre später weiß man, dass nichts besser und schon gar nicht einfacher wurde. Angesichts der unzähligen streitigen Verfahren darf man wohl zurecht die Frage stellen, was die damalige Reform überhaupt für einen Nutzen hatte.

Besonders umstritten waren – und sind – mitunter Fälle rund um Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Mit zwei Urteilen aus dem Jahre 2019 (VI R 36/16 und VI R 6/17) hatte der BFH zwar versucht, für Klarheit zu sorgen, doch offenbar ist ihm dies nicht zur Gänze gelungen. Jedenfalls ließ ein Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.5.2020 (1 K 382/16) aufhorchen. Weiterlesen

Vorab-Aufwendungen für wohnungsrechtsbelastete Immobilie nicht abziehbar – oder?

Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat. Mit diesem etwas langen, aber durchaus klaren Satz hat der BFH eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 15.9.2022, IX B 27/22).

Der BFH führt damit seine Linie fort. So hat er auch entschieden, dass der Eigentümer Aufwendungen für sein Grundstück, das mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht belastet ist, regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehen kann, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist (BFH-Urteil vom 19.2.2019, IX R 20/17). Weiterlesen