Es bleibt dabei: Müllwerker haben keine erste Tätigkeitsstätte

Hat ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte, darf er Verpflegungspauschalen nur dann steuerlich abziehen, wenn er länger als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich abwesend ist. Ohne erste Tätigkeitsstätte reicht eine mehr als achtstündige Abwesenheit von der Wohnung allein aus. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass viele Steuerpflichtige um die Frage des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte streiten.

Im Jahre 2021 gab es zunächst eine ganze Serie von BFH-Urteilen, etwa zur Lokführern einer Werksbahn, zu Rettungsassistenten, zu Postzustellern oder zu Mitarbeitern des allgemeinen Ordnungsdienstes, die für die betroffenen Steuerpflichtigen jeweils negativ waren (vgl. z.B. BFH 12.7.2021, VI R 9/19).

Doch dann gab es einen kleinen Lichtstreif am Horizont:  Weiterlesen

Kosten Weihnachtsbäume Grunderwerbsteuer?

Muss man für Weihnachtsbäume eigentlich Grunderwerbsteuer bezahlen? Auf diese Fragestellung können auch nur wir Steuerexperten kommen, oder?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Grundstück mit einer Weihnachtsbaumbepflanzung. Im Kaufvertrag wurde der Kaufpreis aufgeteilt und der Anteil, der auf die Weihnachtsbäume entfiel, gesondert ausgewiesen. Vorbildlich! Weiterlesen

Einkommensteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Im Jahr 2020 hatte der BFH in zwei Fällen entschieden, dass Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 65a SGB V) nicht den Abzug der Sonderausgaben mindern, wenn dieser Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gezahlt werde.

Das BMF stellt jetzt nochmals klar, dass dieser Bonus nur dann steuerlich unbeachtlich ist, wenn die Krankenkasse ihn für Gesundheitsmaßnahmen gewährt, die privat finanziert wurden. Es muss sich um Gesundheitsmaßnahmen handeln, die nicht im regulären Versicherungsumfang der Basiskrankenversicherung enthalten sind (BMF-Schreiben v. 07.10.2022). Auf die Höhe und den Zahlungszeitpunkt der Kosten kommt es nicht an. Weiterlesen

Vergessene Beiträge ans Versorgungswerk – leider selbst schuld

Anfang 2005 sind das Alterseinkünftegesetz und mit ihm die Neuregelungen zur Rentenbesteuerung in Kraft getreten. Nach fast 18 Jahren streiten sich die Gelehrten noch immer darum, ob zumindest in bestimmten Fällen, vielleicht sogar ganz allgemein, eine Doppel- oder Übermaßbesteuerung eintreten kann, weil Altersvorsorgeaufwendungen in der Vergangenheit nicht hinreichend abgezogen werden konnten, während die Renten mit einem Besteuerungsanteil von – nahezu – 100 Prozent versteuert werden.

Nun musste sich der BFH mit dem Fall befassen, dass der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen in der Vergangenheit aufgrund eigenen Verschulden des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt wurde, nunmehr aber die Rente dennoch voll besteuert werden soll. Weiterlesen

Zuzahlungen für Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen

Gut gedacht ist nicht immer auch gut gemacht. Ein Steuerpflichtiger hatte aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet. Für die Familienheimfahrten durfte er den ihm zur Nutzung überlassen Firmenwagen nutzen. Mit seinem Arbeitgeber hatte er den Deal, dass er sich an den Kosten für Privatfahrten mit 10 Cent pro Kilometer beteiligt.

Sie wissen…

Zahlt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Privatnutzung des Fahrzeugs, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten, ein Nutzungsentgelt so mindert dies den geldwerten Vorteil der Nutzungsüberlassung. Insoweit fehlt es an der Bereicherung des Arbeitnehmers und damit an der Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn. Weiterlesen

Ist Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten zu zahlen? Mal ja, mal nein!

In jüngster Zeit hat sich der BFH zweimal mit der Frage befasst, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu ermitteln ist, wenn ein unerschlossenes Grundstück erworben wird, sich der bisherige Eigentümer oder der Bauträger aber verpflichten, die Erschließung noch vorzunehmen und insoweit auch bereits vertragliche Regelungen bestehen. Dabei ging es einmal um den Erwerb von einem privaten Erschließungsträger und ein anderes Mal um den Erwerb einer erschließungspflichtigen Gemeinde.

Nun, dem Käufer mag es egal sein, von wem er erwirbt und wer sich zur Erschließung verpflichtet hat. Doch, sie ahnen es, dem BFH ist es nicht gleichgültig – und so haben wir eine etwas merkwürdige Rechtslage. Weiterlesen

Unterhalt – Anrechnung eigener Einkünfte

Steuerpflichtige können bekanntlich die Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. Kind) bis zu 9.984 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich, um die ebenfalls getragenen Aufwendungen für die Absicherung, zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie vom Unterhaltsempfänger nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Kürzung um eigene Einkünfte

Die abziehbaren Unterhaltskosten sind um die eigenen Einkünfte des Unterhaltsempfängers mindern. Hier handelt es ich um Einkünfte im Sinne des § 2 EStG. – Aber auch Ausbildungshilfen mindern die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen. Ausnahmen gibt es hier nur in besonderen Fällen (BFH Urteil v. 07.03.2002 – III R 22/01 und v. 18.05.2006 – III R 5/05). Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum steuerfrei stellen. Ist das daher nachvollziehbar?

Es kommt noch „besser“…  Weiterlesen

Kostenabzug für das Arbeitszimmer bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften – alles andere als klar

Ende 2017 hat der BFH zu einer so genannten Arbeitswohnung entschieden: Nutzt die Ehefrau eine Wohnung, die ihr gemeinsam mit ihrem Ehemann gehört, zu beruflichen Zwecken, kann sie die AfA und Schuldzinsen nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden (Urteil vom 6.12.2017, VI R 41/15). Die Finanzverwaltung hat im Anschluss die allgemeine Anwendung des Urteils bestimmt, indem es im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist (BStBl 2018 II S. 355).

Noch etwas später haben die ersten Finanzministerien das Urteil „mit Leben gefüllt“ und wollen es nicht nur auf „Arbeitswohnungen“, sondern auch auf klassische häusliche „Arbeitszimmer“ anwenden (z.B. Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 8.1.2020, VI 308 – S 2145 – 116, NWB OAAAH-43144; Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen v. 22.2.2022, 900-S 2145-1/2014-1/2016-1586061/2021, NWB MAAAI-61368).

Ich kann mich daran erinnern, dass wir das seinerzeitige BFH-Urteil im Kollegenkreis sehr kontrovers diskutiert hatten und nicht in jedem einzelnen Punkt aus ihm schlau geworden sind. Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Wenn sich das Familienheim im Ausland befindet

Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung werden als Werbungskosten berücksichtigt. Bei Ledigen ist dabei oftmals die finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung in der heimatlichen Wohnung streitig. Bei Ehegatten hingegen wird die finanzielle Beteiligung üblicherweise unterstellt. So heißt es im BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (BStBl 2020 I S. 1228, Rz. 113): „Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres unterstellen, dass sie einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.“

Allerdings gilt die Unterstellung, dass eine Beteiligung an den Kosten erfolgt, nur, wenn sich die Familienwohnung im Inland befindet. Wie das Niedersächsische FG soeben entschieden hat, kann die finanzielle Beteiligung bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.9.2022, 9 K 309/20/NWB Online-Nachricht). Weiterlesen

Kryptowährungswinter und die Frage der steuerlichen Verlustberücksichtigung?!

Momentan scheint kein Tag zu vergehen, an welchem nicht neue (schlechte) Nachrichten aus dem Kryptowährungssektor zum Vorschein treten. Nach dem Zusammenbruch von FTX stehen nun offenkundig auch die Kryptowährungsbank „BlockFi“ und die Kryptoplattform „Bitfront“ vor einem solchen Zusammenbruch.

Die damit zusammenhängenden Kursturbulenzen bieten Investoren einerseits neue Einstiegsmöglichkeiten. Auf der anderen Seite dürfte sich eine Vielzahl von Anlegern mit der Frage beschäftigen, ob und in welchem Umfang Kursverluste und/oder ein Komplettausfall wie bei einer nicht mehr gegebenen Zugriffsmöglichkeit auf die entsprechenden Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Weiterlesen