Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio: Keine außergewöhnliche Belastung?

Können Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung von einem ärztlich verordneten Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden? Das FG Niedersachsen entschied (9 K 17/21) nunmehr: Grundsätzlich Nein.

Hintergrund

Aufgrund von starken Bewegungseinschränkungen bekam die Klägerin die ärztliche Verordnung zur Behandlung der Schmerzen und der funktionalen Verbesserung ihrer Beweglichkeit verschrieben. Die Verordnung umfasste ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik, dessen Kosten von der Krankenkasse übernommen worden war. Die Klägerin nahm an den Wassergymnastikkursen in einem Verein teil. Sie entschied sich allerdings, die Kurse dann doch in einem näher zu ihrem Wohnort gelegenen Fitnessstudio zu absolvieren, da im Verein die Kurse nur zeitlich unflexibel an Samstagen angeboten wurden.

Auch das Fitnessstudio ließ das Training von qualifizierten Übungsleitern mit einer gültigen Übungsleiterlizenz für den Rehabilitationssport durchführen. Allerdings musste sich die Klägerin als Mitglied im Fitnessstudio anmelden und einen reduzierten Beitrag für die Teilnahme an den verordneten Kursen bezahlen. Der Beitrag umfasste zusätzlich zur Teilnahme an dem verordneten Funktionstraining auch noch die Saunabenutzung und weitere Aqua-Fitnesskurse.

Die geltend gemachte Einordnung als außergewöhnliche Belastungen ließ das Finanzamt nicht zu: Weiterlesen

Grundsteuer: Was passiert nach Ablauf der Abgabefrist v. 31.01.2023?

Bereits am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung abgelaufen. Doch was passiert, wenn die Frist nicht eigehalten wurde und nunmehr verstrichen ist?

Hintergrund

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 war eine umfassende Grundsteuer-Reform ins Leben gerufen worden. Nach erneuter Fristverlängerung waren die Steuerpflichtigen zuletzt verpflichtet, ihre entsprechenden Angaben bis zum 31.01.2023 abzugeben. Viele kamen dieser Frist nach. Allerdings fehlt aktuell immer noch bundesweit ein Viertel der Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen.

Unterschiedliche Vorgehen in den Bundesländern

Die verschiedenen Bundesländer haben nun verschiedene Wege gewählt, wie den Nachzüglern begegnet wird. Weiterlesen

Tilgungsbestimmung – Veranlagung bei Trennung und Scheidung

Ehegatten werden regelmäßig zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Ausnahmen: Die Einzelveranlagung ist günstiger oder einer der Ehegatten wählt die Einzelveranlagung; zum Beispiel im Trennungsfall. Im Außenverhältnis haften Ehegatten – trotz Trennung – als Gemeinschuldner für die Einkommensteuer.

Sie können sich vorstellen, dass es hierdurch bei Arbeitnehmerfällen z.B. bei der Steuerklassenkombination III/V bei dem einen zu einer hohen Nachzahlung und beim anderen zu einer hohen Erstattung kommen kann. Weiterlesen

Wann werde ich Unternehmer als eBay- oder Onlinehändler?

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu gehört bekanntlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Aber wann geht es los?

Anders, als bei der Einkommensteuer kommt es hier also nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Die Absicht Einnahmen zu erzielen, reicht hier schon aus! Aber bin ich bereits Unternehmer, wenn ich ein Teil bei eBay verkaufe? Bei zwei Teilen oder drei? Gerade im Bereich des Onlinehandels kam es hier häufig zu Streitfällen. Weiterlesen

Härtefallregelungen neben Energiepreisbremsen – Gehen Betreiber von Heizöl- und Pelletsanlagen leer aus?

Obwohl der Bundestag am 15.12.2022 neben den Energiepreisbremsen auch Härtefallregelungen für Besitzer von Heizöl- oder Pelletsanlagen beschlossen hat, will der Haushaltsausschuss die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stellen. Gehen Betreiber von nicht leitungsgebundenen Heizungsanlagen trotz steigender Energiepreise leer aus?

Hintergrund

Nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz – EWSG (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Energiekostenentlastung von Unternehmen und Haushalten im Dezember 2022 beinhaltete, hat der Bund mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht. Mit diesen Gesetzen hat der Gesetzgeber aber auch Härtefallregelungen beschlossen, die KMU, Einrichtungen und Haushalte unterstützen sollen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen. Weiterlesen

Pkw-Vermietung unter Ehegatten – Renaissance eines Steuermodells?

Vor nunmehr über 25 Jahren war das Steuermodell „Pkw-Vermietung unter Ehegatten“ recht populär. Wenn ich mich recht erinnere, lag es daran, dass der BFH in einem Urteil das Modell grundsätzlich für zulässig befunden hatte, auch wenn es im speziellen Urteilsfall nicht anerkannt wurde (BFH-Urteil vom 13.12.95, X R 261/93, BStBl II 96, 180). Ich selbst habe den Eindruck, dass es in den vergangenen Jahren rund das Steuermodel etwas stiller wurde. Zumindest habe ich es in der Praxis kaum noch gesehen. Vielleicht lag es daran, dass die Umsetzung des Modells in der Praxis doch etwas Aufwand verursacht und man keine Lust auf Diskussionen in der Betriebsprüfung hat. Jedenfalls kann das Modell nach einem aktuellen Urteil des BFH einen zweiten Frühling erleben, denn dieser hat wie folgt entschieden: Weiterlesen

Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht ist verfassungsgemäß

Der BFH hat entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt noch ein Verstoß der unionsrechtlich gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit vorliegt. Die Entscheidung hat erhebliche Relevanz für Wegzugsüberlegungen von Steuerpflichtigen (Urteil v. 12.10.2022 – II R 5/20).

Hintergrund

In dem vom BFH entschiedenen Fall erwarb der Kläger von seiner Mutter ein in der Schweiz belegenes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise. Beide, also Mutter und Kläger, waren deutsche Staatsangehörige, hatten jedoch Ihre Wohnsitze in Deutschland kurze Zeit vor Ausführung der Schenkung aufgegeben. Das Finanzamt setzte daraufhin Schenkungsteuer fest und nahm eine unbeschränkte Steuerpflicht des Klägers gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG an. Im Rahmen des Klage- und Revisionsverfahrens machte der Kläger geltend, dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen Unionsrecht.

Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Weiterlesen

Wann ist (k)ein Übergang von der Kassen-Nachschau zur Betriebsprüfung möglich?

Das in der Prüfungs-Praxis nicht selten genutzte, relativ neue Instrument der Kassen-Nachschau, welche unangekündigt und während des laufenden Betriebs durchgeführt werden darf, hat bereits einige Unternehmer in Schrecken versetzt. Doch wann kann eigentlich ein Übergang zu einer Außenprüfung angeordnet werden? Das FG Hamburg hat hierzu kürzlich ein Urteil (v. 30.08.2022 – 6 K 47/22) gefällt.

Hintergrund

Nach § 146b Abs. 3 AO hat der Prüfer im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Möglichkeit, zur Außenprüfung überzugehen, wenn es Beanstandungen gibt oder Dokumentationsunterlagen nicht vorgelegt werden können. Geboten ist eine solcher Übergang aus Prüfersicht vor allem, wenn die sofortige Sachverhaltsaufklärung zweckmäßig erscheint und anschließend die gesetzlichen Folgen der Außenprüfung für die Steuerfestsetzung eintreten sollen.

Nach § 146b Abs. 3 Satz 2 AO ist der Steuerpflichtige auf diesen Übergang schriftlich hinzuweisen. Der schriftliche Übergangshinweis ersetzt dabei die Prüfungsanordnung. Fraglich ist jedoch, ob ein Übergang zur Außenprüfung dann festgesetzt werden kann, wenn dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen (sofort) übergeben werden.

FG Hamburg: Übergang zur Außenprüfung

Das FG Hamburg beantwortete diese Frage nunmehr mit einem „Ja“ und konstatierte, dass der Prüfer u.a. nicht die Möglichkeit des Übergangs verwirkt, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern er dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen. Im zu entscheidenden Fall führte das Finanzamt bei dem Kläger eine Kassen-Nachschau gem. § 146b AO durch. Der Umfang der Nachschau beinhaltete die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung.

Im Rahmen der durchgeführten Prüfung stellte der Beklagte bzw. dessen Mitarbeiter die erbetenen Aufzeichnungen den Prüfern nicht zur Verfügung. Die Nicht-Zurverfügungstellung der geforderten Unterlagen wurde damit begründet, dass diese Unterlagen im Büro des Geschäftsführers verschlossen seien und nur dieser einen Schlüssel zu dem Büro habe. Im Folgenden übergaben die Prüfer eine Liste der nachzureichenden Unterlagen. Diese wurden auch in der Folgezeit für die Kassen-Nachschau übergeben. Wenige Wochen danach kündigte das Finanzamt indes den Übergang zu einer Außenprüfung gemäß § 146b Abs. 3 AO an, wogegen geklagt wurde.

Kein Erfolg der Klage

Das FG sah die Klage jedoch nicht als begründet. Die Voraussetzungen für einen Übergang zu einer Außenprüfung gemäß § 146b Abs. 3 AO haben im Streitfall vorgelegen. Denn die bei der Kassen-Nachschau getroffenen Feststellungen haben Anlass gegeben, zu einer Außenprüfung überzugehen, weil bei der Kassen-Nachschau den Prüfern nicht die erbetenen Unterlagen übergeben worden sind. Insbesondere ist es laut Gericht nicht zwingend, dass bereits in dem Moment, in dem erklärt wird, dass die Unterlagen nicht herausgegeben werden können, der Übergang zur Betriebsprüfung angeordnet wird.

Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit der Anordnung des Übergangs, wenn er diesen Übergang nicht sofort anordnet, sondern dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen. Insbesondere seien weitere Voraussetzungen in § 146b Abs. 3 AO nicht normiert und sind auch nicht erforderlich. Der Steuerpflichtige sei nicht schlechter gestellt, als wenn er eine „normale“ Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO erhalten hätte. V.a. handelt es sich laut Gericht bei dem § 146b Abs. 3 AO nicht um eine Norm mit Bestrafungscharakter.

Übergang liegt im Ermessen der Finanzverwaltung

Das Urteil eines Finanzgerichts zur Kassen-Nachschau zeigt, dass laut FG der Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung fast ohne besondere Sachverhaltserfordernisse möglich ist. Das Gericht erwähnt explizit, dass im Übrigen die Anordnung des „Übergangs zur Außenprüfung gemäß § 146b Abs. 3 AO im Ermessen der Finanzverwaltung [steht], welches gemäß § 102 FGO durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist“.

Insbesondere mangelnde Kooperationsbereitschaft kann einen Übergang rechtfertigen, aber auch bei Kooperationsbereitschaft ist ein solcher nicht ausgeschlossen. Steuerpflichtige, die in die Situation einer Kassen-Nachschau kommen könnten, sind daher angehalten, sich auf diese adäquat vorzubereiten. Mögliche Szenarien und Fragen durch die Prüfer sollten zumindest im Vorhinein betriebsintern einmal durchgespeilt werden.


Update: BFH hält Solidaritätszuschlag weiterhin für verfassungsgemäß

Paukenschlag: Der BFH hält den „Soli“ auch in der ab 2020 geltenden Fassung nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das höchste deutsche Finanzgericht am 30.1.2023 (BFH v. 17.1.2023 – IX R 15/20, veröffentlicht am 30.1.2023). Und nun?

Hintergrund

Ich habe mehrfach im Blog berichtet, zuletzt über die jüngste mündliche BFH-Verhandlung von 17.1.2023: Der ursprünglich befristete Soli von 1991 zur Finanzierung des Golf-Krieges war bis Mitte 1992 befristet, wurde dann Mitte der 90er Jahre aber zur Finanzierung der Zusatzlasten aus der deutschen Wiedervereinigung eingeführt, unbefristet durch das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG 1995, BGBl 1995 I S. 1959). Seit etlichen Jahren wird um die Abschaffung dieser Ergänzungsabgabe (Art. 106 GG) gerungen, auch vor den Finanzgerichten bis hin zum BVerfG.

Bislang hat der Damm gehalten: Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 haben die Gerichte den Soli für verfassungsgemäß erklärt. Mit Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 und der Reform des Soli ab VZ 2020, die seitdem die Erhebung auf rund 10 Prozent der „Besserverdienenden“ beschränkt, kam aber neue Bewegung in die Diskussion: Ist die Beschränkung noch zeitgerecht, die Beschränkung auf einen kleinen Kreis von Steuerzahlern gerecht? Weiterlesen

Darf eine Inflationsausgleichsprämie auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden?

Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Bereits viele Arbeitgeber haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auch im Rahmen von Tarifverhandlungen spielt die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie eine gewisse Rolle. Steuerliche Berater werden im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichsprämie mit vielen Fragen konfrontiert, oftmals auch arbeitsrechtlichen Fragen, die sie nicht beantworten können und auch nicht sollten. Um die Antwort auf eine bestimmte Frage kommen sie aber nicht herum: Darf eine Inflationsausgleichsprämie auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden?

Meine Auffassung dazu: Die Inflationsausgleichsprämie darf (nur) dann steuerfrei an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden, wenn der Fremdvergleich gewährleistet ist. Sonst führt die Zahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Weiterlesen