Behindertengerechte Umbauten kaum noch steuerlich abziehbar?

Im Rahmen des NWB Experten-Blogs habe ich schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen.

Nach dem Willen des BFH gilt: Einem behinderten Menschen müssen seine vier Wände reichen. Möchte er einen behindertengerechten Garten haben, sind entsprechende Umbaukosten nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens (BFH-Urteil vom 26.10.2022, VI R 25/20). Weiterlesen

Bausparvertrag: Bonuszinsen noch nicht bei buchmäßigem Ausweis versteuern

Was waren es doch für schöne Zeiten, als man für Guthaben bei Banken und Bausparkassen noch stattliche Zinsen erhalten hat. Vielleicht kommen die Zeiten ja wieder zurück, doch die Nullzins- und Minuszinsphase hat viele Institutionen vorsichtig gemacht. Jedenfalls sind hohe Bonuszinsen, die man früher für lange Kapitalanlagezeiten erhalten hat, heutzutage nicht mehr anzutreffen. Zumindest kenne ich sie nicht.

Damit komme ich auf mein Thema: Bausparverträge haben oftmals Bonus(Guthaben)zinsen für den Fall vorgesehen, dass ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen und stattdessen das Bausparguthaben ausgezahlt wurde. Auf den jährlichen Bescheinigungen der Bausparkassen wurden sie aber durchaus ausgewiesen – man wollte den Kunden ja schließlich zeigen, was sie schon „verdient“ haben.

Aber was bedeutet das steuerlich? Dazu hat der BFH nun wie folgt geurteilt: Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann (BFH 15.11.2022, VIII R 18/20). Weiterlesen

PV-Anlagen: Was ist die Selbsterklärung der Kunden wert?

Für die Lieferung von Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, wenn die jeweilige Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Abs. 3 UStG)

Der Nullsteuersatz wird auch für Anlagen gewährt, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister mehr als 30 kWp beträgt. Dann aber muss sich der leistende Unternehmer über die Nutzungsart des Gebäudes erkundigen. Hat der leistende Unternehmer keine Kenntnis über die Art des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird, wird der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen (siehe dazu auch BT-Drucksache 20/5289 vom 20.1.2023, Seite 11).

Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird. Eine Erklärung des Erwerbers kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (z.B. AGB) erfolgen (Abschnitt 12.18 Abs. 6 UStAE; BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010).

Doch wie viel ist eine solche Erklärung wert, wenn es um Missbrauchsfälle geht? Kann sich der Händler dann bezüglich des Nullsteuersatzes auf einen Vertrauensschutz laut UStAE berufen? Ehrlich gesagt bin ich skeptisch. Weiterlesen

Höhe der Säumniszuschläge ist verfassungsgemäß

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass ein Zinssatz von 6 Prozent p.a. für Steuernachforderungen und -erstattungen seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist und ab dem 1.1.2019 vermindert werden muss (was zwischenzeitlich geschehen ist), gab – und gibt es – es zunehmend Stimmen, die auch eine Senkung der anderen Zinsarten fordern (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Auch die Höhe der Säumniszuschläge wurde vielfach für verfassungswidrig, zumindest für unangemessen gehalten. Allerdings erfüllen Säumniszuschläge gleich mehrere Funktionen:

  • Einerseits sollen sie den Zinsvorteil abschöpfen, den ein säumiger Steuerpflichtiger durch die verspätete Zahlung der Steuerschuld erlangt.
  • Andererseits sind sie ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung der Steuerschuld anhalten soll, sodass sie insoweit eine Art Zwangsmittel oder Strafe darstellen.
  • Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die den Finanzämtern dadurch entstehen, dass ein Steuerpflichtiger eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlt.

Nunmehr hat der BFH entschieden: Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH-Urteil vom 15.11.2022, VII R 55/20).

Die Begründung des BFH ist recht ausführlich. Letztlich ist aber von Bedeutung, dass der BFH in dem Strafcharakter der Säumniszuschläge den Hauptzweck und in der Verzinsung bzw. der Abschöpfung des Zinsvorteils nur den Nebenzweck sieht. Weiterlesen

Trotz DSGVO: Keine Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung

Es ist immer wieder interessant, wenn der Gesetzgeber vielen Millionen Bürgern eine gewisse Last aufbürdet, für sich selbst aber Sonderrechte beansprucht. So etwa geschehen bei der Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen. Die FAZ hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass es der Bund nicht schafft, für seine eigenen Immobilien die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einzuhalten (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/grundsteuer-bund-reisst-seine-eigene-abgabefrist-18608903.html). Ähnlich verhält sich es sich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auskunftsrechte der Bürger sind eine feine Sache ­– aber nur, solange Bund, Länder und Gemeinden nicht selbst betroffen sind. Da weht plötzlich ein ganz anderer Wind, wenn es um Auskunftsrechte geht.

Kürzlich musste sich das FG Düsseldorf mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO befassen. Es hat – wohl wenig überraschend – wie folgt entschieden: Weiterlesen

Organschaft: Der Gewinnabführungsvertrag und der Fluch des Verrechnungskontos

Körperschaftsteuerliche Organschaften bieten den Vorteil der konzerninternen Verlustverrechnung. Für ertragsteuerliche Zwecke bedarf es für die Anerkennung einer Organschaft auch eines Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsvertrages. Dieser muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.

Die beiden Wörter „durchgeführt werden“ sind nicht nur daher gesagt, sondern von enormer Wichtigkeit, wie ein aktuelles Urteil des FG Köln beweist. Genau genommen müssen sie sogar noch um das Wort „zeitnah“ ergänzt werden (FG Köln, Urteil vom 21.6.2022, 10 K 1406/18). Weiterlesen

Etappensieg! Bundestag überweist Gastro-Umsatzsteuersenkung an Ausschüsse

Auf dem Weg zu einem dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie – auch nach dem 31.12.2023 – hat der Bundestag am 16.3.2023 die Überweisung an die Ausschüsse des Bundestags beschlossen. Dort werden jetzt die Weichen gestellt.

Hintergrund

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021(Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis Ende 2023. Ich habe hier im Blog berichtet.

Bundestag bringt weiteres Verfahren auf den Weg

Die CDU/CSU-Fraktion hat am 16.3.2023 einen Gesetzesantrag zur dauerhaften Entfristung der Umsatzsteuersenkung über den 31.12.2023 hinaus im Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/5810). Damit soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gastronomie im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, nachdem im benachbarten europäischen Ausland die Umsatzsteuersätze auf Dienstleistungen und Speisen deutlich niedriger sind als in Deutschland. Weiterlesen

(K)eine Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs?

Darf der geldwerte Vorteil mittels Fahrtenbuchmethode auch dann berechnet werden, wenn die Kosten für den Treibstoff nicht belegmäßig nachgewiesen, sondern geschätzt werden? Der BFH sagt: Nein! (Urteil v. 15.12.2022 – VI R 44/20).

Fahrtenbuchmethode nach EStG

Gem. § 8 Abs. 2 Satz 4 „kann“ der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (statt anhand der 1 %- bzw. 0,03 %-Regelung) mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/erster Tätigkeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kfz-Aufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen „durch Belege“ und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt – mein Mitblogger Christian Herold skizzierte den Fall bereits – wurden zwei Arbeitnehmern firmeneigene Fahrzeuge, die diese auch privat nutzen durften, überlassen. Beide Arbeitnehmer führten ordnungsgemäße Fahrtenbücher. Das Finanzamt stellte aber fest, dass zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der Verbrauchswerte der Fahrzeuge und der Treibstoffpreise zugrunde gelegt worden waren. Denn die Betankung der Fahrzeuge wurde an einer betrieblichen Zapfsäule ohne Anzeige der Mengenabgabe und des Preises erteilt. Für den Prüfer Grund genug, den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung der Firmen-Pkw pauschal nach der Ein-Prozent-Methode zugrunde zu legen.

Der BFH teilte diese Auffassung. Weiterlesen

Anteilige Spekulationsbesteuerung bei tageweiser Vermietung einzelner Räume

Im Jahre 2021 hat der BFH entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der so genannten Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19).

So weit, so gut. Doch die Begründung wirkte irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers vor, das sich in der im Übrigen selbst bewohnten Eigentumswohnung befindet. Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Tätigkeiten könne unterstellt werden, dass es in ganz geringem Umfang zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird – und darauf komme es an. Weiterlesen

Katastrophenerlass zur Unterstützung der syrisch-türkischen Erdbebenopfer

Enorm ist die Betroffenheit über die schrecklichen Vorkommnisse in der Türkei und in Syrien im vergangenen Monat. Die Bereitschaft zu spenden ist – auch in Deutschland – vielerorts sehr groß. Erleichterungen wurden hierzu von der Bundesregierung rasch auf den Weg gebracht. So veröffentlichte das BMF bereits am 27.02.2023 einen Katastrophenerlass zum Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion.

Katastrophenerlass

Der Katastrophenerlass beinhaltet steuerliche Erleichterungen und Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Die dargelegten Erleichterungen gelten für diejenigen Unterstützungsmaßnahmen, die im Zeitraum 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Sie gelten z.B. für den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen. Ferner enthält der Katastrophenerlass Erleichterungen u.a. für die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen; für Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen durch Spendenaktionen oder auch Verwendung sonstiger vorhandener Mittel sowie lohnsteuerliche Maßnahmen, wie Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer oder Arbeitslohnspenden. Weiterlesen