Neue Facette bei der Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

Die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei der Renovierung älterer Gebäude führt oftmals zu Streit mit dem Finanzamt. Nachfolgend sollen kurz die Grundsätze, vor allem aber ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen FG vorgestellt werden. Zunächst die Grundsätze:

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).

Wenn sich die Immobilie schon seit mehreren Jahren im Besitz des Steuerpflichtigen befindet und keine anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen, kommt es für die Einordnung als Herstellungsaufwand darauf an, ob die Renovierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand der Immobilie geführt haben (Standardhebung). Eine wesentliche Verbesserung liegt vor, wenn der Gebrauchswert des Gebäudes durch die Baumaßnahmen deutlich erhöht wird. Maßgebend ist, dass mindestens drei der vier Ausstattungs-Kernbereiche einer Immobilie, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster, in ihrer Funktion deutlich erweitert und ergänzt werden. Auch eine Substanzmehrung führt zu Herstellungskosten. Ohne Standardhebung oder Substanzmehrung sind die Kosten grundsätzlich als Erhaltungsaufwand zu beurteilen, selbst wenn diese in ungewöhnlicher Höhe zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum anfallen (BMF-Schreiben vom 18.7.2003, BStBl 2003 I S. 386).

Nun kommt es! Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: BFH muss sich erneut mit der 1.000-Euro-Grenze befassen

Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abzugsfähig. Als Unterkunftskosten dürfen (im Inland) allerdings höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Das FG des Saarlandes hat indes – rechtskräftig – geurteilt, dass die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit nicht unter die 1.000 Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17).

Und auch das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne entschieden: Weiterlesen

Unterkunftsvermietung: Hamburger Steuerfahndung prüft erneut!

Wer seine Wohnung über Plattformen wie Airbnb anbietet, muss diese Einnahmen in seiner Steuererklärung angeben. Die Finanzbehörde Hamburg hat nunmehr die Buchungsdaten von rund 56.000 Anbietern für steuerliche Zwecke abgefragt.

Hintergrund

Bereits im Jahre 2020 hatte die Steueraufsicht Hamburg erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. Die Auswertung dieser Umsätze von circa 8000 deutschen Anbietern im Umfang von 137 Millionen Dollar habe nach Angaben der Behörde zwischen 2021 und 2022 bundesweit zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von vier Millionen Euro geführt.

Erneute Aktivität der Hamburger Finanzbehörde

Auch in diesem Jahr ist die Aufsicht erneut aktiv. So wurde bekannt, dass nun die Buchungsdaten von mehr als 56.000 Anbietern auf einem internationalen Vermittlungsportal für private Ferienunterkünfte abgefragt wurden. Der Gesamtumsatz beläuft sich dabei auf über eine Milliarde Euro. Die von der Hamburger Behörde abgefragten Daten wurden nun zur weiteren Überprüfung an die zuständigen Steuerverwaltungen der Bundesländer weitergeleitet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei den abgefragten Informationen um Daten des US-Unternehmens Airbnb.

Steuerunehrlichkeit soll angegangen werden

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bestätigte die Abfrage und kommentierte: „Durch die erneute Datenanforderung wird die Aufdeckung von unversteuerten Vermietungseinkünften konsequent fortgeführt. „Für steuerunehrliche Vermieterinnen und Vermieter sei das Risiko deutlich gestiegen, entdeckt zu werden. Es dürfe also damit gerechnet werden, dass deutliche Steuermehreinnahmen erwartet sind.

Angabe in Steuererklärung erforderlich und geboten

Das konsequente Vorgehen der Hamburger Finanzbehörde zeigt, dass gerade in Sachen Kurzzeitvermietung ein sauberes Vorgehen der Vermietenden geboten ist. Insbesondere beim Überschreiten von 520 Euro Einnahmen (R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ist die entsprechende Darstellung in der Einkommensteuererklärung verpflichtend. Die Daten aus Hamburg werden nunmehr ausgewertet und es wird sich zeigen, wieviel zusätzliche Steuergelder die Daten in die Kassen der Länder fließen lassen werden.

Drittanfechtungsrecht in Bezug auf das steuerliche Einlagekonto – Karlsruhe muss entscheiden

Das steuerliche Einlagekonto, das gemäß § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen ist, ist zuweilen etwas stiefmütterlich behandelt worden. Erst nach und nach ist vielen GmbH-Gesellschaftern deutlich geworden, welch Sprengstoff ein falsch festgestelltes Einlagekonto birgt. Das heißt: Bereits bestandskräftige Bescheide, die ein steuerliches Einlagekonto von 0 Euro ausweisen, obwohl hohe Beiträge in die Kapitalrücklage eingezahlt worden sind, sind in aller Regel nicht mehr änderbar.

Werden nun Beträge aus der Kapitalrücklage ausgeschüttet, so ist in diesen Fällen Kapitalertragsteuer einzubehalten, obwohl der Anteilseigner lediglich Eigenkapital und keine Gewinne erhalten hat. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass immer wieder versucht wird, mithilfe des Verfahrensrechts doch noch „irgendwie“ die Bescheide der alten Jahre berichtigen zu können.

Eine durchaus interessante Idee hatte die Anteilseignerin einer Kapitalgesellschaft aus Norddeutschland. Weiterlesen

Geplante neue Mindeststeuer – Geldregen für den Fiskus?

Am 10.7.2023 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Was bedeutet die Einführung einer Mindeststeuer?

Hintergrund

Bereits am 20.3.2023 hatte das BMF einen Diskussionsentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, der jetzt zu einem offiziellen Referentenentwurf des BMF wurde. Hintergrund ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer, auf die sich die Staatengemeinschaft vor geraumer Zeit verständigt hat, um eine angemessene Besteuerung weltweit operierender Konzerne wie Google, Apple oder Microsoft sicherzustellen, die bislang ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer „verschieben“ – ich habe im Blog darüber berichtet.

Worum geht es in dem geplanten Mindeststeuergesetz? Weiterlesen

PV-Anlagen: Betriebsausgaben und der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang

Seit dem 1. Januar 2022 werden Photovoltaikanlagen bis zu einer gewissen Größe steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 72 EStG). Folglich dürfen Ausgaben, soweit sie mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG).

Leider bleibt das aktuelle BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (IV C 6 – S 2121/23/10001 :001) die Antwort auf die Frage schuldig, wann ein solch unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang konkret gegeben ist.

Beispiel: Weiterlesen

Erwerbsunfähigkeit eines behinderten Kindes: Der Gutachter kann auch Diplom-Psychologe sein

Eltern wird das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Im Jahre 2020 hatte das FG Rheinland-Pfalz zugunsten des Vaters eines behinderten Kindes entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind. Die Familienkasse jedenfalls darf nicht einfach auf das Gutachten der Agentur für Arbeit verweisen – zumindest dann nicht, wenn das Gutachten Lücken aufweist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.5.2020, 2 K 1851/18).

In einem Verfahren vor dem FG Hamburg ging es nun um die Frage, ob der Nachweis einer seelischen Behinderung und der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt auch durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eines Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen kann. Weiterlesen

Nachlassverbindlichkeiten: Wenn sich Geschwister nicht einigen können…

Nach § 10 Abs. 5 ErbStG sind Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn es um die Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage geht. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt, denn der Gesetzgeber differenziert zwischen „echten“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten.

Über einen interessanten Fall hatte kürzlich das FG Köln zu entscheiden. Danach gilt: Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung und einem Teilungsversteigerungsverfahren sind als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG zu berücksichtigen sind (FG Köln, Urteil vom 9.2.2023, 7 K 1362/21). Weiterlesen

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Kostenübernahme durch Sohn oder Tochter?

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro. Der Steuerabzug nach § 35a Abs. 3 EStG betrifft Handwerkerleistungen rund um den eigenen Haushalt. Im Prinzip geht man davon aus, dass es um Leistungen am Eigenheim oder der selbstgenutzten Mietwohnung geht. Doch wie sieht es aus, wenn Sohn oder Tochter unentgeltlich im Haus der Eltern wohnen und dort Handwerkerkosten übernehmen, die letztlich dem gesamten Gebäude zugutekommen?

Für diesen Fall gibt es ein interessantes BFH-Urteil:

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG verlangt neben der (tatsächlichen) Führung eines Haushalts kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige kann auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen. Liegen die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG im Übrigen vor, kann die Steuermäßigung auch in Anspruch genommen werden, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen für die Handwerkerleistungen verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 20.4.2023, VI R 23/21). Fazit: Weiterlesen

Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für PV-Anlagen: BMF positioniert sich

Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag, der bis Ende 2021 für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in 2022 ff. gebildet worden ist, rückgängig zu machen ist. In dem Blog-Beitrag „Kleine PV-Anlagen: Bleibt der IAB erhalten?“ wurde auf die Thematik bereits hingewiesen und in der Tat wurde darüber heftig diskutiert.

Nun hat sich das BMF wie folgt positioniert (BMF-Schreiben vom 17.7.2023, IV C 6 – S 2121/23/10001 :001): Weiterlesen