EU beschließt Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche

Nachdem am 24.04.2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30.05.2024 auch der Ministerrat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet.

Hintergrund

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Hierunter fallen etwa Steuerhinterziehungsgelder, Korruptionsgelder oder Gelder aus Drogengeschäften.     Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe. Das Geldwäschegesetz (GwG, BGBl 2023 I S.411) regelt Einzelheiten unerlaubter Geldwäsche.

Die jetzt beschlossenen EU-Gesetze geben den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten künftig mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Was ist der wesentliche Inhalt des Geldwäschepakets?

Das jetzt beschlossene Paket besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, der neuen Geldtransfer-Verordnung sowie der AMLA-Verordnung.

Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist etc. Zentrale Regelungspunkte sind: Weiterlesen

Update Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZGÄndG): Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag

Nachdem der Bundesrat die Zustimmung zum OZGÄndG verweigert hatte, hat nun der Vermittlungsausschuss am 12.6.2024 einen Einigungsvorschlag unterbreitet: Befindet sich das neue OZG jetzt auf der Zielgeraden?

Hintergrund

Mit dem OZG sollten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Dieses Ziel konnte aber nicht oder nicht vollständig erreicht werden: Wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Laut Dashboard zur OZG-Umsetzung waren bis August 2023 nur 127 der 575 vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de).

Deshalb hat die Bundesregierung am 24.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen, das OZGÄndG, umgangssprachlich auch als OZG 2.0 bezeichnet. Der Bundestag hat das OZGÄndG am 24.2.2024 mit Regierungsmehrheit beschlossen.

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat aber seine Zustimmung zum OZGÄndG verweigert: Der Bundesrat unterstützt zwar die Bemühungen des Bundes, den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu fördern. Der Bundesrat kritisiert aber, dass der Bund sich mit dem OZGÄndG aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig zulasten der Länder und Kommunen zurückzieht (BR-Drs. 93/1/24 v. 11.3.2024). Am 10.4.2024 hat deshalb die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen (BR-Drs.164/24).

Vermittlungsverfahren abgeschlossen: Was ist Inhalt des Kompromissvorschlages? Weiterlesen

Update: Union fordert sofortige Aufhebung des LKSG

Nachdem auf EU-Ebene die Lieferketten-RL beschlossen hat, fordert die Union ganz aktuell die Aufhebung des (deutschen) LKSG. Fällt das LKSG?

Hintergrund

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG v. 19.7.2021, BGBl 2022 I S. 2959) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern. Seit dem 1.1.2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und verpflichtet sie, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorgebeugt wird, dass diese minimiert oder beendet werden. Es ist mit dem Ziel geschaffen worden, Wirksamkeit beim besseren Schutz von Menschenrechten zu verbinden mit Rechtssicherheit und Handhabbarkeit für die betroffenen Unternehmen.

Mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ist inzwischen eine verbindliche Vorgabe geschaffen worden, bei der die Bundesregierung nicht verhindern konnte, dass sie teilweise weit über die deutsche Regelung hinausgeht; ich habe im Blog wiederholt berichtet. So verpflichtet die CSDDD Unternehmen zur Einhaltung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg. Außerdem müssen Unternehmen nach der CSDDD künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollen Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können.

Unionsantrag fordert sofortige LKSG-Aufhebung

Am 13.6.2024 berät der Bundestag in erster Lesung den Unions-Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz, BT-Drs. 20/11752). Sie beantragt, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung des Entwurfs einzutreten. Über diesen (seltenen) Geschäftsordnungsantrag stimmt das Parlament zunächst namentlich ab. Weiterlesen

EU beschließt neue Ökodesign-Verordnung

Am 27.5.2024 hat der Ministerrat der EU die zuvor vom EU-Parlament angenommene neue Ökodesign-Verordnung final verabschiedet, die die bisherige Richtlinie ersetzt und erweitert.

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, einen nächsten Schritt in Richtung nachhaltiger Kreislaufwirtschaft zu gehen. Damit sollen den Unternehmen von Anfang an Anreize geschaffen werden, ihre Produkte schon im Vorfeld der eigentlichen Herstellung möglichst nachhaltig zu designen. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) unterliegen sämtliche Arten von Produkten der neuen EU-Verordnung.

Zu den neuen Anforderungen an das Produktdesign zählen insbesondere Faktoren wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Weiterlesen

Update: BEG IV im Rechtsausschuss des Bundestages

Ein unterschiedliches Echo fand der Entwurf des BEG IV am 5.6.2024 im Rechtsausschuss. Änderungen im weiteren Verfahren zeichnen sich ab.

Hintergrund

Ich hatte im Blog bereits über den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) berichtet, ein zentrales Projekt des im Koalitionsvertrag der Ampelregierung angekündigten Bürokratieabbaus. Mit dem BEG IV will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Der Entwurf des BEG IV (BT-Drs 20/11306) wird auf der untergesetzlichen Ebene begleitet von der Bürokratieentlastungs(BEG)- Verordnung, die sich aktuell ebenfalls in der parlamentarischen Beratung befindet.

Sachverständige fordern mehrheitlich weitergehende Entlastung

Der Rechtsausschuss hat am 5.6.2024 zum BEG IV zwei Anhörungen durchgeführt: eine, die sich mit dem Bürokratieabbau für die Wirtschaft befasst, eine weitere zu den Bürokratieabbauplänen für die Bürger/innen. Vertreter von Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüßen zwar die von der Ampelregierung vorgeschlagenen Maßnahmen, haben aber auch weitere Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie gefordert. Zudem haben die Experten weitere konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie reduziert werden könnte, auch durch Verzicht auf „drohende“ Bürokratie angedachter Regulierungsmaßnahmen.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat z.B. vorgeschlagen, die Regulierungsqualität verstärkt in den Blick zu nehmen; ein „Verfallsdatum für Bundesgesetze“ und eine verpflichtende Evaluation von Gesetzen auf Praxistauglichkeit ist zu Recht schon mehrfach vorgeschlagen worden. Wichtig ist aus NKR-Sicht auch die Leistungsfähigkeit und Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz und die Registermodernisierung müssten mit Priorität angegangene werden. Dem ist zuzustimmen mit dem Hinweis, dass das umstrittene OZG-Änderungsgesetz – ich habe darüber im Blog berichtet – nun zügig im Vermittlungsausschuss geeint und parallel mit dem BEG IV verabschiedet werden sollte.

Wie geht’s weiter?

Auch beim BEG IV scheint sich das sog. „Struck‘sche Gesetz“ zu bewahrheiten: kein Gesetz verlässt den Bundestag so wie es vorher eingebracht wurde. Auf Basis einer Bewertung der Anregungen der Sachverständigen auf Umsetzbarkeit, insbesondere Finanzierbarkeit wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung beschließen, die im Nachgang Grundlage der abschließenden Beschlussfassung im Bundestag im Rahmen der zweiten und dritten Lesung sein wird.

Zwischenfazit: Bürokratieabbau ist mühselig, das zeigt auch der Umgang mit dem BEG IV. Das vom BMJ genutzte Verfahren der Verbändeanhörung und des Monitorings der Umsetzung der Vorschläge ist zwar begrüßen, leider aber sind (bislang) eine Vielzahl effektiver Vorschläge unberücksichtigt geblieben.

Bürokratieabbau: Bundesregierung will Unternehmensgründungen beschleunigen

Im Rahmen der Start-up-Strategie arbeitet die Bundesregierung nach einer aktuellen Antwort auf eine Oppositionsanfrage (BT-Drs. 20/11487 v. 22.5.2024) an der Verknüpfung von gründungsrelevanten Online-Diensten, um dem Ziel der Umsetzung eines One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen näherzukommen.

Hintergrund

Immer weniger Menschen in Deutschland wollen nach dem aktuellen DIHK-Gründerreport 2023 ein Unternehmen gründen. Für das Jahr 2022 vermelden die Industrie- und Handelskammern, die und vier Mio. Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen repräsentieren, abermals einen Rückgang der Informations- und Beratungsgespräche zur Neugründung. Die Zahl der Gespräche ist im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent gesunken und erreicht mit 154.785 einen Tiefstand in der seit 2002 geführten Zählung.

Auch der längerfristige Trend zeigt nach unten. Seit 13 Jahren erkundigen sich jeweils weniger Personen bei den IHKs zu Unternehmensgründungen, unterbrochen von Ausnahmen in den Jahren 2016 und 2019. Das rückläufige Gründungsinteresse beruht auf einer Vielzahl von Gründen wie Fachkräftemangel, Folgen des Krieges Russlands in der Ukraine, hohen Energiepreise und hartnäckiger Inflation. All das erhöht die Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Marktentwicklungen, erhöht das unternehmerische Risiko und hemmt so das Interesse an Neugründungen. Vor allem aber beklagen Gründungswillige auch eine hohe Bürokratielast bei der der Unternehmensgründungen mit einer Vielzahl beteiligter Stellen, Nachweispflichten und Formvorschriften.

Bisherige Initiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung von Gründungsverfahren

Angestrebt wird von der Bundesregierung eine integrierte volldigitale Lösung für den gesamten Gründungsprozess. Bisher erfolgt sind dabei folgende Maßnahmen: Weiterlesen

Bundesregierung bringt Rentenreformpaket II auf den Weg?

Das Bundeskabinett hat am 29.5.2024 das Rentenreformpaket II beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Was beinhaltet das Paket und wer muss es bezahlen?

Hintergrund

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Langzeitbaustelle: Die Zahl derjenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nimmt ab, die Zahl der Rentenbezieher steigt. Dies hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sinkt und bewegt sich derzeit bei 48 Prozent des letzten Erwerbseinkommens – für viel zu wenig zur Finanzierung des Ruhestands. Deswegen ist ein sozialpolitisches Kernanliegen der Ampelregierung im Koalitionsvertrag, die gesetzliche Rente zukunftssicher zu machen.

Eckpunkte des Rentenreformpakets Weiterlesen

Bürokratieabbau: BMJ legt Verordnungsentwurf für weiteren Bürokratieabbau vor

Das BMJ geht beim Bürokratieabbau den nächsten Schritt: Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat das BMJ jetzt den Referentenentwurf für eine Verordnung zum weiteren Bürokratieabbau vorgelegt.

Hintergrund

Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handelns, egal auf welcher Ebene. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs. 124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG-IV-Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 in erster Lesung eingebracht (BT-Drs. 20/11306).

Worum geht es beim jetzigen Verordnungsentwurf?

Der jetzt vom BMJ vorgelegte Verordnungsentwurf (BEV-E) flankiert das anstehende BEG IV und regelt die Bereiche, die durch Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Verordnungsentwurf umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliches Entlastungsvolumen für die Wirtschaft rund 22,6 Millionen Euro beträgt. Die Einzelmaßnahmen betreffen hauptsächlich den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung. Weiterlesen

Update: Abschaffung des Solidaritätszuschlags weiterhin ungewiss

Die Fraktion der AfD hat im Bundestag die sofortige vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert (BT. Drs.20/11149), doch der federführende Finanzausschuss hat am 16.5.2024 mit parteiübergreifender Mehrheit empfohlen, den Antrag am 7.6.2024 im Bundestag abzulehnen. Eine Einordnung und Bewertung.

Hintergrund

Der ursprüngliche Soli von 1991 zur Finanzierung des Golf Krieges war bis Mitte 1992 befristet, wurde dann Mitte der 90er Jahre aber zur Finanzierung der Zusatzlasten aus der deutschen Wiedervereinigung eingeführt, unbefristet durch das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG 1995).

Seit etlichen Jahren wird um die Abschaffung dieser Ergänzungsabgabe (Art. 106 GG) gerungen, auch vor den Finanzgerichten bis hin zum BVerfG. Mit Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 und der Reform des Soli ab VZ 2020, die seitdem die Erhebung auf rund 10 Prozent „Besserverdienende“ beschränkt, wird darum gestritten, ob diese Ungleichbehandlung der Steuerzahler noch verfassungsmäßig ist. Nach dem Inhalt des Koalitionsvertrages der aktuellen Regierung will die FDP den Soli in der laufenden Legislatur vollständig abschaffen. Auch die CDU/CSU will das, allerdings verbunden und eingebettet in eine grundlegende Unternehmenssteuerreform. Die AfD will die sofortige ersatzlose Streichung des Soli (BT-Drs. 20/11149).

Wie beurteilen die obersten Gerichte das Festhalten am Soli?

Der BFH hat bislang eine klare Linie: Er hält die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags für den Veranlagungszeitraum 2005, 2007, 2011 und für die Veranlagungszeiträume bsi 2021 (BFH vom 17.01.2023 – IX R 15/20) für finanzverfassungsrechtlich gerechtfertigt, also verfassungskonform. Weiterlesen

EU beschließt „Recht auf Reparatur“

Am 23.4.2024 hat das EU-Parlament die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Was bedeutet das?

Hintergrund

Ressourcen sind endlich. Deshalb müssen Produkte langlebiger werden, indem sie auch reparabel sind. Bereits seit März 2021 müssen deshalb nach der EU-Ökodesign-RL Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu 10 Jahre bereithalten. Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können.

Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Für andere Gebrauchsgegenstände wie Smartphones, Mobiltelefone und auch Tablets gibt es eine solche Regelung aber bislang noch nicht. Hierbei geht es vor allem um die Lebensdauer der Geräte und ihrer Akkus, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Deswegen hat die EU-Kommission bereits 2022 zahlreiche Initiativen ergriffen, insbesondere die Warenkauf-Richtlinie mit der Right to Repair Initiative anzupassen und darin das „Recht auf Reparatur“ stärker zu verankern. Denn eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist bedeutet für Verbraucher ein stärkeres Recht auf Reparatur bei einem Mangel der Kaufsache.

Recht auf Reparatur: Was ist das?

Hier setzt jetzt in der EU-Richtlinie das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher an. Weiterlesen