Update: Bayern verdoppelt Sonderfonds Corona-Pandemie auf 20 Mrd. Euro!

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24.3.2020 einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, soll der Sonderfonds Corona-Epidemie weitere 10 Mrd. Euro auf nunmehr 20 Mrd. Euro aufgestockt werden (Sondervermögen Bayernfonds). Um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen, sind mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich.

Hintergrund

Die Coronavirus-Pandemie reißt die Wirtschaft zusehends in den Abgrund: Ein rasanter Anstieg von Kurzarbeit, der Hilfeschrei nach staatlichen Finanzierungshilfen und erste Unternehmenspleiten belegen das. Besonders bei Selbständigen und Kleinunternehmen schlägt die Wirtschaftskrise ohne Erbarmen zu. Der Bund hat deshalb – neben KfW-Kreditaufstockungen und Bürgschaften –  am 23.3.2020 ein Soforthilfeprogramm mit Zuschüssen zwischen 9.000 Euro und 15.000 Euro für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern beschlossen – ich habe berichtet. Bereits zuvor das Land Bayern ein ähnliches Sorforthilfeprogramm mit Zuschüssen zwischen 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro für KMU bis 250 Mitarbeiter beschlossen.

Bayern verdoppelt die Sonderfonds-Mittel

Am 23.3.2020 hat der Ministerrat jetzt die Verdopplung der Corona-Mittel verabschiedet, die Zustimmung im Bayerischen Landtag in den nächsten Tagen dürfte eine reine Formsache sein. Weiterlesen

Bundesrat stimmt zu: Verlängerung der (verschärften) Mietpreisbremse beschlossen!

Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13.3.2020 zugestimmt.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Erst im Juli 2019 hatte das BVerfG entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) nicht  verfassungswidrig sind: Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfG, v. 18.7.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18). Die Bundesregierung hatte daraufhin einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/15824 zur Verlängerung und Verschärfung der „Mietpreisbremse“ (§§ 556d, e BGB) eingebracht mit dem Ziel, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt eine Begrenzung bei Mieterhöhungen vorzusehen; andernfalls wäre die bestehende Regelung zum Jahresende 2020 ausgelaufen, die Rechtsgrundlage wäre weggefallen.

Der Bundestag hatte am 14.2.2020 in 2./3. Lesung der Verschärfung der Mietpreisbremse zugestimmt. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für einen vom Rechtsausschuss geänderten Gesetzentwurf der Regierung „zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ v. 11.12.2019 (BT-Drs. 19/15824). Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, war die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Diese Zustimmung hat der Bundesrat in seiner 986. Sitzung am 13.3.2020 erteilt und  beschlossen, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  Grundgesetz nicht zu stellen.

Änderung bis längstens Ende 2025

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Ist Mietobjekt neu gebaut oder umfassend modernisiert, gelten die Einschränkungen der Mietpreisbremse aber nicht. Das gilt auch, wenn der Vormieter eine Miete gezahlt hat, die mehr als zehn Prozent über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die entsprechenden Rechtsverordnungen für die Mietpreisbremse in den Ländern gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft; es sei denn der Gesetzgeber verlängert abermals die Vorschriften. In der Vergangenheit haben bislang nicht alle Länder von der Mietpreisbremse Gebrauch gemacht. In der Rechtsverordnung der Landesregierung muss die Begründung erkennen lassen, aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet in den Kreis des Mieterschutzes aufgenommen worden ist. Allerdings wurden in der Vergangenheit in etlichen Ländern die entsprechenden Rechtsverordnungen von den zuständigen Landgerichten aus formellen Gründen für unwirksam erklärt (z.B. LG Stuttgart v. 13.2019 – 13 S 181/18; LG München v. 6.12.2017 – 14 S 10058/17).

Anspruch Rückzahlung der gesamten, zu viel gezahlten Miete

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig zu viel gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist. In beiden Fällen gilt: In Gebieten mit einer durch Rechtsverordnung geltenden Mietpreisbremse sind Vermieter gut beraten, sich an die neuen Spielregeln zu halten – andernfalls drohen empfindliche Rückzahlungen.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft, voraussichtlich also nicht vor dem 1.4.2020. Danach muss zunächst abgewartet werden, ob die Mietpreisbremse zur erhofften Entspannung am Wohnungsmarkt durch Begrenzung des Mietpreisniveaus beiträgt.

Weitere Informationen:

Update: Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw. der entsprechenden Landesbanken verständigt. Dem enormen wirtschaftlichen Druck entsprechend haben darüber hinaus die Länder insbesondere für KMU nicht rückzahlbare Zuschüsse als Liquiditätshilfe beschlossen, die in vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden sollen. Diesem Beispiel folgt jetzt auch der Bund, indem er neben Darlehen und Bürgschaften ebenfalls Sofortzuschüsse auf Zuschussbasis für Kleinstunternehmen zur Verfügung stellt.

Was ist wesentlicher Inhalt des Soforthilfe-Programms des Bundes?

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Weiterlesen

Update Corona-Krise: Bund und Länder fördern Solo-Selbständige mit Sofortzuschüssen

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nehmen inzwischen dramatische Ausmaße an, immer mehr Unternehmen leiden unten akuten Liquiditätsproblemen. Jetzt reagieren Bund und Länder mit dringend erforderlichen Sofortzuschüssen.

Hintergrund

Ich habe bereits berichtet: Die Corona-Krise ist nicht nur für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft ein Stresstest von bislang unbekanntem Ausmaß. Da Lieferketten abreißen, Umsätze wegbrechen, der Kostenapparat aber im Kern unverändert bleibt, geraten auch an sich kerngesunde Unternehmen in akuter Liquiditätsnöte. In dieser Situation haben Bund und Länder richtig reagiert: Mit Stundungserleichterungen bei Steuerzahlungen, mit Ausweitung der Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit und mit finanziellen Schutzschirmen durch Ausweitung der Kredit- und Bürgschaftsprogramme auf Bundes- und Länderebene.

Die letztgenannten Hilfen haben allerdings eine Reihe von Nachteilen: Die Ausführungsvorschriften fehlen zum Teil noch, so dass die Programme nicht anlaufen können. Vor allem aber handelt es sich hier beim um Darlehn, die – zuzüglich Zinsen – zurückgezahlt werden müssen. Das hilft vor allem Selbständigen, Mini-Unternehmen und Kleinbetrieben wenig: Sie brauchen sofort fließende Finanzhilfen und zwar in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse; andernfalls steht die Existenz tausender Unternehmen in Deutschland auf dem Spiel. Das hat auch die Politik erkannt und reagiert jetzt – in unterschiedlicher Ausprägung – mit staatlichen Zuschussprogrammen. Weiterlesen

Kosten für Steuerberaterlehrgang übernommen – Arbeitnehmer weg

Heute etwas aus der Rubrik „Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.“ Es geht um eine Steuerberaterkanzlei, die einer Mitarbeiterin den teuren Steuerberaterlehrgang bezahlt hat, jene aber anschließend die Kanzlei verlassen hat, ohne die Lehrgansgebühren an den Ex-Arbeitgeber zurückzuzahlen. Wir können natürlich nur raten, was der Grund für dies Haltung war. Hat sich die Steuerkanzlei falsch verhalten? Konnte die Mitarbeiterin woanders mehr verdienen?

Jedenfalls hat sie vor dem LAG Schleswig-Holstein einen Sieg errungen und muss die Kosten nicht erstatten, da eine eventuelle Rückzahlungsvereinbarung – wenn überhaupt – nur mündlich zustande gekommen und mangels Transparenz unwirksam sei (Urteil vom 21.8.2019, 3 Sa 67/19). Weiterlesen

Mietendeckel: Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab – Kaum Licht, aber viel selbst produzierter Schatten für Vermieter

Licht:Die Verfassungsbeschwerde ist […] nicht offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz besaß, das MietenWoG Bln einzuführen, muss jedenfalls als offen bezeichnet werden“ (Tz 19).

Die weiteren Ausführungen haben leider eine verheerende Außenwirkung für die Vermieter. Die Antragsteller haben sich hier – jedenfalls von außen betrachtet – ins Knie geschossen und vor allem allen anderen Vermieter einen Bärendienst erwiesen. Weiterlesen

Corona-Krise: BMF legt Maßnahmenpaket zur Liquiditätssicherung in Unternehmen vor

Die aktuelle Corona-Krise ist ein einzigartiger Stresstest nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt hat das BMF am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Auswirkungen vorgelegt, das neben Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld) und steuerlichen Erleichterungen (Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen) auch Verbesserungen bei der Liquiditätssicherung vorsieht. Weiterlesen

Wirtschaftliche Auswirkungen des Corona-Virus: Bund und Länder beschließen Steuererleichterungen

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal.

Hintergrund

Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen. Angesichts dieser Entwicklung benötigen in Not geratene Unternehmen in eine ersten Stufe Liquiditätshilfen, in einer zweiten Stufe Restrukturierungsmittel, ferner benötigt die Wirtschaft insgesamt in einer dritten Stufe ein umfassendes Konjunkturprogramm. Welche steuerlichen Erleichterung können Unternehmen in einem ersten Schritt erwarten? Weiterlesen

Schnelle Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise: Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen!

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal.

Hintergrund

Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen.

Angesichts dieser Entwicklung benötigen in Not geratene Unternehmen in eine ersten Stufe Liquiditätshilfen, in einer zweiten Stufe Restrukturierungsmittel, ferner benötigt die Wirtschaft insgesamt in einer dritten Stufe ein umfassendes Konjunkturprogramm. Welche steuerlichen Erleichterung können Unternehmen in einem ersten Schritt erwarten? Weiterlesen

Kassengesetz – worauf Gewerbetreibende jetzt bei elektronischen Kassen achten sollten

Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert.

Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten? Weiterlesen