Corona – Überbrückungshilfe geht in Verlängerung

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wird nun für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. BMWi und BMF haben am 18.9.2020 erste Details veröffentlicht.

Hintergrund

Das seit dem 1.6.2020 geltende Überbrückungshilfeprogramm will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Allerdings ist das mit 24,6 Mrd. Euro dotierte Programm bislang nur verhalten von der Zielgruppe in Anspruch genommen worden, weil die Zugangsvoraussetzungen zu eng waren. Jetzt haben BMWi und BMF nachgebessert. Das Programm wird zeitlich verlängert, der Zugang erleichtert und die Förderung erhöht.

 

Was ändert sich jetzt am Überbrückungshilfeprogramm? Weiterlesen

Corona-Krise: Bundestag beschließt finanziellen Schutzschirm für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat am 10.9.2020 auf Empfehlung des Haushaltsausschusses einen milliardenschweren Schutzschirm für Kommunen und die ostdeutschen Länder zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise in erster Lesung beschlossen (BT-Drs. 19/21752 und 19/753). Von der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle profitieren nicht nur die Kommunen, sondern auch die Wirtschaft – hoffentlich!

Hintergrund

Acht Jahre in Folge haben die Kommunen in ihrer Gesamtheit zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt, zuletzt in allen Ländern. Nach Finanzierungsüberschüssen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2018 lag der Überschuss im Jahr 2019 immer noch bei 4,5 Mrd. Euro (BT-Drs. 19/21407).

Jetzt hat sich das Blatt gewendet: Weiterlesen

TSE-Nachrüstung von elektronischen Kassen: Haussegen zwischen BMF und Länderfinanzministern hängt schief!

In einem neuen Schreiben vom 18.8.2020 ist das BMF der Ansicht, dass die von 15 Ländern (außer Bremen) beschlossene Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung gegen geltendes Recht verstößt. Wie sollen sich Unternehmer in diesem eskalierenden Streit nun verhalten? Weiterlesen

Update Corona-Überbrückungshilfe: Bund plant neues Förderprogramm „Überbrückungshilfe Phase 2“

Das BMWi plant auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 25.8.2020 eine Fortsetzung des Überbrückungshilfe-Programms für Freiberufler und KMU für die Zeit von 1.10.2020 bis 31.12.2020.

Was bereits bekannt ist und was beachtet werden sollte. Weiterlesen

Corona-Insolvenzschutz: Bundestag bringt Gesetz zur Verlängerung der Antragsfrist auf den Weg

Der Bundestag hat am 10.9. 2020 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes – COVInsoAG- (BT-Drs. 19/22178) beraten.

Hintergrund

Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) ist, ist diese Pflicht rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt worden. Auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für zahlungsunfähige oder überschuldete Schuldner zu beantragen (so genannte Gläubigerfremdanträge oder Fremdanträge) gilt für Anträge, die zwischen dem 28.3. und 28.6.2020 gestellt worden sind, das Insolvenzverfahren nur dann eröffnet wird, wenn der Insolvenzgrund bereits am 1.3.2020 vorlag (§ 3 COVInsAG). Ziel dieser Sonderregelung ist es, die Fortführung von Gesellschaften zu ermöglichen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und ohne dieses Gesetz insolvent wären. Ihnen soll die Zeit gegeben werden, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit Gläubigern und Kapitalgebern Finanzierungsvereinbarungen (z. B. Darlehen) und Sanierungsabreden (z. B. Schuldenschnitte) zu verabreden, um die wirtschaftliche Schieflage in den Griff zu bekommen. Weiterlesen

Neues vom Solidaritätszuschlag: FG Nürnberg hält Soli auch in VZ 2020 und 2021 für verfassungsgemäß!

In einem brandaktuellen Urteil vertritt das FG Nürnberg die Ansicht, dass auch in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 die Erhebung des Solidaritätszuschlages verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 29.07.2020 – 3 K 1098/19). Wie ist das einzuordnen? Weiterlesen

Update Überbrückungshilfe – Kommt ein neuer Programmteil?

Hinsichtlich der vom Koalitionsausschuss am 25.8.2020 beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfe bis 31.12.2020 plant die Bundesregierung offenbar einen zweiten, den Zeitraum 1.9.2020 bis 31.12.2020 umfassenden Programmteil, teilt die BStBK mit.

Hintergrund

Das mit 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfe-Programm des Bundes ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben; es schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe und FAQ (Stand: 25.8.2020) zum Förder- und Antragsverfahren finden Sie auch auf der Website des BMWi. Über Einzelheiten habe ich im Blog und an anderer Stelle berichtet.

Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Am 25.8.2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des seit 1.6.2020 laufenden Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Eine Konkretisierung des Verlängerungsinhalts steht bislang aus.

BStBK erwartet zwei Programmteile

Die BStBK erwartet laut einer Pressemitteilung vom 9.9.2020 nun, dass bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden wird: Weiterlesen

Update: Corona-Soforthilfe unterliegt dem Pfändungsschutz

Das FG Köln vom 18.06.2020 – 9 V 1302/20 hat als weiteres Finanzgericht die Unzulässigkeit der Pfändung von Corona-Soforthilfen festgestellt.

Hintergrund

Bis 31.5.2020 konnten Freiberufler, Solo-Selbständige und KMU aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes wegen coronabedingter Finanzierungsschwierigkeiten verlorene staatliche Zuschüsse beantragen, die unter Berücksichtigung des individuellen Liquiditätsengpasses zwischen 9.000 € und 15.000 € betrugen. Nach Auszahlung dieser Liquiditätshilfen ist in der Praxis die Frage aufgetreten, ob diese Subventionsmittel – dem Sinn der Subvention widersprechend – dem Zugriff der Finanzbehörden wegen Steuerschulden unterliegen.

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragte als selbständiger Kurierdienstfahrer eine Corona-Soforthilfe, die auf sein als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO geführtes Girokonto überwiesen wurde. Der Pfändungsverfügung lagen rückständige Einkommensteuern der Jahre 2009 bis 2011 inklusive steuerlicher Nebenleistungen zugrunde. Die Bank (Drittschuldnerin) teilte dem Antragsteller mit, dass ein Teilbetrag der Corona-Soforthilfe auf ein Sonderkonto separiert wurde, weil der Gesetzgeber  keine ausdrückliche Regelung zur Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfen getroffen habe. Die Bank sei verpflichtet, die gesicherten Beträge an die Gläubiger auszuzahlen. Der Antragsteller wandte sich an den Antragsgegner (FA) und bat um Freigabe/Verzichtserklärung gegenüber der Bank, damit ihm der Restbetrag gutgeschrieben werden kann. Er habe aktuell einen finanziellen Engpass und sei deshalb auf die Corona-Soforthilfe  angewiesen, um seine Selbständigkeit und Existenz fortführen zu können. Weiterlesen

BFH: Kein rückwirkender coronabedingter Schutz bei steuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen!

Das BMF-Schreiben zum coronabedingten Absehen von steuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen vom 19.03.2020 (BStBl I 2020, 262) erfasst nicht bereits vor dem 19.03.2020 ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Dies hat der BFH jetzt klargestellt (BFH 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)).

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Überbrückungshilfe soll bis Jahresende verlängert werden – aber mit welchem Inhalt?

Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung bis 31.12.2020 verlängert werden. Aber mit welchem Inhalt? Die Politik steht vor einer kaum lösbaren Aufgabe.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht, ferner fortlaufend aktualisierte FAQ. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWI.  Über Einzelheiten habe ich im hier im Experten-Blog und an anderer Stelle berichtet (NWB 2020, 2174 s.u.).

Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Weiterlesen