Ab 2.11.2020 soll nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ein Teil-Lockdown in Deutschland erfolgen, vorerst bis Ende November 2020. Sind die Beschränkungen für die Wirtschaft verhältnismäßig?
Hintergrund
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vereinbart haben, ist die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus mit exponentieller Dynamik in nahezu allen Regionen Deutschlands dramatisch angestiegen. Dies hat dazu geführt, dass eine umfassende Kontakt-Nachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann mit der Folge, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Um zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, haben Bund und Länder in seltener Einmütigkeit am 28.10.2020 deshalb ein umfassendes Paket für Einschränkungen persönlicher Kontakte und wirtschaftlicher Tätigkeiten beschlossen. Die Bundeskanzlerin hat am 29.10.2020 den Bundestag einbezogen und die Bund–Länder–Beschlüsse im Einzelnen erläutert.
Die Beschlüsse haben ein gespaltenes Echo gefunden: Zustimmung erfährt der Breite politische Konsens für bundesweit einheitlich geltende Rahmenbedingungen bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie. Kritik hingegen erfahren die umfangreichen Beschränkungen für etliche Wirtschaftsbranchen, die mit dem abermaligen Lockdown nunmehr in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten drohen.
Inhalt der wirtschaftsbezogenen Beschränkungsmaßnahmen
Mit dem Bund-Länder-Beschlüssen wird das Wirtschaftsleben vom 2.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 weitgehend eingeschränkt; eine erste Evaluierung der Beschränkungsmaßnahmen soll durch Bund und Länder am 11.11. 2020 erfolgen. Das bedeutet nach dem Beschluss-Paket vom 28.10.2020: Weiterlesen →