Corona-Finanzhilfen: Freistaat Bayern unterstützt Kunst- und Kulturschaffende

Die Bayerische Staatsregierung hat am 27.10.2020 weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 angekündigt, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Dabei soll es auch einen Unternehmerlohn für Soloselbständige in der Kultur geben.

Kurz zum Hintergrund

Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur ein Wirtschaftszweig: Deutschland ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken in schweren Corona-Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die fehlenden Veranstaltungen, haben die Kunst- und Kulturschaffenden in ganz Deutschland schwer getroffen. Soloselbständige Künstler, aber auch Einrichtungen der Kreativ- und Kulturwirtschaft leiden besonders unter Beschränkungsmaßnahmen: sie erzielen keine Einnahmen. Von den Hilfsprogrammen des Bundes profitieren insbesondere Soloselbständige in der Kulturszene nicht, weil sie die Zugangs- und Förderbedingungen in aller Regel nicht erfüllen: Sie haben beispielsweise keine Beschäftigten und keinen sonst in der Wirtschaft üblichen monatlichen Fixkostenapparat. Weiterlesen

Corona: Lockdown unter juristischen Druck

Seit 2.11.2020 gilt der von Bund und Ländern am 28.10.2020 geschlossenen Teil-Lockdown. Neben Kontaktbeschränkungen sind etliche Wirtschaftsbranchen von vollständigen Schließungsanordnungen betroffen, auch wenn der hiermit verbundenen Umsatzausfall entschädigt werden soll. Inzwischen aber nimmt die Klagewelle gegen die neuen Einschränkungen erheblich zu.

Wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Ich habe berichtet: Am 28.10.2020 haben sich die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verständigt. Diese gelten seit dem 2.11.2020 und sind zunächst bis Ende November befristet. Während Industrie und Handel sowie Kitas, Kirchen und Schulen offen bleiben, müssen Hoteliers und Gastronomen, Theaterintendanten und Konzertveranstalter, Fitnessstudiobetreiber und zahlreiche andere Dienstleister schließen.

Längst nicht jeder nimmt diese neuen Regeln einfach hin. Weiterlesen

BVerfG lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab!

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Eil­an­trag eines Ver­mie­te­rs auf eine vor­läu­fi­ge Aus­set­zung der zwei­ten Stufe des sog. Ber­li­ner Mie­ten­de­ckels ab­ge­lehnt, weil der Ver­mie­ter einen schwe­ren Nach­teil von be­son­de­rem Ge­wicht nicht nachgewiesen hatte (BVerfG v. v. 28.10.2020 – 1 BvR 972/20).

Welche Fernwirkung hat die Entscheidung? Weiterlesen

Corona-Gesetzgebung: Brauchen wir mehr Mitwirkung des Parlaments?

In der öffentlichen Debatte ist eine stärkere Einbindung des Parlaments bei Corona-Entscheidungen angemahnt worden. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hält die Welt – auch Deutschland – länger in Atem als von manchen ursprünglich angenommen. Der ungewohnte Umgang mit einer Pandemie dieses Ausmaßes, die eine gesamte Volkswirtschaft, ja ein ganzes Volk vor einen gewaltigen Stresstest stellt, hat bereits unmittelbar nach Beginn im März 2020 zu einer Notstandsgesetzgebung mit atemberaubendem Tempo geführt. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBl 2020 I S. 587 ff.) änderte der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (BR-Drs. 151/20 v. 27.3.2020) das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG). Weiterlesen

Bezug von Kurzarbeitergeld wird verlängert und ausgebaut

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird über den 31.12.2020 hinaus bis 31.12.2021 verlängert. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BT-Drs. 19/23169) weitere Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld auf den Weg bringen.

Hintergrund

Kurzarbeit ist ein sinnvolles Instrument, um in Krisensituationen Entlassungen zu vermeiden. Denn Arbeitskräfte, die in der Krise kurzzeitig nicht beschäftigt werden können, sind dringend benötigte Fachkräfte, die man nach der Krise in den Betrieben wieder benötigt. Seit März 2020 hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Corona-Gesetzgebung auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (die Grundlagen sind in § 95 SGB III geregelt) erleichtert und erweitert: Weiterlesen

Corona: Teil-Lockdown in Deutschland – sind die wirtschaftsbezogenen Beschlüsse von Bund und Ländern angemessen?

Ab 2.11.2020 soll nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ein Teil-Lockdown in Deutschland erfolgen, vorerst bis Ende November 2020. Sind die Beschränkungen für die Wirtschaft verhältnismäßig?

Hintergrund

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vereinbart haben, ist die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus mit exponentieller Dynamik in nahezu allen Regionen Deutschlands dramatisch angestiegen. Dies hat dazu geführt, dass eine umfassende Kontakt-Nachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann mit der Folge, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Um zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, haben Bund und Länder in seltener Einmütigkeit am 28.10.2020 deshalb ein umfassendes Paket für Einschränkungen persönlicher Kontakte und wirtschaftlicher Tätigkeiten beschlossen. Die Bundeskanzlerin hat am 29.10.2020 den Bundestag einbezogen und die Bund–Länder–Beschlüsse im Einzelnen erläutert.

Die Beschlüsse haben ein gespaltenes Echo gefunden: Zustimmung erfährt der Breite politische Konsens für bundesweit einheitlich geltende Rahmenbedingungen bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie. Kritik hingegen erfahren die umfangreichen Beschränkungen für etliche Wirtschaftsbranchen, die mit dem abermaligen Lockdown nunmehr in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten drohen.

Inhalt der wirtschaftsbezogenen Beschränkungsmaßnahmen

Mit dem Bund-Länder-Beschlüssen wird das Wirtschaftsleben vom 2.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 weitgehend eingeschränkt; eine erste Evaluierung der Beschränkungsmaßnahmen soll durch Bund und Länder am 11.11. 2020 erfolgen. Das bedeutet nach dem Beschluss-Paket vom 28.10.2020: Weiterlesen

DIHK schweigt in wichtigen Wirtschaftsfragen – vorerst!

Zum Schweigen verurteilt: Nach dem Aufsehen erregenden Urteil des BVerwG (v. 14.10.2020 – 8 C 23.19), mit dem eine IHK zum Austritt aus dem Dachverband DIHK e.V. verurteilt wurde, stellt der DIHK seine Öffentlichkeitsarbeit und wirtschaftspolitische Interessenvertretung jetzt drastisch ein.

Welche Folgen hat das? Weiterlesen

Maulkorb für den DIHK bei der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine IHK den DIHK verlassen muss, weil der Dachverband seine Äußerungskompetenzen überschritten hat (BVerwG v. 14.10.2020 – 8 C 23. 19). Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Aufgabe der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern ist es insbesondere, das wirtschaftliche Gesamtinteresse der ihnen jeweils zugehörigen Gewerbetreibenden zu vertreten (§ 1 Abs. 1 IHK-Gesetz), etwa durch Stellungnahmen und Äußerungen zu Gesetzesvorhaben, Infrastrukturvorhaben in der Region oder Handlungsnotwendigkeiten in der Corona-Krise. Zu diesem Zweck sind sie auch Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.), der das überörtliche Interesse der rund vier Millionen Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Berlin und Brüssel gegenüber der Politik vertritt.

Bundesverwaltungsgericht zieht enge Kompetenzgrenzen 

Im Streitfall ging es um folgendes: Die Klägerin ist IHK-Mitglied und beanstandet seit 2007 zahlreiche Äußerungen des DIHK, weil sie über die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern hinausgingen. Die Klage ist in allen Vorinstanzen erfolglos geblieben. Weiterlesen

Update Überbrückungshilfe II – BMWi veröffentlicht neue FAQ

Am 20.10.2020 hat das BMWi die langersehnten FAQ für das Überbrückungshilfeprogramm II des Bundes veröffentlicht. Damit können ab sofort über Rechtsanwälte oder Angehörige der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren von Soloselbständigen, Freiberuflern und KMU Fixkostenzuschüsse beantragt werden.

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet: Die Bundesregierung hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, das Überbrückunghilfeprogramm I des Bundes, das sich auf den Förderzeitraum Juni bis einschließlich August 2020 bezog zu verlängern, die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern und die Fixkostenzuschüsse zu modifizieren. Damit soll vor allem solchen Wirtschaftsbranchen und Unternehmen geholfen werden, die coronabedingt nach wie vor besonders unter behördlichen Einschränkungen gravierende Umsatzausfälle erleiden, so zum Beispiel Angehörigen des Messewesens, des Gastro- und Beherbergungsgewerbes oder des Reisegewerbes. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe II umfasst den Zeitraum von 1.9.2020 bis 31.12.2020. Das Programm folgt eigenständigen neuen Förderregeln, Anträge auf Überbrückungshilfe I können seit Ablauf des 9.10.2020 nicht mehr gestellt werden.

BMWi regelt die wichtigsten Antragsfragen im FAQ

Schon für das Überbrückungshilfeprogramm I hat das federführende BMWi die wichtigsten Fragen zur Antragsberechtigung, dem Antragsverfahren, zu den Fixkostenzuschüssen und dem Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in sog. FAQ geregelt (letzter Stand:10.9.2020), die auf der Homepage des BMWi veröffentlicht wurden. Die bisherigen FAQ haben nur noch Geltung für die bis einschließlich 9.10.2020 gestellten online-Anträge.Nunmehr hat das BMWi am 20.10.2020 für das eigenständige Förderprogramm „Überbrückungshilfe II“ neue FAQ veröffentlicht. Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Sie sind als Hintergrundinformation für antragsberechtigte Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe, über die ausschließlich eine Antragstellung möglich ist. Über die wesentlichen Änderungen der Antragsberechtigung und der Förderbedingungen habe ich bereits hier im NWB Experten-Blog informiert.

Wie geht’s weiter?

 Dass nun endlich die wichtigen FAQ zur Überbrückungshilfe II vorliegen, ist sehr zu begrüßen, denn diese waren überfällig. Diese FAQ bieten potentiellen Antragstellern und registrierten Antragserfassenden (registrierte Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe) eine wichtige Hilfestellung, wenn es im Antragsverfahren „ums Eingemachte“ geht. Man muss freilich kein Prophet für die Annahme sein, dass auch diese FAQ – wie schon bei der Überbrückungshilfe I – fortlaufend aktualisiert und den Erfahrungen der Praxis angepasst werden.

Auf der Website des BMWi findet sich im Anhang zu den FAQ „Überbrückungshilfe II“ zwar der Hinweis auf  den „Leitfaden für Antragserfassende“, der für die antragsberechtigten Dritten (Rechtsanwälte, Angehörige der steuerberatenden Berufe) Einzelheiten des Registrierungsverfahren sowie des Prüfungsverfahrens enthält. Obwohl dieser Leitfaden den „Stand: 16.10.2020“ wiedergibt, ist er inhaltlich leider nicht an das neue Überbrückungshilfeprogramm II angepasst, sondern rekurriert an vielen Stellen noch auf die erste Phase des Programms. Das ist geeignet, bei den Zielgruppen Verwirrung zu stiften und sollte zeitnah „repariert“ werden.

Keine Verwirrung gibt es aber nach wie vor nicht in Bezug auf das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren, das nach den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern den zuständigen Stellen der Länder (in Bayern zentral der IHK München und Oberbayern) obliegt. Da der IT-Dienstleister noch immer nicht die erforderliche Software für die Antragsbearbeitung programmiert hat, ist ein Bearbeitungs-, Bewilligungs- und Auszahlungsstart derzeit nicht vor dem 9.11.2020 geplant – leider!

Weitere Informationen:

NWB-Online Nachrichten v. 21.10.2020
Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe II freigeschaltet (BMWi)
Corona | FAQ zur Überbrückungshilfe 2. Phase (BMWi)