VGH Mannheim kassiert nächtliche Corona-Ausgangsbeschränkungen

Mit Beschluss vom 5.2.2021 (1 S 321/21, bekanntgegeben am 8.2.2021) hat der VGH Mannheim die in Baden-Württemberg landesweit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung (von 20 Uhr bis 5 Uhr) mit Wirkung ab dem 11.2.2021 außer Vollzug gesetzt.

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Update COVID-Insolvenzaussetzungsgesetz: Verlängerung bis 30.4.2021 beschlossen

Der Bundestag hat am 28.1.2021 mehrheitlich die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bis 30.4.2021. Damit wird die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen ausgesetzt, die wirtschaftliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes erwarten können.

Hintergrund

Schuldner müssen grundsätzlich unter den Bedingungen des § 15 a InsO einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Weiterlesen

Endlich: Auszahlungsverfahren für Corona-Dezemberhilfe startet!

Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen!

Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen. Weiterlesen

EU-Kommission: Verlängerung und Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen beschlossen

Die EU-Kommission hat am 28.1.2021 die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht und die Dauer bis 31.12.2021 verlängert. Das hilft der deutschen Wirtschaft nachhaltig in der Corona-Krise.

Hintergrund

Wer in der aktuellen Corona-Krise außerordentliche Wirtschaftshilfen oder Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, muss die Beihilfegrenzen der EU-Kommission beachten, ansonsten droht bei der Schlussabrechnung eine Rückzahlung. BMF/BMWi haben deshalb inzwischen ausdrücklich auf ihren Webseiten FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Der befristete Rahmen der Europäischen-Kommission (Temporary-Framework) stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- /Dezemberhilfe).

Welche Verbesserungen hat die EU-Kommission beschlossen?

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen vom 28.1.2021 enthalten: Weiterlesen

Der Referentenentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts – ein unnötiger Bürokratietiger?

Manchen kritischen Stimmen war der gesunde Wettbewerb zwischen den Bundesländern bei den Stiftungsgesetzen nicht mehr recht. Andererseits wurden Rufe nach umfänglicher Transparenz lauter, so dass ein zentralen Stiftungsregister verlangt wurde, neben dem schon lange implementierten Transparenzregister und den landesrechtlichen Stiftungsregistern, die es schon gibt. Alles ist natürlich mit enormen und irrsinnigen Kosten verbunden (was der dt. Gesetzgeber ja vor Erlass eines jeden Gesetzes zu prüfen hat!). Schließlich hatte der Gesetzgeber im Jahr 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts eingesetzt. Herausgekommen war im Jahr 2016 ein erster „Bericht“ und im Jahr 2018 ein Diskussionsentwurf. Auf dieser Grundlage erging dann durch das BMJV am 20.09.2020 gar ein Referentenentwurf. Dieser wird von der Professorenschaft, die sich mit Stiftungsrecht befasst, aus verschiedenen Gründen überwiegend abgelehnt.

Kritik am Inhalt des Entwurfs

Dieser jetzige Entwurf muss ich jedoch fragen lassen, was er eigentlich bewirken will. Ein Anliegen war z.B., notleidende Stiftungen mit geringen Einnahmen schon vor der endgültigen Unmöglichkeit der Zweckverfolgung, also bevor die Stiftung keinerlei Einnahmen mehr hat, durch Zweckänderung oder Umwandlung in eine Verbrauchstiftung anderweitig fortzuführen, was im Entwurf überhaupt nicht enthalten ist.

Ferner soll im BGB, wo aus historischen Gründen (Stiftungen übernehmen staatliche Aufgaben) des historischen Gesetzgebers allein die Gründung und Anerkennung mit Rechtsfähigkeitserlangung (vgl. Mugdan I 420, 961 ff.) geregelt wird, plötzlich steuerrechtliche Regelungen beinhalten, die systematisch und thematisch in der Abgabenordnung allenfalls hingehören. Warum es eine Vereinheitlichung sein soll, wenn Steuerrecht urplötzlich im Zivilrecht (BGB) auftaucht, entzieht sich jedem logischen Denken. Weiterlesen

VGH München bestätigt Maskenpflicht, kippt aber 15 km-Corona-Regel!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 26.1.2021 das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig verworfen. Werden Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer dies als Anlass nehmen, ihre Regelungen anzupassen?

Hintergrund

Die Länder erlassen nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen, sondern auch das öffentliche und private Leben, in Bayern zuletzt durch die 11. Bay.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -BayIfSMV- v. 15.12.2020 (BayMBl. Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G).

Gegenstand und Inhalt der Entscheidung

Der BayVGH (20 NE 21.171) hat es am 26.1.2020 rechtskräftig abgelehnt, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in FFP2-Qualität beim Einkaufen oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (§§ 1 Abs. 2 S. 2, 8 S. 2, 12 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Weiterlesen

Insolvenzgefahren in der Corona-Krise: Welche Hilfe Wirtschaftskammern leisten können

Rollt als Folge der wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie eine Unternehmens-Pleitewelle auf uns zu? Welche Rolle haben die Wirtschaftskammern IHK und HWK hierbei als Partner der Handwerksbetriebe der Unternehmen in der Krise? Der Versuch einer Antwort.

Hintergrund

Obwohl die Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch keine auffällige Steigerung von Unternehmensinsolvenzen haben erkennen lassen, dürfte die Zahl der überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Kürze steigen. Umsatzausfälle aufgrund staatlicher Schließungsanordnungen, aber auch verzögerte Auszahlung von staatlichen Corona-Kompensationszahlungen (November- bzw. Dezemberhilfen; Überbrückungshilfen) sind wesentliche Ursachen für diese Befürchtung. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits durch die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für Unternehmen reagiert (§ 1 Abs.3 COVInsAG), die berechtigt sind Corona-Finanzhilfen zu beantragen und voraussichtlich auch welche bekommen – ich habe berichtet.

Mit dem vom Bundestag am 17.12.2020 beschlossenen SansInsFoG (v. 22.12.2020, BGBl. I 3256, 3292) will der Bund einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Eine wichtige Rolle nimmt dabei auch die Einrichtung von „Frühwarnsystemen“ für Unternehmen ein, die in der Krise zur Vermeidung einer Insolvenz helfen können. Weiterlesen

Register für GbRs: Geplante Änderungen und was dafür und dagegen spricht (Teil II)

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant die Koordinaten für die GbR umfangreich neu zu justieren. Insbesondere ist vorgesehen, dass ein Register für sog. „rechtsfähige Gesellschaften“ eingeführt wird. Während in Teil I des Blog-Beitrags die gesetzlich geplanten Vorgaben vorgestellt wurden, soll in diesem zweiten Teil auf die Vor- und die Nachteile des neuen Registers eingegangen werden.

Was spricht für ein Register?

Positiv zu werten ist, dass die Registrierung als Wahlrecht ausgestaltet werden soll und eine Verpflichtung hierzu nicht vorgesehen ist. Wird eine Eintragung in das Gesellschaftsregister durch die Gesellschafter gewählt, so kann dies v.a. der Rechtsklarheit und der Rechtsicherheit dienen. Für Vertragspartner der GbR wird eine gewisse Transparenz geschaffen, können sie dadurch doch Informationen abrufen in Bezug auf den Nachweis der Existenz, die Identität und die Vertretung der Gesellschaft. Eigene Recherchetätigkeiten, welche z.B. bei der Nichtexistenz eines Internetauftritts der Gesellschaft mühsam sind, würden für die Vertragspartner erleichtert werden. Unter Publizitätsgesichtspunkten ist das Register daher positiv zu werten.

 Was spricht gegen ein Register?

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Corona-InfSMV: VG Augsburg kippt Verkaufsverbot für Teilsortiment von Supermarkt

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Corona-Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines großen Supermarkts gekippt (VG Augsburg v. 21.1.2021 – AU 9 21.94). Supermärkte dürfen deshalb in Bayern seit 21.1.2021 wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern diese zum „üblichen Sortiment“ gehören.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund des Corona-Infektionsgeschehens erlassen die Länder nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur das öffentliche und private Leben, sondern vor allem auch den Betrieb von Wirtschaftsbetrieben durch teilweise oder vollständige Schließungsanordnungen. Weiterlesen

Update: Verlängerung der Insolvenzantragsfrist während Corona – wer schützt die Gläubiger?

Nach dem Beschluss der MPK vom 19.1.2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für Unternehmen, die bei Corona-Finanzhilfen antragsberechtigt sind, aber noch kein Geld bekommen haben, bis 30.4.2021 verlängert werden; das erforderliche Gesetz der Bundesregierung wird kurzfristig im Bundestag folgen. Aber wie schützen sich in dieser Situation Gläubiger? Weiterlesen