Förderung von Start-ups in der Corona-Krise nicht vergessen!

Gründerunternehmen sind das künftige Rückgrat der deutschen Wirtschaft, fallen in der Corona-Krise aber häufig durch alle Förderraster. Was jetzt getan werden muss, damit Deutschland nicht eine Gründergeneration verliert.

Hintergrund und Problem

Infolge der Coronavirus-Pandemie befindet sich die deutsche Wirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft in einer schweren Krise. Vor allem junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln, vermarkten und für wirtschaftliche Dynamik sorgen, spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders, weil sie in aller Regel von staatlichen Corona-Hilfen ausgeschlossen sind: Gründer erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie“; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms).

Bei der Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe sind Gründerunternehmen erst gar nicht antragsberechtigt, wenn sie nach dem 30.4.2020 gegründet wurden. „Start-ups“ werden aufgrund der Corona-Pandemie zwar seit Frühjahr 2020 mit einem zusätzlichen Zwei-Säulen-Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützt, ich habe berichtet (s. mein Beitrag: Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht – die klassischen Unternehmensgründer bleiben weiterhin ein Stiefkind der Corona-Förderung). Diese Förderung ist aber auf High-Tech-Gründer mit hohem Starkapitalbedarf ausgerichtet, passt also nicht zur großen Zielgruppe „normaler Gründer“. Weiterlesen

Corona-Lockdown und Öffnungsperspektiven: Wer frisiert die Bundeskanzlerin?

Friseurbetriebe dürfen auf Basis des MPK-Beschlusses vom 10.2.2021 (Ziff. 5) sei heute (1.3.2021) wieder öffnen. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung dürften sich aber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben, neue Problem sind vorprogrammiert.

Hintergrund

Auf Basis des aktuellen Lockdown-Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.2.2021 ist der Lockdown in Deutschland bis 7.3.2021 verlängert. Erst am 3.3.2021 will die MPK wieder über die aktuelle Situation und mögliche Öffnungsperspektiven für Soloselbständige und Unternehmen beraten. Friseure allerdings haben bereits eine Öffnungsperspektive: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Körperhygiene bereits ab 1.3.2021 wieder öffnen.

Aktuelle Schließung von Friseurbetrieben rechtmäßig – sagen die Verwaltungsgerichte Weiterlesen

Neue Strafverfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht und Folgen für aufbewahrungspflichtige Unterlagen

In Folge des sogenannten Cum/Ex-Skandals, bei dem Investoren und Banken den Staat über Jahre hinweg um Milliarden prellten und aufgrund dessen auch schon erste Akteure wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden, hat der Gesetzgeber die Strafverfolgungsverjährung mit Gesetzesänderung vom 21. Dezember 2020 von 10 Jahren auf satte 15 Jahre verlängert. Entsprechend geändert wurde der § 376 Abs. 1 AO.  In Art. 27 des JStG wurde zu Teilziffer 29 bestimmt: „In § 376 Absatz 1 wird das Wort „zehn“ durch die Angabe „15“ ersetzt.  

In § 376 AO Verfolgungsverjährung heißt es nun:  

 (1) In den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre; § 78b Absatz 4 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

Diese Verschärfung wirkt rückwirkend für alle bis 2021 noch nicht verjährten Taten. Weiterlesen

Tankgutscheine statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig!

Ich möchte Ihnen hier „auf die Schnelle“ eine aktuelle Meldung des Bundessozialgerichts vorstellen, die mich ehrlich gesagt etwas ratlos zurücklässt, die aber enorme Auswirkungen auf das beliebte Modell „Gewährung von Tankgutscheinen“ haben dürfte. Zumindest dürfte sie all denjenigen, die ihren Mitarbeitern bereits vor der Gesetzesänderung zum 1.1.2020 (§ 8 Abs. 2 Satz 11 letzter Halbsatz EStG) Tankgutscheine gewährt haben, Schweißperlen auf die Stirn treiben.

Die Meldung des BSG lautet:

„Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Februar 2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben (Aktenzeichen: B 12 R 21/18 R).

Vereinbart ein Arbeitgeber mit der Belegschaft einen teilweisen Lohnverzicht und gewährt im Gegenzug an Stelle des Arbeitslohns Gutscheine und zahlt Miete für Werbeflächen auf den PKWs der Belegschaft, handelt es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um Arbeitsentgelt. Dieses umfasst grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile. Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der ursprüngliche Bruttoarbeitslohn rechnungsmäßig fortgeführt wird und die Tankgutscheine und Werbeeinnahmen als „neue Gehaltsanteile“ angesehen werden. Demzufolge kommt es nicht darauf an, dass die Werbeeinnahmen auf eigenständigen Mietverträgen mit der Belegschaft beruhten.

Die Beitragspflicht der Tankgutscheine entfiel auch nicht ausnahmsweise. Bei ihnen handelte es sich nicht um einen Sachbezug, weil sie auf einen bestimmten Euro-Betrag lauteten und als Geldsurrogat teilweise an die Stelle des wegen Verzichts ausgefallenen Bruttoverdienstes getreten waren. Die steuerrechtliche Bagatellgrenze von 44 Euro im Monat kommt daher nicht zur Anwendung.“

Zur Einordnung: Weiterlesen

(Kein) Wirtschaften im Dauer-Lockdown – Warum die Unternehmen eine Planungsperspektive und Öffnungsstrategie bis 3.3.2021 brauchen

Seit 2.11.2020 und noch bis 7.3.2021 befindet sich jetzt Deutschland im Dauer-Lockdown. Jetzt braucht die deutsche Wirtschaft spätestens in der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) am 3.3.2021 eine klare Öffnungsperspektive.

Hintergrund

Seit 2.11.2020 befindet die deutsche Wirtschaft nach dem zweiten Lockdown-Beschluss der MPK vom 28.10.2020 in weiten Teilen in einer „Corona-Starre“. Verurteilt zum Nichtstun und wiederholt in vergeblicher Erwartung staatlicher Finanzhilfen leiden die Unternehmen und Soloselbständigen von einer Lockdown-Verlängerung zur nächsten, aktuell bis zum 7.3.2021. Nächste Entscheidungen sollen nun in der MPK am 3.3.2021 erfolgen.

Fruchtlose Ankündigungspolitik der MPK

Bereits im MPK-Beschluss vom 19.1.2021 war unter Ziff.1 vereinbart, für das Vorgehen nach dem 14.2.2021 „bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.“ Thüringen hat in einer Protokollerklärung eine gemeinsame bundesweite Ausrichtung auf ein Ampelsystem vorgeschlagen: Eine Inzidenz bis 35 bedeutet, dass keine Maßnahmen notwendig sind (grün); ab 35 werden Maßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt (gelb); ab einer Inzidenz von 50 werden Maßnahmen wie Schließen von Einzelhandel und Gaststätten etc. umgesetzt, die sich zur Senkung der Inzidenz bewährt haben (rot). Geworden ist aus alldem nichts.

Im MPK-Beschluss vom 10.2.2021 ist unter Ziff. 6 abermals angekündigt „die Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder Normalität gewinnt.“

Deutsche Wirtschaft im Sinkflug

Jetzt wird`s Zeit für die mehrfach angekündigte Öffnungsstrategie, wie – stellvertretend – die Konjunkturumfrage des DIHK bei bundesweit mehr als 30.000 Unternehmen belegt: Weiterlesen

Grundsicherung: Jobcenter muss Unterkunftskosten trotz teilweiser Büronutzung übernehmen

Viele selbstständig Tätige sind derzeit auf die Grundsicherung angewiesen, weil sich ihre finanzielle Situation während der Corona-Pandemie erheblich verschlechtert hat. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit heißt es zwar „Wir lassen Sie mit Ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht allein“, doch wenn es tatsächlich „ans Geld des Jobcenters“ geht, sieht die Welt anders aus.

Jüngst musste sich das LSG Nordrhein-Westfalen mit der Frage befassen, inwieweit Unterkunftskosten über die Grundsicherung zu ersetzen sind, wenn eine Wohnung teilweise auch gewerblich als Büro genutzt wird. Weiterlesen

Verbilligte Vermietung an Mitarbeiter: Sozialversicherungsfreiheit kommt mit einem Jahr Verspätung

Mit Beginn des Jahres 2020 ist für die verbilligte oder kostenlose Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer eine neue Steuerbegünstigung eingeführt worden: der Bewertungsabschlag des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Dieser beträgt ein Drittel des ortsüblichen Mietwertes. Besser gesagt: Der Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt für die Wohnung mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter Kaltmiete beträgt. Der Bewertungsabschlag wirkt damit wie ein steuerlicher Freibetrag.

Die steuerliche Neuregelung war bislang seltsamerweise nicht in die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) übernommen worden. Weiterlesen

Corona-Kinderbonus 2.0 vom Koalitionsausschuss beschlossen

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise abermals mit einer Direktzahlung unterstützt. Diesmal sind es statt 300 aber „nur“ 150 Euro. Genauso viel sollen auch erwachsene Empfänger der Grundsicherung erhalten, die einen einmaligen Coronazuschuss nach dem SGB II erhalten.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie ist auch für Eltern bzw. Sorgeberechtigte mit Kindern eine enorme Belastung. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber eine Rund-um-Betreuung nicht zulässt? Zusätzliche Aufwendungen, etwa beim Home-Schooling belasten die Familienkasse.

Der Bund hat vor diesem Hintergrund „gebeutelte“ Eltern schon im Jahr 2020 mit einem Kinderbonus gefördert. In 2020 wurde Eltern im Rahmen des beschlossenen Konjunkturpakets ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt – in zwei Raten in Höhe von einmal 200 Euro und einmal 100 Euro mit dem Kindergeld. Der Kinderbonus 2020 wurde Anfang Juni auf den Weg gebracht, die erste Auszahlung erfolgte im September (Kinderbonus von 300 Euro kommt (bundesregierung.de).

Was ist neu? Weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des IHK-Rechts

Das Bundeskabinett hat am 3.2.2021 ohne weitere Aussprache den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des IHK-Gesetzes beschlossen (Bundeskabinett – Ergebnisse (bundesregierung.de).

Hintergrund

Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG v. 18.12.1956 BGBl S. 920, zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.12.2020 BGBl. I 3256) ist die rechtliche Basis für die Arbeit von 79 IHKn bundesweit, die rund 3,6 Mio. Gewerbetreibende in Deutschland vertreten und auf Bundesebene im DIHK e.V. organisiert sind.

Der DIHK e.V. nimmt als privatrechtlich organisierter Dachverband die Interessen der IHKn und deren Mitglieder auf Bundes- und europäischer Ebene wahr. Die Gesetzesinitiative war erforderlich geworden, nachdem das BVerwG am 14.10.2020 (8 C 23.19) eine IHK zum Austritt aus dem DIHK e.V. verurteilt hatte, weil dessen Organe durch Äußerungen wiederholt die für IHKn allgemein geltenden Kompetenzgrenzen verletzt hatten. Das Urteil ersetzt dabei die Kündigungserklärung der Vereinsmitgliedschaft durch die betroffene IHK (§§ 173 VwGO, 894 ZPO).

Kabinett beschließt Gesetzesreform

Der am 3.2.2021 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht jetzt eine Konkretisierung des Kompetenzrahmens der IHKn vor (§ 1 Abs. 1, Abs. 5 IHKG) und eines Beschwerdeverfahrens bei Kompetenzverstößen vor (§ 10c IHKG -E).

Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer Bundes-IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der die IHKn gesetzliche Mitglieder werden sollen. Zu diesem Zweck soll der DIHK e.V. nach einer Übergangsphase bis 2023 in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Weiterlesen

Corona-Hilfen für Künstler verbessert

Die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird auf „unständig“ und kurzfristig Beschäftigte im künstlerischen Bereich erweitert. Davon profitieren viele darstellende Künstler, die nur kurzfristig für ein Gastspiel beschäftigt werden.

Neustarthilfe für unständig beschäftigte Künstler – Hintergrund

Bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 19.1.2021, mit dem der bundesweite Lockdown bis 14.2.2021 verlängert worden ist, hatte der Bund eine abermalige Verbesserung der Überbrückungshilfe III ankündigt (MPK-Beschluss v. 19.1.2021, Ziff. 14). Über die konkreten Vereinfachungen und Erweiterungen der Überbrückungshilfe hat das BMF am 5.2.2021 auf den Internetseiten informiert (Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert).

Für weitere Details hierzu lesen Sie unsere NWB Online-Nachricht: Corona | Neustarthilfe für Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (BMWi)  

Bewertung

Die Entscheidung der Bundesregierung ist im Interesse der Lebenserhaltung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu begrüßen. Bislang konnten Angehörige der Kulturszene zwar auch schon von der Corona-Finanzhilfen des Bundes profitieren, allerdings nur als Soloselbständige oder unselbstständig Beschäftigte. Künstler, wie z.B. Schauspieler/-innen, die nicht dauerhaft festangestellt sind, fielen bei den Hilfsprogrammen bislang „durch den Rost“, weil sie jeweils nur für einzelne Gastspiele („unständig“) beschäftigt sind.

Kultur- und Kreativschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, haben zwar grundsätzlich weiterhin vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung und zum Kurzarbeitergeld. Diese Regelungen gelten bis zum 31.3.2021. Allerdings müssen hierfür die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere eine Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt sein, was in der Regel nicht der Fall ist.

Zusätzliche Hilfsprogramme für Künstler und Kreative gibt es zudem auch auf Länderebene. Hierüber informiert die Bundesregierung auf ihren Webseiten mit einem Überblick (Corona: Hilfen für Künstler und Kreative (bundesregierung.de).

Quellen