Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert

Am 15.9.2021 hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld bis Jahresende 2021 verlängert. Wer davon profitiert und was davon zu halten ist.

Hintergrund

Die Erleichterungen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld haben während der Corona-Pandemie wirksam vor einer Massenarbeitslosigkeit geschützt. Grundlage des Bundes hierfür waren das Beschäftigungssicherungsgesetz und die vom Bundeskabinett auf Vorlage des BMAS beschlossenen Kurzarbeitergeldverordnungen. Zuletzt hatte das Bundeskabinett am 9.6.2021 mit der 3.ÄndV zur Änderung der KurzarbeitergeldVO den Handlungsrahmen ausgeweitet.

Was gilt jetzt bis Jahresende 2021?

Jetzt hat das Bundeskabinett am 15.9.2021 beschlossen, die erweiterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge für Arbeitgeber bis 31.12.2021 zu verlängern. Die Änderungen treten nach Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das bedeutet: Weiterlesen

Abermalige Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Die bis 10.9.2021 geltende SARS-CoV2.ArbSchV (v. 25.6.2021, BAnz AT v. 28.6.2021 V 1) soll abermals bis 24.11.2021 verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des BMAS vor, der am 1.9.2021 das Bundeskabinett passieren soll.

Welche Corona-Regeln am Arbeitsplatz sind weiterhin zu beachten?

Die bisherigen grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite, also bis 24.11.2021 fort. Das bedeutet

  • Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen.
  • Die Arbeitgeber müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienepläne erstellen bzw. vorhandene Pläne anpassen und den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich machen. Dabei ist besonders auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu achten, der Impf- und Genesungsstaus der Belegschaft ist zu berücksichtigen.
  • Betriebsbedingte Personenkontakte sind nach wie vor einzuschränken. Das bedeutet auch, dass nach Möglichkeit weiterhin Homeoffice anzubieten ist.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.

Was ist neu? Weiterlesen

Bundestag verlängert „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ – Was bedeutet das für unsere Freiheitsrechte?

Der Bundestag hat am 25.8.2021 weiterhin eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Damit hat die Bundesregierung weiterhin weitreichende Regelungsbefugnisse – auch ohne Beteiligung des Parlaments.

Hintergrund

Zuerst hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl. I 2020 S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Danach hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert. Der letzte Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Feststellung datierte vom 11.6.2021. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt nach dem Gesetz als aufgehoben, wenn der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre aktuell am 11.9.2021 der Fall gewesen. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 25.8.2021 wird die Feststellung nun bis 30.11.2021 verlängert.

Verstößt die Verlängerung der epidemischen Notlage nicht gegen Freiheitsrechte? Weiterlesen

Wo dürfen Verwaltungsakten in Pandemiezeiten eingesehen werden?

Die Einsicht in Verwaltungsakten, welche in Papierform vom Finanzgericht geführt werden, wird grundsätzlich in den entsprechenden Diensträumen gewährt. Gilt dies auch in der jetzigen Pandemie-Situation oder ermöglicht diese die Versendung in die Räumlichkeiten eines Prozessbevollmächtigten? Dazu hat der BFH nun entschieden (V B 29/20).

Akteneinsicht im Steuerrecht

Weder im Verwaltungsverfahren in Steuersachen noch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren wird den Beteiligten ein Recht auf Einsicht in die Akten gesetzlich eingeräumt. Zwar wird aus § 91 AO der Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung dahingehend abgeleitet, ob den Beteiligten Akteneinsicht gewährt wird oder nicht. Denn das Finanzamt kann im Einzelfall nach „Ermessen“ gem. § 5 AO Akteneinsicht gewähren. Ein direktes Einsichtsrecht kann jedoch weder aus dieser Vorschrift noch aus dem § 364 AO abgeleitet werden.

Erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren haben die Beteiligten gem. § 78 Abs. 1 FGO einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten und damit ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Grundsätzlich wird eine Akteneinsicht in die (in Papierform geführten) Akten in den Diensträumen des Gerichts gewährt. Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründet werden, über den im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden ist.

Corona-Pandemie als „begründeter Ausnahmefall“?

Inwiefern die Corona-Pandemie einen klaren Ausnahmefall darstellt, wollte nunmehr ein Steuerpflichtiger klären lassen: Zusammen mit seiner Klage gegen den im Schätzungswege ergangenen Umsatzsteuerbescheid von 2017 beantragte der Kläger Einsicht in Verwaltungsakten durch Übersendung in seine Kanzleiräume. Denn seiner Meinung nach sei dies wegen der Corona-Epidemie geboten. Weiterlesen

Unternehmensbasisregister: Was kommt da auf uns zu?

Kaum zu glauben, aber wahr: Derzeitig gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch zwischen den Registern erfolgt regelmäßig nicht. Hinzu kommt, dass viele dieser Register eigene Identifikationsnummern haben. Der Abruf von Informationen kann damit oft zur Mammut-Aufgabe werden.

Unternehmensbasisdatengesetz soll Übersicht bringen

Um nunmehr in den Datendschungel eine Übersicht zu bringen, hat der Bundestag im vergangenen Juni das Unternehmensbasisdatengesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. In dem beim Statistischen Bundesamt anzusiedelnden Register werden dann sämtliche Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Geplant ist, dass als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer) dienen soll. Weiterlesen

Update CoronaArbSchV: Verlängerung der Testangebotspflicht auf Kosten der Arbeitgeber?

Nach dem jüngsten MPK-Beschluss vom 10.8.2021 soll der Bund unter anderem zur Vermeidung betrieblicher Infektionen die CoronaArbSchV an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Was bedeutet das für die Testangebotsverpflichtung der Unternehmen?

Hintergrund

Die aktuell geltende 4.Änderung der Corona-ArbSchV vom 23.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 10.9.2021 wieder außer Kraft (§ 5 S. 2 Corona-ArbSchV). § 4 Corona-ArbSchV verpflichtet Arbeitgeber ihren Beschäftigten, soweit sie nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Woche kostenfrei einen Corona-Test zur Verfügung zu stellen und dieses Testangebot einschließlich beauftragter Dienstleister bis 10.9.2021 auch zu dokumentieren. Mit dieser Testangebotspflicht korrespondiert allerdings grundsätzlich keine Abnahmepflicht der Arbeitnehmer, erst recht besteht keine Informationspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber über das Testergebnis, bei positivem Ergebnis aber eine Absonderungspflicht.

Was ist nach dem MPK-Beschluss zu erwarten?

Nach Ziff. II.8. des MPK-Beschlusses vom 10.8.2021 wird der Bund zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Coronavirus die bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Weiterlesen

Sollten die Corona-Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld abermals verlängert werden?

Zur Bewältigung der Corona-Folgen soll der derzeitige erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld abermals verlängert werden. Wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Ich habe mehrfach berichtet: Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise am deutschen Arbeitsmarkt hat der Bund einen erleichterten Zugang zum Bezug von Kurzarbeitergeld geschaffen, um einen rapiden, coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Regelungen wurden mehrfach verlängert. Derzeit können Betriebe, die bis zum 30.9.2021 Kurzarbeit einführen, einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bekommen. So reicht es aus, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (statt 30 Prozent). Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen. Der Staat erstattet außerdem die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig ‑ ab Oktober 2021 würden die Beiträge nachaktueller Rechtslage nur noch zur Hälfte übernommen.

MPK-Konferenz empfiehlt Verlängerung des erleichterten Zugangs

Der Beschluss der Ministerpräsidenten/innen der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.8.2021 sieht unter TOP 2 (Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie), Ziff.7 S. 2 vor, dass die Länder den Bund bitten, neben der Überbrückungshilfe auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängern. In Diskussion ist dabei eine Verlängerung bis 31.12.2021.

Was ist von der Verlängerungsplänen zu halten?

Richtig ist, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld eine wichtige Funktion zur Vermeidung eines starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit erfüllt hat. Weiterlesen

Brauchen wir weiterhin die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl 2020 I S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Der vorerst (?) letzte Bundestagsbeschluss vom 11.6.2021 war die vierte Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre am 11.9.2021 der Fall.

Weitere Verlängerung politisch umstritten

Erst am 7.9.2021 soll der Bundestag über eine abermalige Verlängerung beraten und entscheiden. Aber nicht mal die Bundesregierung ist sich einig: Während BM Scholz für eine Verlängerung plädiert, weil weiterhin ein rechtlicher Rahmen für weitere Corona-Schutzregeln erforderlich sei, ist BM Spahn dagegen. Aller erforderlichen Anschlussregelungen seien bereits getroffen, sollten weitere Maßnahmen nötig werden, sollten diese auf Länderebene getroffen werden.

Bewertung: Was ist davon zu halten?

Zugegeben: Angesichts neu auftretender Virusvarianten und wieder ansteigenden Inzidenzen ist Vorsicht geboten. Weiterlesen

Die Verträge mit der EU – falsche Interpretation durch den Mitgliedstaat Deutschland?

Seit mehreren Jahren und vieler verfassungsrechtlicher Klagen stellt sich die Frage, ob Deutschland sich den EU-Verträgen vollständig unterwerfen muss und ob die Verträge überhaupt richtig ausgelegt werden. Oft fragt man sich bei in Englisch verfassten EU-Richtlinien (auch im Umsatzsteuerrecht), ob sie überhaupt richtig übersetzt und in nationales Recht umgesetzt werden, wie man beispielsweise bei Umsatzsteuerrichtlinien deutlich sieht. Hier passieren leider viele Umsetzungsfehler.

Nicht nur die zahlreichen Hilfsprogramme, „Stabilitätspakte“ und Hilfspakete in Milliardenumfang, die seitens der EU mit großer Beitragspflicht von Deutschland durchgeführt wurden, ließen dabei große Zweifel erkennen. Deutschland wurde gar von der Europäischen Union mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren belangt, weil das eigene (höchste) Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Rechtsprechungsgrundsätze „verlauten ließ“ die der Europäischen Kommission, als „Hüterin der Verträge“, die im Wesentlichen vom zentral regierten Frankreich beherrscht wird, nicht gefallen  haben.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Nun scheint das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung gegen zwei vorläufige Rechtsschutz-Anträge (2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20) sich dem Ganzen deutlicherer im Ductus zu nähern, als bisher.

Schon bei angedachten Steuerregeln für die gesamte Europäische Union (abgesehen von der Umsatzsteuer) und Maskenbestellungen auf europäischer Ebene) hatten sich so manche Juristen gefragt, ob nicht die Väter des Maastrichter Vertrages gerade das Steuerrecht und den für das jeweilige Staatsvolk wichtigen Gesundheitsschutz den  EU-Nationalstaaten vollumfänglich überlassen wollten. Das war damals nicht die schlechteste Idee in puncto EU-(Steuer-)Wettbewerb und effektivem Schutz im Gesundheitswesen. Weiterlesen

DIHK wird Körperschaft des öffentlichen Rechts – was das für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland bedeutet

Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni eine Reform des Industrie- und Handelskammergesetzes (IHKG) verabschiedet, deren Kern die Umwandlung des Dachverbandes DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ab 1.1.2023 ist. Eine Bewertung der praktischen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft.

Hintergrund

Das BVerwG hat im Oktober 2020 entschieden, dass eine IHK den DIHK e.V. verlassen muss, weil dieser seine wiederholt Äußerungskompetenzen überschritten hat und eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG v. 14.10.2020 – 8 C 23.19). Der Bundesgesetzgeber hat umgehend eine Reform auf den Weg gebracht, um den Fortbestand der Interessenvertretung auf Bundesebene zu sichern.

Was sind die Kernpunkte der Reform? Weiterlesen