Das neue Personengesellschaftsrecht – der ganz große Wurf?

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG=Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erstmals seit über 100 Jahren einer größeren Reform unterzogen. Inkrafttreten wird das Gesetz allerdings erst am 01.01.2024.

Auch wenn die Übergangsphase noch sehr lang erscheint, bietet sie betroffenen Gesellschaften den zeitlichen Spielraum, Anpassungen vorzunehmen. Insofern ist der Faktor Zeit aktuell noch der beste Freund. Warum die ganze Thematik jetzt schon relevant ist, soll in diesem Beitrag beschrieben werden. Weiterlesen

BMWi: Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilliger Betriebsschließung möglich!

Das BMWi hat jetzt klargestellt, dass eine Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus im Falle freiwilliger Betriebsschließungen aus wirtschaftlichen Gründen im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.12.2021 möglich ist. Worauf ist zu achten und wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Für die bisherigen Corona-Finanzhilfen, insbesondere Überbrückungshilfen war kennzeichnend, dass grundsätzlich das antragstellende Unternehmen unmittelbar selbst als Adressat staatlicher Schließungsmaßnahmen wirtschaftlich nachteilig betroffen war. Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, kann wegen der mittelbar verursachten Umsatzeinbrüche aber in gleicher Weise der Betrieb negativ betroffen sein, weil Kunden oder Gäste wegbleiben.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Mit der am 14.12.2021 vom BMWi verkündeten Billigkeitsregelung ist im Zeitraum 1.11. bis 31.12.2021 bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als „coronabedingt“ möglich. Weiterlesen

Erweiterte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld bis 31. März 2022 verlängert

Am 10. Dezember 2021 haben Bundestag und Bundesrat abermals die Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 verlängert (BGBl 2021 I S. 5162) Ein gutes Zeichen für alle Beschäftigten, die in der Corona-Pandemie weiterhin von Kurzarbeit betroffen sind.

Dies betrifft u.a. den anrechnungsfreien Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld. Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, erhalten weiterhin einen Aufschlag, wenn der Entgeltausfall in Kurzarbeit mindestens 50 Prozent beträgt. Ab dem vierten Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent der Differenz zum bisherigen Nettolohn, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich der Leistungssatz auf 77 bzw. 87 Prozent. Die erhöhten Bezüge gelten auch für Personen, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gehen mussten.

Wie sind die praktischen Konsequenzen zu bewerten?

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie war bereits mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugVerlV) für maximal 24 Monate bis Ende März 2022 verlängert worden. Allerdings wurde die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge dabei auf die Hälfte reduziert. Auch die bislang geltenden Aufschläge auf 70/80 Prozent des Nettolohns bzw. in Fällen mit Kind auf 77/87 Prozent wurden durch die KugVerlV „kassiert“. Weiterlesen

Die Haftung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte nach § 102 StaRUG – Alter Wein in neuen Schläuchen oder echtes Haftungsrisiko?

Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber ein neues Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) erlassen. Wichtigster Baustein ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG), der neben neuen Möglichkeiten außerinsolvenzlicher Restrukturierungen von Unternehmen auch neue Haftungsnormen für Berater normiert.

Gerade wenn der Gesetzgeber Haftung neu normiert, ist stets Vorsicht geboten und die eigenen Prozesse sind zu hinterfragen. Was auf Berater zukommt und welche Stolpersteine zu beachten sind, darauf will ich in meinem ersten Beitrag hier im Blog eingehen.

Ist diese Haftung neu?

Das Gesetz und die Norm sind neu. Nach § 102 StaRUG haften Berater, also insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen. Das ist nicht per se neu. Bereits 2017 hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 26.1.2017 (IX ZR 285/14) entschieden, dass für Steuerberater bei der Erstellung von Jahresabschlüssen für Mandanten gewisse Prüfungs- und Hinweispflichten im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens bestehen, deren Unterlassen zu einer Haftung führen kann. Auch Berufsvereinigungen wie die Bundessteuerberaterkammer haben dies in Hinweisen bereits aufgenommen.

Wen trifft eine derartige Pflicht?

Die genannten Berater (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte), die einen Jahresabschluss für ihre Mandanten erstellen, müssen diese auf das Vorliegen möglicher Insolvenzantragsgründe und Folgepflichten ausdrücklich hinweisen. Weiterlesen

Eckpunkte der Förderung durch Überbrückungshilfe IV stehen – FAQ stehen aus!

Am 2.12.2021 haben sich BMF und BMWi auf Eckpunkte der bis 31.3.2022 verlängerten ÜHi III Plus bzw. Neustarthilfe Plus mit dem neuen Programm ÜHi IV geeinigt. Was bedeutet das für potentielle Antragsteller?

Hintergrund

Ich habe kürzlich berichtet: Die Überbrückungshilfe (ÜHi)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHi III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.

Jetzt stehen erste Eckpunkte fest, die Details werden aber noch in den angekündigten FAQ geregelt, die bislang (Stand 9.12.2021) noch nicht vorliegen.

Was gilt jetzt?

Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen. Seit 8.12.2021 ist auch die Endabrechnung der (früheren) Neustarthilfe durch prüfende Ditte möglich. Seit 8.12.2021 ist auch ein Wechsel der prüfenden Dritten bei den Überbrückungshilfe-Programmen möglich. Weiterlesen

BAG: Weniger Urlaub bei voller Kurzarbeit – Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21, s. Pressemitteilung/bag.de) hat entschieden, dass bei „Kurzarbeit Null“ bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen ist, dass aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen. Das bedeutet dann: Weniger Urlaub!

Welche Auswirkungen auf die Praxis hat das Urteil?

Kurzarbeit dient – vor allem in der Corona-Krise – der Erhaltung von Arbeitsplätzen, das nutzt Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen. Kurzarbeit hat sich deshalb gerade seit Frühjahr 2020 als arbeitsmarktpolitisches Instrument bewährt, auch durch die vom Bundesgesetzgeber als Antwort auf die coronabedingten Erschwernisse beschlossenen Aufstockungsbeträge; in der Spitze waren letztes Jahr über 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit, viele davon mit vollständigem Arbeitsausfall, also in „Kurzarbeit Null“.

Das neue Urteil dürfte sich jetzt auf viele Tausend Beschäftigte auswirken, die in der vierten Corona-Welle von Kurzarbeit Null bedroht sind. Weiterlesen

Bund-Länder-Corona-Beschlüsse: Harte Einschränkungen für Ungeimpfte – und für die Wirtschaft gleich mit!

Bund und Länder haben in ihrer MPK-Konferenz vom 2.12.2021 ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Wie sind die Konsequenzen für die Wirtschaft zu bewerten?

Hintergrund

Erst im letzten Monat haben Bundestag und Bundesrat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und das Ende der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs.1 IfSG) beschlossen – ich habe berichtet. Angesichts der dramatischen Infektionsentwicklung und Krankenhausüberlastung in den letzten Wochen haben Bund und Länder sowie die kommissarische Bundeskanzlerin parteiübergreifend mit dem MPK-Beschluss vom 2.12.2021 die Weichen für eine weitere Verschärfung vor allem auf Länderebene gestellt; die Anpassung des IfSG wird kurzfristig erfolgen.

Die Zielrichtung der Verschärfungen zielt vor allem auf Verschärfungen für Ungeimpfte, der einem „faktischen Lockdown“ gleichkommt: Wer nicht geimpft ist, wird nicht nur im Freizeitbereich und bei Veranstaltungen, sondern durch die neue 2G-Regel auch vom Einzelhandel des nicht täglichen Bedarfs.

Welche Auswirkungen hat das auf die Wirtschaft? Weiterlesen

Minderung der Geschäftsmiete im Lockdown? BGH zeigt wo`s langgeht!

Am 1.12.2021 hat der BGH (XII ZR 8/21) über die Rechtsfrage verhandelt, ob ein Gewerbemieter seine Miete pauschal um die Hälfte kürzen kann, wenn das das Geschäft wegen einer behördlichen Anordnung schließen muss.

Was müssen Gewerbemieter und Gewerbevermieter jetzt beachten?

Hintergrund

Was geschieht, wenn der Staat in Zeiten der Corona-Pandemie eingreift und behördliche Schließungsanordnungen von Geschäftslokalen verfügt, wer trägt dann das wirtschaftliche Ausfallrisiko? Kann die Miete gekürzt oder der Vertrag gar gekündigt werden? Die Zivilgerichte haben bislang unterschiedlich geurteilt, darüber habe ich hier im Blog berichtet. Der Gesetzgeber hat Ende 2020 (BGBl 2020 S. 3328, 3332) reagiert:

Durch Änderung des Art. 240 EGBGB, § 7 wird jetzt bei § 313 BGB (widerleglich) vermutet, dass sich mit den Auswirkungen der behördlichen Pandemiemaßnahmen ein Umstand wesentlich geändert hat, der zur Grundlage des gewerblichen Mietverhältnisses geworden ist. Das kann zu einer Anpassung des Mietvertrages führen.

Aber mit welchem Inhalt? Weiterlesen

Verfassungsmäßigkeit der Bundesnotbremse und die Folgen für die Wirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 19.11.2021 (1 BvR 781/21, veröffentlicht am 30.11.2021) die Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in der gesetzlichen „Bundesnotbremse“ vom April 2021 zurückgewiesen.

Was bedeuten die Entscheidungen für die Wirtschaft?

Hintergrund

Mit dem 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.4.2021 (BGBl 2021 I S.802) hat der Gesetzgeber für einen Zeitraum von gut zwei Monaten bis 30.6.2021 bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen (§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 IfSG) sowie bußgeldbewehrte Kontaktbeschränkungen (§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfSG) zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.

Was hat das BVerfG entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen „in der äußersten Gefahrenlage“ der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.

Was folgt hieraus jetzt für die Wirtschaft? Weiterlesen

Von ÜHi III zur ÜHi IV – Bund verlängert Corona-Finanzhilfen bis 31.3.2022

Die Corona-Finanzhilfen werden abermals bis 31.3.2022 verlängert und die Förderung modifiziert. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit Frühjahr 2020 unterstützen Bund und Länder Unternehmen und Selbständige, die von coronabedingten staatlichen Einschränkungen durch massive Umsatzeinbußen betroffen sind, neben Kreditprogrammen und Steuererleichterungen vor allem mit staatlichen Zuschussprogrammen. Die Überbrückungshilfe (ÜHI)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHI III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.

Was genau wird bis 31.3.2022 verlängert?

Die vom BMWi jetzt angekündigte ÜHI IV entspricht dem MPK-Beschluss v. 18.11.2021 (dort Ziff. 18), in dem sich die Länderchefs mit der Kanzlerin bereits auf eine Verlängerung des Programms verständigt hatten.

Neu ist, dass der Bund besondere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln will. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Abschreibungsposten zu berücksichtigen. Weiterlesen