Mitten in der Energie- und Wirtschaftskrise hatte die Bundesregierung am 14.9.2022 mit dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des Bürgergeldes ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg gebracht. Jetzt ist das Vorhaben im Bundesrat am 14.11.2022 gescheitert: Die Reform kann nicht plangemäß zum 1.1.2023 in Kraft treten.
Hintergrund
Das Bundeskabinett hatte am 14.9.2022 grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es sollte bereits zum 1.1.2023 das heutige sog. Hartz-IV-System ablösen, so der Entwurf eines „Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ – ich habe im Blog berichtet. Am 10.11.2022 hat der Bundestag mit der Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf eines Bürgergeldes beschlossen (BT-Drs. 20/3873; BT-Drs. 20/4360). Jetzt hat der Bundesrat am 14.11.2022 seine erforderliche Zustimmung verweigert (BR-Drs. 574/22).
Bundesrat stoppt Bürgergeld-Pläne
Am 14.11.2022 haben jetzt die Landesregierungen mit Unionsführung bzw. Unionsbeteiligung im Bundesrat – wie angekündigt – die Bürgergeldreform angehalten; dies war zu erwarten, nachdem Kompromissverhandlungen zwischen Regierung und Opposition in letzten Tagen gescheitert waren. In der Abstimmung wurde im Bundesrat die erforderliche Zustimmungsmehrheit von 35 Stimmen verfehlt. Die Opposition hat vor allem die sanktionsfreie Karenz- und Vertrauenszeit beanstandet, ferner dass sich Arbeiten mehr lohnen müsse als nicht zu arbeiten, damit die Reform keine falschen Anreize setzt.
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