Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 11.11.2022 beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, aber auch eine Entschließung gefasst.
Hintergrund
Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst. Beispielsweise soll der Grundfreibetrag im VZ 2023 auf 10.908 € und in 2024 auf 11.604 € angehoben werden. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte November 2022 mehrheitlich beschlossen.
Entschließung des Bundesrates
Bundesrat hat jetzt den Weg frei gemacht und dem Gesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Allerdings hat der Bundesrat auch eine begleitende Entschließung gefasst (BR-Drs. 576/1/22 (B)).
Der Bundesrat weist auf Folgendes hin: Weiterlesen