Ab sofort können Erdgaslieferanten, Wärmeversorger und Selbstversorger im Rahmen der Energiepreisbremse im online-Portal des Bundes Vorauszahlungen auf die an Verbraucher, KMU und Industrieunternehmen zu gewährenden Abschlägen auf Energierechnungen beantragen. Das hat das BMWK am 9.1.2023 mitgeteilt.
Hintergrund
Die von Bundestag und Bundesrat am 15./16.12.2022 beschlossene Gas- und Wärmepreisbremse soll für Privathaushalte und KMU mit einem Gasverbrauch <1,5 Mio. kWh/Jahr vom 1.3. bis 30.4.2024 gelten, im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Ab Januar 2023 soll die befristete Gas-/Wärmepreisbremse auch für energieintensive Industrien durch Deckelung der Preise gelten. Anträge müssen hierfür nicht gestellt werden. Die Gaspreisbremse entlastet durch niedrigere Abschläge während des Jahres, bis auf der Jahresrechnung der tatsächliche Verbrauch final abgerechnet wird. Über Einzelheiten habe ich bereits im Blog und ausführlich in NWB 2022, S. 3736 berichtet. Allein die industrielle Gas- und Wärmepreisbremse soll etwa 25.000 Unternehmen und 1.900 zugelassene Krankenhäuser entlasten. Weiterlesen