Sorgenkind Geschäfts- oder Firmenwert: Bafin schaut genau hin, Wirtschaftsprüfer nicht?

Bafin findet gravierenden Fehler in der testierten Bilanz eines Filmproduzenten

Der Geschäfts- oder Firmenwert: Ein häufiger Streitpunkt bei der Bilanzkontrolle. Zumindest zeigten dies die Tätigkeitsberichte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung in der Vergangenheit.

Inzwischen hat die Bafin als Folge des Wirecard-Skandals das Ruder der Bilanzkontrolle allein in der Hand. Die Fehlermeldung vom 13. Juni zum Geschäfts- oder Firmenwert hat es in sich. Das betroffene Unternehmen? Die Wild Bunch AG, ein Filmproduktionsunternehmen. Das Ausmaß durch die Korrektur? Erheblich. Der Wirtschaftsprüfer? Hat wohl etwas übersehen, trotz dass er nach eigener Auskunft genauer hingesehen hat. Betrachten wir das Ganze im Detail. Weiterlesen

Bilanzkontrolle im einstufigen System– ein erstes Fazit der Arbeit der Bafin nach dem Wirecard-Skandal

Sicherlich erinnern Sie sich: Seit dem letzten Jahr ist die Bafin allein für die Bilanzkontrolle zuständig. Als Folge des Wirecard-Skandals war die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) abgeschafft worden. Was hat sich seither bei der Bilanzkontrolle getan? Ziehen wir ein erstes Fazit, denn seit kurzem liegt der Tätigkeitsbericht der Bafin aus dem letzten Jahr vor.

Ein Novum: Bekanntmachung von Prüfungsanordnungen und Teilfehlerfeststellungen

Neben der Abschaffung der DPR hat sich durch Wirecard noch etwas anderes geändert: Die Bafin kann bei öffentlichem Interesse bereits die Prüfungsanordnung veröffentlichen. Was das bedeutet? Die Öffentlichkeit erfährt nicht erst mit der Fehlerfeststellung von der Prüfung eines Unternehmens, sondern bereits zu Beginn der Bafin-Prüfung.

Von dieser neu geschaffenen Möglichkeit hat die Bafin unter anderem in der Causa Adler Immobilien Gebrauch gemacht. Doch damit nicht genug: Auch bereits während der Prüfung können sog. Teilfehlerfeststellungen veröffentlicht werden.

Hier gab es im August und November letzten Jahres zwei Meldungen der Bafin zur Adler Group. Dass der Immobilienriese mit den Fehlerfeststellungen nicht einverstanden war, ist bei der derzeitigen Lage von Adler wenig überraschend. Weiterlesen

Ende der Immobilienparty – wie die Zinswende die Bilanzen von Immobilienkonzernen zusammenschrumpfen lässt

„Leg muss Wohnungsbestand abwerten.“ – „Vonovia schreibt rote Zahlen und verkauft Immobilien.“  – „Schuldenschnitt soll Corestate retten.“

Schlagzeilen wie diese liest man nun immer häufiger. Ist dies überraschend? Absolut nicht. Die Immobilienparty ist nun zu Ende. Das wollte lange Zeit niemand hören, denn schließlich haben viele an den immer weiter steigenden Preisen kräftig mitverdient. Die drastische Zinswende sorgt nunmehr dafür, dass immer mehr über sinkende Immobilienpreise berichtet wird. Schockstarre, Erdbeben – diese Begriffe habe ich in den letzten Wochen in Gesprächen, u.a. auch mit Vorständen börsennotierter Immobilienkonzerne immer häufiger gehört.

Wie ist es soweit gekommen? Welche Risiken drohen uns? Schauen wir uns diese Fragen etwas genauer an. Weiterlesen

Adler Real Estate: Viel Luft nach oben bei Transparenz bei Bewertungsfragen

Kurze Analyse des Geschäftsberichtes der Adler Real Estate AG

Das kommt nicht allzu häufig vor: Die Adler Real Estate AG hat am Samstag, dem 29. April, den ungeprüften Abschluss für das letzte Geschäftsjahr veröffentlicht. Wieso? Ganz einfach: um Sanktionen zu vermeiden. Nach den Angaben des Unternehmens wurden die relevanten Behörden darüber informiert, denn erst seit wenigen Tagen ist bekannt, dass Rödl und Partner den Abschluss für 2022 prüfen wird. Der geprüfte Abschluss soll bis zum 30. September vorliegen.

Bis dahin werfen wir einen Blick in einen Konzernabschluss, der noch nicht den kritischen Blicken des durch den Wambach-Bericht bekannt gewordenen Wirtschaftsprüfers Martin Wambachs standhalten musste.

In einer Ad hoc-Mitteilung vor etwas mehr als einer Woche hatte Adler auf vorhandene stille Reserven hingewiesen. Doch wirft auch der Blick in die IFRS-Zahlen hierzu ein paar Fragen auf, denn die Gewinne aus den veräußerten Immobilien im letzten Geschäftsjahr sind bescheiden. Genau genommen: Nicht existent.

Ein Blick in den Geschäftsbericht

Direkt auf den ersten Seiten fällt auf: Die Immobilienveräußerung hat sicherlich Geld in die klammen Kassen des Immobilienkonzerns gespült. Aber anstatt eines Gewinns wie im Vorjahr wurde ein Verlust in Höhe von knapp 19 Mio. € erzielt. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Beerdigungsfeier für Aktionäre von Adler Real Estate Ende April

Wieso Beerdigungsfeier? So nannte jüngst ein Aktionär die letzte Hauptversammlung eines Unternehmens, das wie Adler die Aktionäre loswerden wollte. Denn wenn Squeeze-out auf der Tagesordnung steht, ist klar: Das war’s für die Aktionäre, denn bei einem Squeeze-out werden die Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausgeschlossen.

Heikler Streitpunkt: Die Höhe der Barabfindung, die die Minderheitsaktionäre erhalten. Darum drehen sich immer auch die Fragen auf der Beerdigungsfeier, denn schließlich geht es darum, ob der ermittelte Betrag angemessen ist oder nicht.

Und wie ist das nun im Fall Adler?

Da der ADLER Group S.A. ca. 97 % der Anteile an der Adler Real Estate gehören, wird die Entscheidung durchgehen. Die Frage ist nur: Zu welchem Preis? Schließlich ist der letzte veröffentlichte Abschluss aus dem Jahr 2022 nicht testiert. Ein Versagungsvermerk treibt den Preis sicherlich nicht in die Höhe. Weiterlesen

Adler Group: Umsatzerlöse geringer als Wertverlust der Immobilien

Adler hat den ungeprüften Abschluss für 2022 mit Verlust in Höhe von 1,7 Mrd. € veröffentlicht

Endlich ist er da: Der Abschluss der Adler Group für das vergangene Geschäftsjahr. Adler kommentiert dies wie folgt in der Pressemeldung vom 25. April: „Wohnungsportfolio der Adler Group erweist sich in schwierigem Geschäftsjahr 2022 als robust.“  Also alles in Butter? Absolut nicht. Auch bei einem Weltuntergang könnte Adler noch eine positive Pressemitteilung veröffentlichen. Ein Lichtschimmer finden sie immer.

Ein Blick in den Geschäftsbericht

Interessante Überschrift der neuesten Pressemitteilung, denn ein Blick in den Geschäftsbericht erweckt bei mir doch einen ganz anderen Eindruck. Zunächst ein paar Fakten zur Ertragslage: Weiterlesen

Nachlese: IDW-Wertekodex und Fehlerkultur

Im letzten Jahr hatte ich den Vorschlag des IDW für einen Wertekodex für Wirtschaftsprüfer vorgestellt und diesen über drei Blogbeiträge hinweg kritisch hinterfragt. Aufgrund der Kommentare zu meinen Blogbeiträgen scheint das Thema den Nerv von Angehörigen des Berufsstands und anderer Interessierter zu treffen. Meine in den Blogbeiträgen veröffentlichte Kritik am Kodexentwurf hatte ich beim IDW als Stellungnahme eingereicht.

Inzwischen hat das IDW seinen Kodex in finaler Fassung vorgelegt. Dazu sind Begleitmaterialien, u.a. FAQ, auf einer Website des IDW veröffentlicht. Zudem habe ich immerhin eine persönliche Mitteilung des IDW zur Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung meiner Einwände erhalten. Dies will ich zum Anlass nehmen, das Thema im Hinblick auf einige meiner Anmerkungen zum Entwurf noch einmal mit einem Blogbeitrag aufzugreifen und dabei das Thema einer Fehlerkultur etwas breiter zu adressieren. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Schummeln bei den Rückstellungen bläst den Gewinn auf

Rückstellungen haben den unerfreulichen Effekt, den Jahresüberschuss zu verringern. Warum der Bilanzposten bei Fälschern so beliebt ist? Es ergeben sich – zumindest vorerst – keine Auswirkungen auf die Liquidität, denn bei fingierten Umsatzerlösen stellt sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Abschlussprüfung schnell mal die Frage nach der Werthaltigkeit der Forderungen. Der Trick mit den Treuhandkonten ist seit Wirecard nun auch verbrannt. Dort wurden Forderungen zu Guthaben auf Treuhandkonten.

Zurück zu den Rückstellungen: Beim Fälschen von Bilanzen wird die Bildung von Rückstellungen unterlassen bzw. mit einem deutlich zu geringen Betrag erfasst. Dabei ist nicht die Ausnutzung von Bewertungsspielräumen gemeint, denn das ist legal. Es werden bewusst Rückstellungen nicht gebildet, um den Jahresüberschuss nicht zu belasten.

Vorgehensweise der Täter

Was haben die Täter gemacht? Dazu ein Beispiel aus einem Praxisfall: Weiterlesen

Nachtragsbericht – seit Ausbruch der Pandemie (k)ein Einzelfall mehr?

„Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ – damit ist der sog. Nachtragsbericht gemeint. Vor der Corona-Pandemie fand man unter diesem Abschnitt selten Informationen. Probleme bei der Finanzierung, die die Fortführung des Unternehmens gefährdeten, zählen beispielsweise dazu.

Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat sich beim Nachtragsbericht in der Praxis viel getan, denn auch der Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 führte bei vielen Unternehmen zu größeren negativen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Unklarheiten bei der Fortführung des Russlands-Geschäftes, steigender Finanzierungsbedarf und eine bedrohliche Liquiditätslage…Beispiele gibt es für die Inhalte des Nachtragsberichtes inzwischen zahlreiche.

Doch was genau hat es mit dem Nachtragsbericht für den Jahresabschluss auf sich? Wird nur über negative Ereignisse berichtet? Betrachten wir das etwas genauer.

Ein Blick ins Gesetz

Die gesetzliche Regelung in § 285 Nr. 33 HGB fordert Anhangangaben über „Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind“. Angegeben werden müssen dabei neben der Art auch die finanziellen Auswirkungen.

Was sind Vorgänge von besonderer Bedeutung? Dazu zählen nicht nur die eingangs genannten Beispiele wie Ausbruch der Pandemie und der Ukraine-Krieg, der für viele Unternehmen ein Ereignis von besonderer Bedeutung ist. Auch positive Ereignisse sind darunter zu verstehen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmenskäufe und -verkäufe oder aber auch die Zusage von Großprojekten eines Kunden. Wichtig dabei: Für das Unternehmen sind diese Ereignisse von besonderer Bedeutung. Weiterlesen

Flatexdegiro: Wie ein sinkender Aktienkurs die Gewinne des Fintecs erhöht hat

Dank sinkender Aktienkurse einen höheren Gewinn? Klingt irgendwie seltsam, oder? Doch genauso ist es bei dem Fintec Flatexdegiro. Ich muss zugeben: Das Unternehmen hat nur die Bilanzierungsvorschriften umgesetzt. Schauen wir genauer hin.

Ein Blick in die Zahlen

Laut der veröffentlichten vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 wurden aufgrund sinkender Aktienkurse die langfristigen variablen Vergütungen angepasst. Um 38,3 Mio. €, um genau zu sein. Um diesen Betrag wurden die Rückstellungen aufgelöst. Da die Bilanz bekanntlich ihr Gleichgewicht halten muss, stellt sich die Frage: Was ist noch passiert? Durch die Auflösung der Rückstellung wurden gleichzeitig sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 38,3 Mio. € gebucht. Weiterlesen