Compliance-Fall bei ProSieben: Hat EY gepennt?

ProSieben arbeitet derzeit einen Compliance-Fall auf. Worum es geht? Die Erlebnisgutscheine der Jochen Schweizer Maydays-Gruppe unterliegen offenbar der Regulierung der BaFin. Genau genommen dem ZAG, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Hat EY als Abschlussprüfer hier gepennt? Ich bezweifle das.

Worum es eigentlich geht

Das Problem sind die Erlebnisgutscheine mit einem Gutscheinwert von mehr als 250 Euro. Sie können den Charakter von E-Geld haben, da sie bei verschiedenen Anbietern eingelöst werden können. Als Folge unterliegen sie damit der Regulierung der BaFin.

Und wo ist jetzt da Problem? Die Regulatorik wurde von ProSieben so nicht umgesetzt. Durch einen Hinweisgeber an den Abschlussprüfer EY im letzten Jahr ist dies aufgefallen.

Und wie ist der aktuelle Stand? Inzwischen wurden die Gutscheine so angepasst, dass diese nicht mehr der Regulierung der BaFin unterliegen. Auch beim internen Kontrollsystem gab es Anpassungen, derzeit läuft die interne Aufarbeitung. So geht es unter anderem um die Frage, ob ehemalige Vorstandsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben und dadurch Schäden verursacht haben.

Wieso EY nicht gepennt hat

Hätte dies dem Abschlussprüfer nicht auffallen müssen? Spannende Frage. Hier zeigt sich das Problem mit der sog. Erwartungslücke: Es gibt Abweichungen zwischen dem Prüfungsauftrag des Abschlussprüfers und den Erwartungen der Öffentlichkeit. Was dies für den Fall von ProSieben bedeutet? Weiterlesen

Frisierte Bilanzen bei Tochter von Voestalpine: Nicht immer ist weniger mehr

„Voestalpine deckt Bilanzbetrug bei deutscher Tochter auf“ – so lautete die Schlagzeile Anfang Juni. Fehlbuchungen führten zu einem besseren Ergebnis, in der Summe wird in der Presse von 100 Mio. € gesprochen. Die Fehlbuchungen waren aber nicht cash-wirksam, wie der Konzern betonte. Wie dies aufgefallen ist? Durch interne Controllingaktivitäten. Und was war mit dem internen Kontrollsystem? Das wurde von den Beteiligten offenbar umgangen.

Wie und was der Stahlkonzern dazu berichtet hat? Das schauen wir uns genauer an. Eines schon mal im Voraus: Nicht immer ist weniger mehr.

Wo man vergeblich nach Informationen sucht

Am 5. Juni hat der Stahlkonzern eine Corporate News veröffentlicht. Dort werde ich doch bestimmt etwas über die Fehlbuchungen in Höhe von etwa 100 Mio. € finden, so mein erster Gedanke. Doch ich wurde enttäuscht. Nun gut, bei einem Gewinn nach Steuern von etwas mehr als 200 Mio. € sind 100 Mio. € ja auch nicht viel. Also wozu genau darüber berichten? Lesen Sie richtig? Ja, das war ironisch gemeint.

Um es klarer auszudrücken: Es ist ein absolutes No-Go aus meiner Sicht, in den Corporate News zum Geschäftsjahr 2023/2024 kein Wort über die Korrekturen zu verlieren. Klar, es betrifft mehrere Geschäftsjahre. Aber mal ehrlich: Vertrauen schafft dies bei den Anlegern nicht, es geht hier schließlich um keinen Kleinbetrag. Weiterlesen

Und raus bist du: Beweist die BaFin mit ihrer neuen Initiative mehr Biss?

Die neue Initiative der BaFin – eine gute Idee. Die Verweigerung der Offenlegung von Finanzberichten über mehrere Jahre hat nun Konsequenzen. Das Problem? Wenige Informationen im Tätigkeitsbericht der BaFin und viele offene Fragen. Doch immerhin scheint sich hier etwas zu bewegen. Doch nun der Reihe nach.

Welche Initiative die BaFin gestartet hat

Seit dem Frühjahr 2023 verfolgt die BaFin mit einer neuen Initiative das Ziel, Unternehmen vom organisierten Markt der deutschen Börse zu entfernen, wenn diese Regeln missachten. Worum es konkret geht? Die Offenlegung von Finanzberichten. Bei einer Verweigerung der Offenlegung über mehrere Jahre regt die BaFin die Geschäftsführungen der Börsen an, diesen Unternehmen die Zulassung der Wertpapiere an der jeweiligen Börse zu entziehen.

Im letzten Jahr hat die BaFin fünf Verwaltungsverfahren eröffnet, um die Pflichten zur Finanzberichterstattung durchzusetzen. Im Tätigkeitsbericht gibt die BaFin auch an, wie viele Verfahren beendet und wie viele noch offen sind. Die Anzahl wird jeweils für die letzten beiden Jahre offengelegt. Weiterlesen

Ungeheuer EU-Taxonomie – Was sie über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (nicht) sagen

Erkenntnisse aus der HV-Saison 2024

Bürokratie…. viele Unternehmen klagen darüber. Auch die EU-Taxonomie stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. So einfach eine Tabelle auf den ersten Blick für die Anleger erscheint, ist es in der Praxis leider keineswegs, wie ich finde.

Das war für mich einer der Gründe, das Thema in diesem Jahr bei zahlreichen Hauptversammlungen zu stellen. Für alle, die es (noch) nicht wissen: Für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger bin ich als Sprecherin auf den Hauptversammlungen unterwegs. Das bedeutet, ich bereite die Abstimmungsempfehlungen vor, spreche im Voraus mit dem Vorstand oder der IR-Abteilung und halte eine Rede auf der Hauptversammlung, in der ich auch einige Fragen an das Unternehmen richte. Die Fragen betreffen nicht nur die Zahlen im Konzernabschluss, sondern auch Themen wie Nachhaltigkeit und die Arbeit des Aufsichtsrates. Die EU-Taxonomie hatte ich schon im letzten Jahr auf der Agenda. Doch einen Durchblick leider noch nicht.

Was es mit der EU-Taxonomie auf sich hat

Die Idee ist gut, bei der Umsetzung hat die EU noch einiges zu tun. Das Ziel? In einer Tabelle werden nachhaltige Aktivitäten des Unternehmens in Zahlen ausgedrückt. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Konkrete Informationen darüber, wie nachhaltig ein Unternehmen ist. Doch so einfach ist es leider häufig nicht. Und verständlich schon gar nicht.

Es wird unterschieden zwischen taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Tätigkeiten. In der ersten Kategorie können Unternehmen nur dann Umsätze oder Betriebsausgaben ausweisen, sofern die EU für ihre Branchen bereits entsprechende Kennzahlen festgelegt hat. Sofern die EU hier noch Hausaufgaben erledigen muss, ist die Taxonomie für Fragen zur Nachhaltigkeit des Unternehmens (noch) nicht aussagekräftig.

Sofern die Tätigkeiten grundsätzlich taxonomiefähig sind, gibt es wiederum zwei Kategorien für die Einordnung: Taxonomiekonform und nicht taxonomiekonform. Oder anders ausgedrückt: nachhaltige Tätigkeit und nicht nachhaltige Tätigkeit im Sinne der EU.

EU sollte ihre Hausaufgaben erledigen

Nach knapp zehn Hauptversammlungen habe ich bei dem Thema Taxonomie nun einen besseren Durchblick als zu Beginn der Saison. Der nächste Schritt ist nun, die Zahlen im Zeitablauf zu vergleichen, sofern es überhaupt möglich ist. Denn bei vielen Unternehmen kam die Antwort: Erst muss die EU ihre Hausaufgaben machen, so dass die Tabelle etwas über die Nachhaltigkeit des Unternehmens aus Sicht der EU-Definition aussagt. Ganz abgesehen davon, wird es noch einige Jahre dauern, bis ein Vergleich über mehrere Jahre möglich sein wird. Denn die Taxonomie wurde erst 2022 eingeführt, betroffen waren anfangs noch weniger Unternehmens als in Zukunft.

Dass an der Festlegung der Kennzahlen für die EU-Taxonomie derzeit in Brüssel mit Hochdruck gearbeitet wird, bezweifle ich. Schließlich wurde am 9. Juni 2024 ein neues EU-Parlament gewählt. Es bleibt zu hoffen, dass das neue Parlament die Hausaufgaben in naher Zukunft erledigen wird. Denn bereits für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 wird die Pflicht auf weitere Unternehmen ausgeweitet. Die EU sollte mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Hausaufgaben auch frühzeitig erledigen. Wir werden sehen.

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Russische Beteiligungen

Der Ukraine-Krieg. Ein Risiko in einigen Bilanzen. Denn durch die Sanktionen Russlands haben sich in der letzten Zeit viele Unternehmen die Frage gestellt: Gehen oder bleiben? Im Herbst letzten Jahres hatten erst 40 Prozent der deutschen Unternehmen Russland verlassen. Ende April meldete der Baustoffhersteller Knauf seinen Rückzug aus Russland, nachdem es kritische Berichte gegeben hatte.

So „einfach“, wie man sich dies vorstellt, ist dies in Wirklichkeit jedoch nicht. Knauf ist sicherlich nicht das einzige Unternehmen, das den „richtigen“ Zeitpunkt verpasst hat, sofern es diesen überhaupt gibt. Denn inzwischen haben sich auch die Berater aus Russland zurückgezogen.

Ein Verlust entsteht in jedem Fall: Ob mit oder ohne Rückzug. Wie sich dies auf die Bilanz auswirkt, schauen wir uns in diesem Beitrag anhand eines Praxisbeispiels genauer an. Weiterlesen

Bilanzkontrolle nach dem Wirecard-Skandal: Ein Zwischenfazit

Der Tätigkeitsbericht der BaFin ist da

Die BaFin hat ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres veröffentlicht. Was hat sich getan bei der Bilanzkontrolle, wo gibt es noch Nachbesserungsbedarf? Eine kurze Einschätzung gibt es hier im Beitrag.

Beginnen wir mit etwas Lob

Der Personalaufbau der Bilanzkontrolle bei der BaFin scheint weiterzugehen. Wie viele Personen inzwischen dafür bei der BaFin zuständig sind? Keine Ahnung. Denn konkrete Zahlen gibt die BaFin nicht bekannt. Der Ressourcenaufbau zeigt sich aber bereits an den durchgeführten Stichprobenprüfungen im letzten Jahr.

Erfreulich ist auch, dass die BaFin über erhaltene Hinweise berichtet. Es sind knapp 40 eingegangen, die überprüft wurden. Diese Überprüfung mündete in vier Anlassprüfungen. Laufen diese noch oder wurden sie bereits abgeschlossen? Dazu werden leider keine genauen Angaben gemacht. Wie war dies im Vorjahr? Auch dazu gibt es keine Angaben. Vielleicht wurde das neue Hinweisgebersystem noch nicht so genutzt wie im letzten Jahr. Erfreulich ist jedenfalls, dass die BaFin in dem Tätigkeitsbericht 2023 dazu konkrete Zahlen angibt. Interessant wäre auch zu wissen, ob die erhaltenen Hinweise am Ende zu Fehlerfeststellungen führen. Die BaFin darf zwar keine Namen nennen. Dennoch wäre interessant zu wissen, ob diese am Ende auch zu Feststellungen geführt haben. Wieso? Dann könnte die BaFin beweisen, dass sie aus ihren „Wirecard-Fehlern“ gelernt hat und eingegangene Hinweise nicht nur ernst genommen wurden, sondern auch für die Feststellung von Fehlern wichtig waren.

Der Vergleich der Anzahl der Bilanzprüfungen mit dem Vorjahr gefällt mir gut. Ebenso wie die Angabe über das Ergebnis: Mit oder ohne Fehlerfeststellung. Was genau unter der Kategorie „Einstellung“ zu verstehen ist, ist mir nicht klar. Aus welchen Gründen wurden die Prüfungen eingestellt? Eine genauere Angabe dazu würde ich mir im Bericht im nächsten Jahr wünschen. Weiterlesen

BaFin-Prüfung bei Gateway: Biss an falscher Stelle?

Gateway macht wichtige Klarstellung in Pressemeldung zur BaFin-Prüfung

Die BaFin schaut sich die Bewertung einer Liegenschaft von Gateway genauer an, da es Anhaltspunkte für eine wesentliche Überbewertung gibt. So die Meldung Ende April. Gateway hat mit einer Pressemitteilung darauf reagiert und damit ein Detail klargestellt. Ein sehr wichtiges, wie ich finde.

Was wir aus diesem Fall lernen können, zeigt dieser Beitrag.

Wie Gateway auf die BaFin-Meldung reagiert hat

Gateway hat schnell reagiert. Und zwar mit einer Pressemitteilung, die tatsächliche Informationen zu der betroffenen Liegenschaft liefert. Zu der betroffenen Liegenschaft macht Gateway sehr konkrete Angaben: Weiterlesen

Vonovia legt Zahlen vor – Warum der Immobilienkonzern wieder Gewinne macht

„Vonovia – endlich wieder Gewinn“. So titelte die Publikation „Der Aktionär“. Und dass trotz anhaltender Turbulenzen auf dem Immobilienmarkt? Ein Blick in den Quartalsbericht lohnt sich, finde ich.

Warum Vonovia wieder Gewinne macht

Mehr als 300 Millionen Euro Gewinn. Das ist das Ergebnis des DAX-Konzerns im ersten Quartal 2024. Erfreulich? Auf den ersten Blick sicher. Doch die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt: Es gab keine Wertveränderung bei den Immobilien. Ist die Talsohle bei den Immobilienwerten erreicht?

Zur Erinnerung: Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die Wertberichtigungen auf rund 11 Milliarden Euro, fast die Hälfte davon wurde im vierten Quartal 2023 verbucht. In der Quartalsmitteilung zum 30. September 2023 wurden „nur“ 6,3 Mrd. € als negatives Ergebnis aus der „Bewertung von Investment Properties“, wie es in den Berichten heißt, ausgewiesen.

In der Quartalsmitteilung zum 30. März 2024 macht Vonovia folgende Angaben zur Neubewertung der Immobilien: Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Personalabbau beschert SAP hohen Verlust

Personalabbau. Ein Thema, das derzeit viele Unternehmen beschäftigt. „Umbau von SAP trifft Tausende Beschäftigte“ – solche Schlagzeilen liest man derzeit häufiger. „SAP zahlt so großzügige Abfindungen, dass es dumm wäre zu bleiben“ – so die Überschrift eines Interviews mit dem Betriebsratschef bei SAP (capital.de).

Nicht alle Maßnahmen zum Personalabbau werden in der Presse thematisiert. An welcher Stelle in den veröffentlichten Berichten man sich darüber mehr Klarheit verschaffen kann, zeigt dieser Beitrag. Weiterlesen

Es ist soweit: BaFin nimmt Immobilienbewertung von Gateway Real Estate unter die Lupe

Es ist soweit: Gateway Real Estate wurde ausgewählt. Stopp mal, worum geht’s hier eigentlich? Einer der Prüfungsschwerpunkte für dieses Jahr ist die Überprüfung der Immobilienwerte, den sog. Investment Properties. Im Dezember hatte ich darüber berichtet, nun ist es soweit.

Und die Auserwählte? Die Gateway Real Estate AG. Ein börsennotierter Immobilienkonzern mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien in Deutschland. Und wieso hat die BaFin am 29. April 2024 darüber berichtet? Dies ist eine der Folgen des Wirecard-Skandals, genauer gesagt der Reformen des FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität). Seit dem 1. Januar 2022 wird die Öffentlichkeit früher und transparenter informiert, wenn bei einem Unternehmen eine sog. anlassbezogene Prüfung durchgeführt wird. Was es damit auf sich hat? Dazu kommen wir gleich.

Was die BaFin genauer prüfen will

Die Gateway Real Estate AG hat eine Liegenschaft zum 30. Juni 2023 mit 141,5 Mio. € in der Bilanz stehen. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass das betroffene Objekt möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet ist. So steht es in der Veröffentlichung der BaFin vom 29. April 2024.

Kurz und knapp, aber diese Aussage hat es in sich. Es handelt sich hier nicht um eine sog. Stichprobenprüfung, bei der Unternehmen per Zufall gezogen werden, sondern um eine anlassbezogene Prüfung. Woher die BaFin diese Anhaltspunkte hat? Dies gibt sie nicht an. Vielleicht die Pressemeldung des Unternehmens vom 23.11.2023, in dem über die Abschreibung bei der Neubewertung eines Entwicklungsprojektes berichtet wird. Anders als bei einer Stichprobenprüfung, kann man aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkte jedoch eher davon ausgehen, dass es entsprechende Fehler in der Rechnungslegung gibt.

Ein Warnsignal für Investoren. Und dies nicht nur, weil der BaFin Anhaltspunkte für eine Überbewertung vorliegen. Diese Überbewertung ist nach Aussage der BaFin möglicherweise „wesentlich“. Und was heißt dies genau? Gute Frage. Eher nichts Gutes. Das Unternehmen beziffert die Abschreibung in der Pressemitteilung auf 42 Mio. € bzw. einem 30 % niedrigeren Wert.

Ein Blick in den Abschluss von Gateway

141,5 Mio. €, ist das viel? Für mich privat ein unvorstellbares Vermögen, aber auch für Gateway kein Kleinbetrag. Immerhin macht dies mehr als die Hälfte der sog. Renditeimmobilien aus. Und etwa ein Zehntel des Gesamtvermögens, bei dem auch die sog. Vorratsimmobilien mit etwas weniger als einer Milliarde Euro erfasst werden.

Eines ist klar: Sollte die BaFin tatsächlich eine wesentliche Überbewertung feststellen, wird sich dies nicht unerheblich auf die Zahlen des Immobilienkonzerns auswirken. Denn im ersten Halbjahr 2023 wurde ein Verlust erzielt, die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. Auch der Ausfall von Forderungen haben das Ergebnis belastet. Anders als mögliche Wertkorrekturen der Immobilien belasten höhere Zinsen und ausgefallene Forderungen jedoch die Liquidität.

Bis zur Hauptversammlung ist noch Zeit. Diese fand im letzten Jahr Ende August statt. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin mehr Klarheit besteht. Wir werden sehen.

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