Bestätigungsvermerk infiziert – teilweise mit existenzbedrohenden Hinweisen

Dem Datum des Bestätigungsvermerks kommt in diesem Jahr eine wichtige Bedeutung zu: Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist genau in die Zeit der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gefallen. Zumindest für große Kapitalgesellschaften, die diesen „schnell“ erstellen müssen.

Fortführung des Unternehmens?

Grundsätzlich wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Wie die letzten Wochen gezeigt haben, kann sich diese Annahme innerhalb kürzester Zeit ändern. Dies wird sich auch im Bestätigungsvermerk bei Vapiano zeigen: Die Restaurantkette hat vor wenigen Wochen Insolvenz angemeldet. Bereits vor der Corona-Krise war das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. In einem solchen Fall muss ein entsprechender Hinweis in den Bestätigungsvermerk aufgenommen werden, auch wenn dieses Ereignis erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Bei Vapiano ist der Grundsatz der Unternehmensfortführung durch die Anmeldung der Insolvenz nicht mehr gegeben.

Falls der Fortbestand des Unternehmens „nur“ gefährdet ist, muss dazu ein entsprechender Hinweis im Bestätigungsvermerk erfolgen. Sofern der Shutdown der Wirtschaft noch einige Wochen andauern wird, trifft dies möglicherweise auf mehr Unternehmen zu als derzeit befürchtet wird (Stand: 20. April 2020). Dann werden sicherlich noch mehr Unternehmen einem bestehenden Fortführungsrisiko unterliegen.

Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Unternehmensfortführung

Bei Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss ein separater Abschnitt im Bestätigungsvermerk eingefügt werden. Diese trägt die Überschrift „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“. Inhalt dieses Abschnitts (§ 322 Abs. 2 S. 3f. HGB) verlangt den Hinweis auf die Bestandsgefährdung mit einem entsprechenden Verweis auf die Angaben im Abschluss.

Beispiel: Der Geschäftsbericht des Modeunternehmens Gerry Weber: „…in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns vor dem Hintergrund der nichtabsehbaren Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist, wenn die Kostensenkungsmaßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden können und die begonnenen Verhandlungen hinsichtlich der Finanzierungsmaßnahmen nicht zu einem positiven Abschluss gelangen…“ (Geschäftsbericht Gerry Weber 2019, S. 149). Neben Gerry Weber sind bereits mehrere Modeunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Doch wird der Schrecken größer werden, wenn solche Hinweise auch in Bestätigungsvermerken von ansonsten eher „wirtschaftskrisen-sicheren“ Unternehmen werden. Dann beginnt spätestens die Suche nach dem Knopf, um den Science-Fiction-Film auszuschalten.

Gibt es denn für den Wirtschaftsprüfer auch Pflichten nach der Erteilung des Bestätigungsvermerkes? Dies erfahren Sie in meinem Beitrag in der Zeitschrift „Steuer und Bilanzen“ des NWB-Verlags, der Anfang Mai erscheint.

Lesen Sie dazu auch:

 

Unterjährige Durchführung des Impairment-Tests

Corona-Pandemie als Anlass für die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills?

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die Welt vor bislang nicht bekannte Herausforderungen. Derzeit ist nicht absehbar, wann es wieder zu einer Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens kommt und der derzeitige Shutdown der Wirtschaft beendet wird. Die Wirtschaftsweisen haben ein Sondergutachten veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen der Ausbreitung der Pandemie auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland anhand verschiedener Szenarien darstellen. Nach der Auffassung der Wirtschaftsweisen ist eine schwere Rezession unvermeidlich. Wie schlimm es tatsächlich werden wird, ist derzeit aufgrund der bestehenden Unsicherheiten unklar. Weiterlesen

Besonders wichtige Prüfungsinhalte: Werthaltigkeit des Goodwills beschäftigt die Wirtschaftsprüfer

Der liebe alte Goodwill – ein absoluter Dauerbrenner. Nicht nur die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beschäftigt das Thema. Auch die Wirtschaftsprüfer der DAX-Konzerne haben bei ihrer Prüfung der Abschlüsse 2019 ein besonderes Augenmerk darauf geworfen. Bei ca. einem Drittel der Unternehmen wurde die Werthaltigkeit des Goodwills als besonders wichtiger Prüfungsinhalt (sog. KAM) eingestuft.

DPR und IASB: Goodwill beschäftigt die IFRS-Welt

Die DPR hat den Werthaltigkeitstest als besonderen Prüfungsschwerpunkt für dieses Jahr ausgewählt. Denn wie der Tätigkeitsbericht des letzten Jahres gezeigt hat, gibt es beim Goodwill die meisten Einzelfehler bei den Überprüfungen der Jahresabschlüsse. Weiterlesen

Umstieg auf die virtuelle Hauptversammlung in der Corona-Krise: Hauptversammlung als Investorendialog – quo vadis?

Die Hauptversammlungs-Saison fällt dieses Jahr ins Wasser. Zumindest was die Präsenz-Veranstaltungen betrifft. Bisher war die Hauptversammlung eine Plattform für den Austausch zwischen Unternehmen und Investoren. Doch in diesem Jahr wird alles anders. Dieses Jahr ist vielleicht auch ein Einschnitt in die Hauptversammlungs-Tradition. Präsenz-, online- oder virtuelle Hauptversammlung – es ist alles dabei. Hat die Hauptversammlung als Plattform für den Investorendialog ausgedient? Weiterlesen

Kann man ein Schiff leasen? – Es kommt darauf an wie!

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Einem Blog (Wann ist ein Lease ein Lease) hatte ich dabei der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingverhältnis vorliegt und damit die Regelungen des IFRS 16 anzuwenden sind.

Danach erfolgt beim Leasingnehmer grundsätzlich die Abbildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Jüngst hatte das Interpretationskomitee des IASB für einen besonderen Fall zu entscheiden, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. Im Übrigen sollte man als reiner HGB-Bilanzierer nicht leichtfertig abwinken, weil es einen doch nichts angeht, wie nach IFRS 16 zu bilanzieren ist. Es wird möglicherweise nur eine Frage der Zeit sein, bis das sogenannte right of use-Konzept auch handelsbilanziell Anwendung findet. Bereits in der StuB 2011, S. 523 ff., hatten wir die Übertragbarkeit des Konzepts schon mit positivem Ergebnis geprüft. Weiterlesen

Hauptversammlungs-Saison in Corona-Zeiten: Unternehmen haben die Qual der Wahl

Was wir aus der derzeitigen Krise lernen sollten

Absagen und verschieben oder alternativ online oder virtuell? Unternehmen stehen derzeit vor der Qual der Wahl. Bei meiner Tätigkeit als Hauptversammlungssprecherin für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. habe ich diese Woche mit einigen Investor Relations-Abteilungen gesprochen. Was auffällt: Viele warten mit einer Entscheidung noch einige Tage ab, andere haben ihre Hauptversammlung bereits auf den Herbst verschoben oder planen die erstmalige Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Vorräte künstlich aufpumpen – so wurde es gemacht

Das Risiko von Bilanzmanipulationen steigt wieder: Durch den Corona-Virus wird die Welt derzeit zum Stillstand gebracht. Wenn Fabriken schließen, Weiterbildungen abgesagt werden und die Menschen einen Besuch im Restaurant vermeiden, wirkt sich dies auch auf die Umsatzerlöse aus.

Um die tatsächlich wirtschaftliche Lage besser darzustellen als sie tatsächlich ist, wird im schlimmsten Fall die Grenze zur Illegalität überschritten. Hoffen wir nicht, dass es so kommt. Dennoch steigt die Gefahr der Ansteckung, wie auch beim Corona-Virus deutlich an. Verdorbene Waren werden möglicherweise noch in den Vorräten ausgewiesen, auch wenn sie nicht mehr verkäuflich sind. Doch in einem anderen Fall waren die Fälscher bei den Vorräten auf andere Art und Weise kreativ. Weiterlesen

Digitale Hauptversammlung – Verschlafen von Weiterentwicklung wird jetzt bestraft

Entfällt der Würstchen-Streit jetzt vollständig?

Im Eiltempo hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetze verabschiedet: Das größte Maßnahmenpaket der Geschichte unseres Landes wurde diese Woche beschlossen. Auch die Durchführung einer digitalen Hauptversammlung ist möglich. Grundsätzlich eine wichtige Angelegenheit, denn derzeit ist schwierig abzuschätzen, bis wann Versammlungen in Größe einer Hauptversammlung von mehreren Hundert Leuten wieder möglich sind. Bei einer Pflicht zur Präsenzveranstaltung bedeutet dies: Bis Veranstaltungen wieder erlaubt werden weder Hauptversammlung noch Dividende. Planen ist aktuell nahezu unmöglich. Was jetzt (27. März 11:50 Uhr) noch aktuell ist, kann in einer Stunde schon ganz anders aussehen.

Die rechtliche Beurteilung der digitalen Hauptversammlung überlasse ich den Juristen, die Stellungnahme für den Schutz der Aktionärsrechte Vereinigungen wie der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Durch den derzeitigen Ausnahmezustand bestehen hier die größten Risiken, dass wichtige rechtliche Themen übergangen werden. Hier sollte der Gesetzgeber trotz der Eile auch die Folgekonsequenzen bedenken. Auch für Fragen der Anfechtbarkeit brauchen wir die Meinungen von Juristen.

Im Jahr 2017 hatte ich einen Beitrag zum Thema „Hauptversammlung digitalisieren: Zukunftsvision Hauptversammlung 2030“ geschrieben: Vielleicht wird diese Vision durch den Corona-Virus nun doch schneller zur Wirklichkeit.

Lessons learned – hoffentlich

Was wir bereits jetzt daraus lernen sollten: Der Gesetzgeber sollte die digitale Hauptversammlung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ermöglichen. Gesichert werden müssen selbstverständlich die Rechte der Aktionäre. Aber sind wir doch einmal ehrlich: Wer von den Anwesenden verfolgt denn die wirklich wichtigen Themen? Oder ist da das Essen am Büffet nicht doch wichtiger? Zum Thema Buffet wird immer wieder auf den Würstchen-Streit bei der Hauptversammlung von Daimler vor einigen Jahren verwiesen, der einen Polizeieinsatz zur Folge hat.

Vielleicht kann die Digitalisierung der Hauptversammlung zu einem beitragen: Der Fokussierung auf den eigentlichen Sinn und Zweck der Hauptversammlung. Schließlich soll über die Geschäftslage des Unternehmens berichtet werden. Gerade durch die erheblichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus gibt es dazu sicherlich genügend Redebedarf. Die Angabe der voraussichtlichen Dividende unter Vorbehalt aktueller Entwicklungen durch die Corona-Pandemie, das gab es sicherlich noch nie. Zumindest nicht in der breiten Masse der Unternehmen.

Fehlender Fortschritt durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen führt nunmehr derzeit zu dem Beschlussmarathon im Bundestag. Denn nur wenn die Möglichkeit einer digitalen Hauptversammlung aus rechtlicher Sicht besteht, können Unternehmen sich darüber Gedanken machen und sich diesbezüglich weiterentwickeln. Doch eine boomende Wirtschaft lähmt den Fortschritt: Es lief ja auch jahrelang ohne. Dies fällt uns jetzt gerade auf die Füße.

Herausforderungen für Unternehmen

Die diesjährige Hauptversammlungs-Saison wird sicherlich zu einigen Veränderungen führen und Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Denn sowohl eine zeitliche Verschiebung der Präsenz-Hauptversammlung oder aber die Online-Durchführung bedeuten einen erheblichen Arbeitsaufwand. Ganz abgesehen davon, dass dies auch erhebliche Zusatzkosten verursachen wird. Dies genau in der Zeit, in der jedes Unternehmen bei Investitionen vorsichtig ist und die Budgets gekürzt werden.

Bei der Durchführung einer digitalen Hauptversammlung müssen nicht nur die entsprechenden Informationen an die Aktionäre erfolgen. Auch bei der Durchführung wird sich im Vergleich zur Präsenzveranstaltung einiges ändern. So stellt sich die Frage, wie der Wortmeldetisch für die Anmeldung von Fragen der Aktionäre und Aktionärsvertreter digital umgesetzt werden kann.

Schade, dass die Unternehmen nun unter Zeitnot Entscheidungen treffen müssen und dies nicht nur für die Mitarbeiter der Abteilung Investor Relations einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet: Dies alles ist derzeit nur so, weil wir in unserem Land den Fortschritt verschlafen haben. Würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon viel länger stehen, hätte sicherlich das ein oder andere Unternehmen die digitale Durchführung der Hauptversammlung ausgetestet. Allen voran sicherlich Unternehmen, die selbst sehr digital aufgestellt sind.

Fazit:

Bewegende Zeiten, in denen wir uns derzeit befinden. Eines ist sicher: Ohne die Ausbreitung des Corona-Virus wäre das Thema der digitalen Hauptversammlung sicherlich noch lange nicht auf die Agenda gekommen. Versuchen wir, diese Krise als Chance zu nutzen. Wir werden sehen, ob die digitale Hauptversammlung als Normalfall bis 2030 Zukunftsmusik bleiben wird.

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:

Weitere Quellen:

 

 

Tickende Zeitbombe Goodwill – Platz die Abschreibungs-Bombe durch die Corona-Pandemie?

Immer wieder hatte ich vor der Zeitbombe Goodwill gewarnt in meinen Beiträgen. Wird sie in diesem Jahr platzen? Auch wenn die Unternehmen derzeit vor allem mit dem Thema Liquidität befasst sind, der Goodwill kommt als Folgekonsequenz demnächst auch auf die Agenda. Denn die Situtation, in der wir uns gerade befinden, ist eine externe Informationsquelle für eine mögliche Wertminderung.

Drohen hohe Abschreibungen des Goodwills, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn und das Eigenkapital der Unternehmen. Brisant ist dies genau deswegen, weil durch die derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften die Buchwerte des Goodwills seit 2004 deutlich angeschwollen sind. Befeuert wurde dies nicht nur durch den Wegfall der planmäßigen Abschreibung des Goodwills seither, sondern auch durch die langanhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

Warum sich Wertminderungen ergeben könnten

Durch die derzeitigen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus ergeben sich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zahlreicher Unternehmen. So gibt es derzeit beispielsweise Verzögerungen in der Lieferkette oder Schwierigkeiten am Absatzmarkt. Weiterlesen

Corona-Serie: Wie im Science-Fiction Film – Hauptversammlungen werden wegen Corona reihenweise abgesagt

Ein Unternehmen nach dem anderen sagt seine für die nächsten Wochen terminierte Hauptversammlung ab. Während ich diesen Text schreibe, werden möglicherweise gerade weitere Entscheidungen diesbezüglich getroffen – auch wenn ich diesen Beitrag aus aktuellem Anlass an einem sonnigen Frühlingstag schreibe.

Vor allem, wenn draußen die Sonne scheint und der Frühling durchs Fenster schaut. Doch „normal“ ist nicht, was gerade passiert. Diese außergewöhnlichen Zeiten werfen gerade alles durcheinander. Damit der Beitrag auch in 24 Stunden noch aktuell ist, verzichte ich aus aktuellem Anlass auf die Nennung von Unternehmensnamen. Denn bis dahin haben sicherlich einige weitere Unternehmen ihre Hauptversammlung verschoben.  Weiterlesen