Corona-Pandemie beeinflusst Nachtragsberichte

Datum der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2019 so entscheidend wie nie zuvor


Der Nachtragsbericht – wozu braucht es diesen eigentlich? Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist klar: Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Fertigstellung des Jahresabschlusses kann so einiges passieren. Auch wenn bei einem Fast Close nur wenige Wochen dazwischen liegen.

Wieso die Corona-Pandemie im Nachtragsbericht thematisiert wird

Es wurde schon zu Genüge diskutiert: Der Ausbruch der Pandemie fällt auf den März diesen Jahres und stellt damit ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag dar, das im Abschluss des Vorjahres nicht mehr berücksichtigt wird. Zumindest bei der Bilanzierung und Bewertung.

Bei der Offenlegung von Informationen ist dies anders: Im Nachtragsbericht wird über genau solche Ereignisse wie den Ausbruch der Corona-Pandemie berichtet. Es handelt sich zwar um ein Ereignis, das erst nach Ablauf des Geschäftsjahres passiert ist. Allerdings hat sich dieses nicht nur vor der Fertigstellung des Jahresabschlusses ereignet, sondern ist auch von besonderer Bedeutung. Nur in diesem Fall muss nämlich darüber im Nachtragsbericht informiert werden. Weiterlesen

Worthülsen dominieren Risikoberichte zur Corona-Pandemie

Viel Verbesserungspotenzial bei unternehmensspezifischer Wesentlichkeit


Auch wenn der Ausbruch der Corona-Pandemie sich erst in den Jahresabschlüssen 2020 in Zahlen zeigen wird: Im Risikobericht findet sie auch bereits 2019 Einkehr, sofern der Jahresabschluss während des Ausbruchs der Pandemie erstellt wurde. Wie sich auch zeigt, wurde der Lagebericht bei einigen Unternehmen aus aktuellem Anlass nach der Fertigstellung erneut überarbeitet. Wieso? Um die Corona-Pandemie mit aufzunehmen. Weiterlesen

Infektion von Bewertungseinheiten durch „Corona“?

So langsam scheinen die Infektionen mit Corona zumindest temporär rückläufig zu sein. Unter anderem in der Rechnungslegung wird uns das Thema jedoch noch länger erhalten bleiben, selbst wenn wir das Glück haben sollten, von weiteren Pandemiewellen verschont zu bleiben.

In der Praxis werden vielfach Bewertungseinheiten gebildet, um vorhandene Risiken zu neutralisieren. Beispiele können etwa die Absicherung von Werten des Finanzvermögens, die Absicherung gegen Währungs- und andere Preisrisiken oder gegen Wetterrisiken sein. Lange Jahre wurde darum gestritten, ob, unter welchen Voraussetzungen und wie Bewertungseinheiten unter Durchbrechung der GoB im Jahresabschluss abgebildet werden können. Mit § 254 HGB hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine grundlegende Regelung hierfür geschaffen. Literatur und Verlautbarungen des IDW greifen diese Regelung auf und befassen sich mit deren Interpretation.

Derzeit stellt sich die Frage, welche Auswirkung die aktuelle wirtschaftliche Situation im Umfeld der „Corona-Pandemie“ auf Bewertungseinheiten in der Rechnungslegung haben kann? Weiterlesen

Bestätigungsvermerke Prüfungssaison 2020: Es bleibt spannend

Dem Bestätigungsvermerk kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Vor allem das Datum der Erteilung ist mitunter so entscheidend wie noch nie zuvor. Dies zeigt ein Blick in Geschäftsberichte, die bereits im Januar oder Februar 2020 erteilt wurden. Hinweise auf Bestandsgefährdung durch die durch den Corona-Virus ausgelöste Wirtschaftskrise finden sich bisher noch eher selten. Bei Gerry Weber beispielsweise – dem Modeunternehmen, das sich bis Ende 2019 in Insolvenz befand und Anfang 2020 einen Neuanfang startete. Weiterlesen

Prognosen für das laufende Geschäftsjahr – auf Eis gelegt

Unsicherheit verhindert Planung


Das gab es noch nie: Prognosen sind derzeit nahezu unmöglich. Unternehmen geben nicht nur Pressemitteilungen über sinkende Gewinne und Umsätze für das laufende Geschäftsjahr aus –es mehren sich auch Pressemitteilungen über zurückgezogenen Prognosen.

Besonderheiten der Corona-Krise

Anders als in einer „normalen“ Wirtschaftskrise sind die Prognosen nämlich auch abhängig von den gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf den Shutdown der Wirtschaft. Derzeit gibt es zwar einige Lockerungen: Allerdings kocht hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, was für Unternehmen weitere Herausforderungen mit sich bringt. Durch den Föderalismus sind die Lockerungen uneinheitlich und erfordern einen immensen Verwaltungsaufwand. Weiterlesen

Virtuelle Hauptversammlungen – Es holpert noch etwas

Die Hauptversammlungs-Hochsaison ist eröffnet. Bayer hat Ende April als erstes DAX-Unternehmen den Auftakt gemacht zu einer besonderen Saison: Eine virtuelle Hauptversammlung reiht sich an die nächste. Es klingt super: Anstatt einer weiten Anreise kann die Hauptversammlung von der Couch zu Hause verfolgt werden. Doch hapert es noch an der ein oder anderen Stelle, was aufgrund des zeitlichen Engpasses für mehr Zeitdruck sorgt. Weiterlesen

Gilt der Grundsatz der Stetigkeit auch in „Corona-Zeiten“?

Unverändert beschäftigt uns das sog. „Corona-Virus“ im Alltagsleben wie auch im beruflichen Umfeld. Selbst in der Rechnungslegung werden unzählige Fragen aufgeworfen. Zahlreiche Unternehmen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Viruseindämmung erhebliche Gewinnrückgänge, vielfach auch hohe Verluste erleiden. Hier könnte es sich anbieten, bisherige Rechnungslegungsmethoden aufzugeben, um hierdurch kurzfristig positive Effekte auf den handelsrechtlichen Erfolg zu erreichen, d.h. einen höheren Jahresüberschuss oder einen geringeren Jahresfehlbetrag darzustellen. Dem könnte aber der Stetigkeitsgrundsatz entgegenstehen. Somit stellt sich die Frage, ob das Auftreten der Corona-Krise eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann? Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Mehr Schein als Sein – wie Bilanzfälscher Rechnungen erfinden

Beim Fälschen von Bilanzen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Erstellung von Scheinrechnungen erfreut sich dabei auch reger Beliebtheit. Wie wir in der aktuellen Krise sehen, gibt es langfristig nur ein Problem: Die Liquidität. Scheinrechnungen führen nicht zu einem realen Geldzufluss. Doch dies kann einige Zeit vertuscht werden. Doch wie gehen die Fälscher bei Scheinrechnungen vor? Schauen wir uns dies genauer an. Weiterlesen

Corona-Hauptversammlungs-Saison: Mehr interessierte Aktionäre anwesend?

In dieser Woche startet Bayer als erstes DAX-Unternehmen mit einer virtuellen Hauptversammlung. Eine neue Ära beginnt. Anstatt Streit um das Würstchen am Buffet wird sich der Fokus auf die Inhalte konzentrieren. Noch ist unklar, welche Auswirkungen die Notfall-Lösung auf die Anwesenheitsstruktur der Aktionäre haben wird.

Welche Aktionäre sich auf der Präsenz-Hauptversammlung haben sehen lassen

Auf einer „klassischen“ Präsenz-Hauptversammlung war die Altersstruktur der Aktionäre dadurch geprägt, dass diese eher älteren Semesters waren. Berufstätige Aktionäre waren eher selten anzutreffen, denn die Anreise zur Hauptversammlung ist nicht nur mit Kosten, sondern vor allem einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. In den wenigsten Fällen ist der Wohnort in der Nähe des Ortes, an dem die Hauptversammlung stattfindet.

Anstatt der diskutierten Inhalte sowie konkreten Fragestellungen zum Geschäftsbericht des Unternehmens, stand für die Mehrheit sicherlich das Buffet im Vordergrund. Dies zeigt auch der Würstchen-Streit bei einer Hauptversammlung Daimler, der immer wieder zitiert wird. Solche Einsätze kann sich die Polizei derzeit sparen.

Meine erste Teilnahme an einer Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens fühlte sich an wie ein “all-inclusive-Urlaubstag“: Essen und Trinken stand den ganzen Tag in Unmengen zur Verfügung. Einziger Unterschied: Im Gegensatz zum all-inclusive-Urlaubstag war es von hervorragender Qualität. Schön und gut, dachte ich mir. Aber was das wohl alles kostet? Ein schmaleres Buffet hätte mir auch gereicht.

Wer sich dieses Jahr vielleicht „sehen“ lässt

Die anstehenden Hauptversammlungen in den kommenden Wochen finden alle rein virtuell statt. Fragen können Aktionäre im Voraus einreichen, in der Regel bis 48 Stunden vor der Hauptversammlung. Die Teilnahme ist vom Computer/Internet aus möglich. Dies ist auch das Einzige was man neben einer stabilen Internetverbindung braucht.

Wen freut es? Aktionäre, die bisher aufgrund des zeitlichen Aufwandes nicht an der Hauptversammlung teilgenommen haben. Sie können nun erheblich leichter, ihre Fragen an den Vorstand loswerden. Auch gab es vielleicht einige Aktionäre, die sich davor gescheut haben, vor einer großen Menschenmenge ihre Frage(n) loszuwerden. Sie können dies nun online tun und auf die Antwort während der virtuellen Hauptversammlung warten.

Wer wird benachteiligt? Problematisch ist die rein virtuelle Hauptversammlung für all jene Aktionäre, die keinen Computer haben. Dies trifft vermutlich eher ältere Aktionäre, die sich nun in ihren Rechten beschnitten fühlen. Mittelfristig stellt sich hier die Frage, wie viele dies betrifft. Denn schließlich ist dies nicht automatisch vom Alter der Aktionäre abhängig. Dazu müssten die Unternehmen mehr über ihre Aktionärsstruktur erfahren und in der “nach-Corona-Zeit“ eventuell eine Online-Hauptversammlung als Kompromiss anbieten zu können.

Vorerst ist es jedoch besser, dass die Hauptversammlungen virtuell stattfinden als gar nicht. Denn ohne Hauptversammlung können weder Beschlüsse gefällt noch eine Dividende gezahlt werden.

Fazit

Wie die Zukunft der Hauptversammlungen aussehen wird, muss noch diskutiert werden. Derzeit geht es jedoch vor allem darum, dafür zu sorgen, dass die Hauptversammlungen überhaupt abgehalten werden können.

Update Bilanzskandale: Ansteckungsgefahr durch Corona-Virus auch für Bilanzen

Das Interesse an Bilanzskandalen ist gestiegen, so mein Eindruck. Die Anfragen und Nachrichten, die ich dazu erhalte, haben sich in den letzten Wochen deutlich erhöht. Mit einem Konjunktureinbruch steigt auch die Gefahr von Bilanzmanipulationen. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten besteht der Anreiz, die Zahlen künstlich aufzupumpen, um die wahre wirtschaftliche Lage zu verschleiern.

Besonderheit: Corona-Problem für Fälscher

Der Bilanzfälscher hat über kurz oder lang immer ein Problem: die Liquidität. Denn mit gefälschten Bankbelegen und fingierten Rechnungen können auch in Zeiten von Bitcoin und Co. noch keine Rechnungen beglichen werden. In der Regel pumpen die Täter die Bilanzen und den Gewinn des Unternehmens auf, um sich besser darzustellen.

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