Neue ESG-Kennzahl: Cybersicherheits-Rating bei DHL

Cybersicherheit und Nachhaltigkeit: Zwei Themen, die derzeit für viel Diskussionsstoff in den Unternehmen sorgen. Warum nicht beides verbinden? Das hat sich offenbar auch DHL gedacht. Der Logistikkonzern hat 2022 eine neue Kennzahl zur Unternehmenssteuerung eingeführt. Das Rating basiert auf einer technischen Analyse möglicher Schwachstellen und weist DHL täglich automatisiert auf mögliche Sicherheitsrisiken hin.

Was genau verbirgt sich hinter dieser Kennzahl? Wie sollen Transparenz und Vertrauen in die Kennzahl gestärkt werden? Was bedeutet das für die Vorstände? Ein Blick in den Geschäftsbericht von DHL gibt Antworten. Weiterlesen

Risiken aus der Nutzung sozialer Medien: Wie der Pharmakonzern Merck darüber informiert

Soziale Medien als Risiko für Unternehmen? Als Erstes fallen mir Fälle ein, in denen Unternehmen kritische Posts gelöscht haben, anstatt konstruktiv auf die Kritik einzugehen. Das Risiko? Der daraus resultierende Imageschaden. Aber ist das wirklich ein Risiko, das für den Risikobericht relevant ist? Beim Pharmakonzern Merck ist es das offenbar.

Warum lohnt es sich, darüber zu berichten? Ein solches Risiko ist mir bisher bei keinem großen börsennotierten Unternehmen aufgefallen. Gerade bei einigen innovativen Geschäftsmodellen könnte sich ein Imageschaden durch Social Media messbar auf den Umsatz auswirken. Nach meiner Einschätzung auch messbarer als bei Merck. Was mich wundert? Merck wurde 2018 mit dem Life Science Industry Award® für den besten Einsatz von Social Media ausgezeichnet.

Welche Risiken Merck bei der Nutzung sozialer Medien sieht

Risiken aus der Nutzung sozialer Medien werden erstmals im Geschäftsbericht 2017 als separates Risiko ausgewiesen. Im Risikobericht (Geschäftsbericht 2023, S. 99) legt Merck dazu die folgenden Informationen offen: Weiterlesen

Causa Signa: Hohe Millionenerträge und keine Abschlussprüfung erforderlich – wie kann das sein?

Der Jahresabschluss der Signa Holding musste nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Wie kann das sein? Ganz einfach: Das Unternehmen ist „zu klein“. Sie hat sich für eine freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer entschieden, zumindest für das Geschäftsjahr 2021. So steht es im entsprechenden Jahresabschluss. Einen aktuelleren Abschluss habe ich leider nicht.

Wie kann es sein, dass dreistellige Millionenbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung stehen und dafür kein Testat erforderlich ist? Auch wenn ich generell für Bürokratieabbau bin, stelle ich mir hier die Frage: Muss hier nicht etwas geändert werden? Aber schauen wir uns das Ganze genauer an. Weiterlesen

Bilanzen verheimlichen – ein neuer Trend?

Warum die Verweigerung der Offenlegung von Jahresabschlüssen nicht länger nur Falschparken sein sollte

272.000 Verfahren hat das Bundesamt für Justiz im vergangenen Jahr eingeleitet. Eine Steigerung von über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr – Tendenz steigend. Erschreckende Zahlen, wie ich finde. Aber auch ich stelle bei der Recherche im Bundesanzeiger immer wieder fest: Zu spät ist die neue Norm. Und „gar nicht“ scheint ein neuer Trend zu sein.

Worum geht es? Um die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Denn hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Schließlich sollen Gläubiger, Anleger und andere Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert werden.

Verweigerung der Offenlegung ist wie falsch parken

Signa, Galeria Karstadt Kaufhof – das sind nur zwei Beispiele für Unternehmen, die es mit den Fristen nicht so genau nehmen. Denn die genannten Regelungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. Die Verweigerung der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im österreichischen Firmenbuch hat nach dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums für viel Diskussionsstoff gesorgt. Denn bisher gibt es nur eine Geldstrafe, die das Unternehmen zahlen muss. Und manche Unternehmen treiben es auf die Spitze: Sie zahlen lieber immer höhere Strafen, als ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Auch wenn man nicht von jeder gesetzlichen Regelung überzeugt sein mag: Die rechtzeitige Offenlegung der Zahlen kann nicht nur die Transparenz, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Gläubigern stärken. Der Mangel an Fachkräften wird zwar gerne als Ausrede benutzt, dennoch schaffen es die meisten Unternehmen, die Fristen einzuhalten. Bislang ist die Verweigerung der Offenlegung allerdings wie Falschparken: Sie wird mit einem Bußgeld geahndet.

Was sich ändern sollte

Die strikte Verweigerung der Offenlegung von Jahresabschlüssen trotz eindeutiger gesetzlicher Verpflichtung sollte Konsequenzen haben. Und damit meine ich nicht die Erhöhung von Ordnungsgeldern. Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz: Der gefährliche Schuldenstand der Signa Prime Selection

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht irgendein Immobilienunternehmen Insolvenz anmeldet. Das ist zumindest mein Eindruck aus der täglichen Zeitungs- und Nachrichtenlektüre. Aber ist das alles überraschend? Eher nicht. Die Zeit des billigen Geldes ist vorbei und damit auch die Party auf dem Immobilienmarkt.

Ein Extrembeispiel? Die Signa Prime Selection AG. Dazu muss man wissen: Um überhaupt eine Aussage treffen zu können, muss zunächst einmal ein Jahres- oder Konzernabschluss vorliegen. Das war bei den zahlreichen Unternehmen des Signa-Imperiums schon das erste Problem. Denn alles kam immer zu spät. Und bis die Zahlen auf dem Tisch lagen, hatte sich die Welt in den letzten Jahren schon wieder kräftig gedreht: Pandemie, Kriegsausbruch, hohe Inflationsrate, Zinswende und Co. haben dafür gesorgt, dass Unternehmenszahlen immer schneller veralten. Weiterlesen

Vonovia legt den Halbjahresbericht vor: Geht es wieder aufwärts?

Der Halbjahresbericht 2024 von Vonovia ist da. Mein erster Blick? Der richtet sich natürlich auf die Bewertung der Immobilien. Um es positiv zu sagen: Es sieht besser aus als im ersten Halbjahr 2023. Ist der Preisverfall der Immobilien gestoppt? Mitnichten.

Warum hat Vonovia im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Quartal 2024 wieder einen Verlust gemacht? Schauen wir uns die Details genauer an.

Das Wesentliche: Wertentwicklung der Immobilien

Der Wert des Immobilienbestandes ist weiter gesunken. Allerdings nicht mehr so stark wie im ersten Halbjahr 2023. Während hier eine Wertberichtigung von 6,4 Mrd. € vorgenommen werden musste, waren es im ersten Halbjahr 2024 „nur“ noch 1,4 Mrd. €. Dies reicht aber immer noch nicht aus, um im ersten Halbjahr 2024 einen Gewinn auszuweisen. Der Verlust beträgt dann allerdings „nur“ noch 530 Mio. €. Wie im Vorjahr: Die Abschreibungen auf Immobilien sind der Grund für den Verlust. Weiterlesen

Immobilienkonzern Accentro unter Druck: Kein Sommerloch in Sicht

Der nächste Immobilienkonzern hat Ärger mit der BaFin. Wen es diesmal trifft? Die Accentro Real Estate AG. Für das Unternehmen kommt das zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Immobilienkonzern steckt mitten in der Restrukturierung und verhandelt mit Gläubigern über Zinsstundungen für ausstehende Anleihen. Kein guter Zeitpunkt für Verhandlungen.

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2023 steht auch noch aus. Dazu informierte das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 22. April 2024 wie folgt: „Die Prüfer sehen sich derzeit zeitlich nicht in der Lage die Prüfung abzuschließen.“ Was ist darunter zu verstehen? Gute Frage. Leider gibt Accentro dazu keine näheren Informationen.

Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist einer der Prüfungsschwerpunkte der BaFin in diesem Jahr, die vor allem in den IFRS-Bilanzen von Immobilienkonzernen einen wesentlichen Anteil des Gesamtvermögens ausmachen. Geht es auch bei Accentro darum? Die Antwort gibt es in diesem Beitrag. Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Wie ein Verlust als Gewinn dargestellt wird

Delivery Heros kreative Kennzahlen

Freitagabend, nach einer anstrengenden Woche, der Magen knurrt. Wer hat da noch Lust auf Kochen? Ein paar Klicks und Essen ist bestellt. Lieferung nach Hause. Und dass in weniger als einer Stunde. Das Essen selbst abholen? Muss nicht sein. Dann lieber bei einem anderen Lieferservice bestellen. Auch ich nutze ab und zu diesen „Luxus“. Was auffällt? Die Lieferung bieten viele nicht an, so zumindest in meiner Umgebung. Da kommt die Frage auf: lohnt sich das Ganze überhaupt?

Das ist eine gute Frage. „Obwohl der Umsatz sich mehr als verdoppelt hat, ist das Unternehmen kaum rentabler geworden. Delivery Hero hat bislang nicht belegt, dass das Geschäftsmodell skalierbar ist.“ So wurde ich im Aktiendossier der Wirtschaftswoche vor zwei Jahren zitiert. Diese Frage stellt sich immer noch, wie ich finde. Denn warum sonst sollten kreative Kennzahlen genutzt werden, um ein defizitäres Geschäft als profitabel darzustellen? Wie Delivery Hero dies macht? Schauen wir uns dazu die Details an. Weiterlesen

Signa-Abschlussprüfer verklagt: Sind wieder die Prüfer schuld?

Die bösen Prüfer – seit dem Zusammenbruch des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard wird immer wieder auf die Wirtschaftsprüfer geschossen. So nun auch im Fall des Signa-Imperiums. Ein Wiener Rechtsanwalt hat nun die erste Klage gegen den Signa-Abschlussprüfer BDO eingereicht. Es ist die erste, aber wohl nicht die letzte Klage gegen einen Wirtschaftsprüfer von Signa.

Waren die Prüfer wieder einmal nicht streng genug? Gehen wir auf Spurensuche. Und an alle Kritiker meiner Ausführungen: Ich will die Erwartungslücke in der Öffentlichkeit verkleinern. Der Fall Signa bietet sich dafür an, denn auch ich kann nicht über alles reden.

Was BDO vorgeworfen wird

Der klagende Rechtsanwalt wirft BDO vor, die angeblich unzulässige Einlagenrückgewähr in den Jahren 2021 und 2022 nicht beanstandet zu haben. Weiterlesen

Voestalpine: Steuererstattungen dank frisierter Bilanzen?

Bei einer Tochtergesellschaft von Voestalpine wurden über mehr als zehn Jahre die Gewinne zu hoch ausgewiesen. Zu hoch ausgewiesene Gewinne durch frisierte Bilanzen bedeutet vor allem auch eines: Das Unternehmen hat zu viel Steuern gezahlt. Dann könnte sich das Unternehmen doch über eine Steuerrückerstattung freuen, oder? Eher nicht.

Die Hintergründe: Steuern und frisierte Bilanzen

Bei der Aufdeckung von Bilanzskandalen stellt sich immer die Frage: Was ist mit den zu viel gezahlten Steuern? Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen einiges: Wesentliche Steuererstattungen gibt es in der Regel nicht. Dies hat die folgenden Gründe: In der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemachte Vorsteuer aus Schein-Eingangsrechnungen wurden zu Unrecht dem Unternehmen erstattet. Dadurch würde also eine mögliche Erstattung wieder verringert werden. Darüber hinaus sind einzelne Jahre bei der Aufdeckung bereits verjährt, sodass auch hier eine Steuererstattung ausscheidet.

Werden frisierte Bilanzen eigentlich nie bei einer Betriebsprüfung entdeckt? Zahlen dazu liegen mir nicht vor. Doch hier gibt es ein Anreizproblem: Bei einer solchen Betriebsprüfung würde keine Steuernachzahlung, sondern eine Steuererstattung das Ergebnis sein. Oder anders ausgedrückt: Der Fiskus hat durch die zu hohe Steuerzahlung profitiert. Weiterlesen