Trauerredner – BFH muss erneut entscheiden

Die Umsätze eines Tauf-, Trauer- und Hochzeitredners unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, wenn die vorgelegten Texte – bezogen auf den jeweiligen Anlass – nach gleichem Muster aufgebaut sind, teilweise wörtliche Übereinstimmungen aufweisen und der individuelle Bezug sich lediglich aus den dem Redner mitgeteilten Informationen über den Verstorbenen, das Brautpaar oder den Täufling und seine Eltern ergibt. So lautet das BFH-Urteil vom 11.7.2018 (XI R 36/17).

Auch das FG Baden-Württemberg hatte in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 24.11.2021, 14 K 982/20). Die Klägerin meldete nach ihrem theologischen und philosophischen Studium eine selbstständige Tätigkeit als Trauerrednerin, Gestalterin von Hochzeitsfeiern sowie von Begrüßungsfeiern für Neugeborene an. Sie verfasste auch Bücher über Trauerreden und die Trauersprache. In ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung 2017 erklärte sie unter anderem Umsätze aus Trauer- und Hochzeitsreden zum ermäßigten Umsatzsteuersatz im Wesentlichen mit der Begründung, ihre Reden seien kreativ ausgestaltete individuelle Botschaften.

Doch Finanzamt und FG waren der Ansicht, dass die Grenze zur künstlerischen Tätigkeit nicht überschritten sei. Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin bilde nicht die künstlerische Form des Vortrags, sondern sein Gegenstand und Inhalt. Es seien jeweils lediglich „Gebrauchsreden“. Bei Trauerreden werde über den Verstorbenen berichtet. Gedichte und eine musikalische Begleitung seien üblich. Die Klägerin äußere durchaus tiefsinnige Gedanken zum Leben, Sterben und Abschiednehmen. Doch diese machten die anlassbezogenen Reden nicht zu einer künstlerischen Darbietung (vgl. Blog „Trauerredner haben es nicht leicht“).

Wer aber dachte, dass das Thema „Steuersatz für Leistungen eines Trauerredners“ beendet sei, wird aktuell eines Besseren belehrt. Weiterlesen

Update Wirecard – Bafin-Zoff mit Exekutivdirektorin durch Gericht geklärt

Der Wirecard-Skandal hat weitere Konsequenzen bei der Bafin nach sich gezogen. Die Exekutivdirektorin musste gehen, so eine Meldung im Handelsblatt von Anfang Oktober. Bei dem Namen musste ich zweimal lesen: Beatrice Freiwald. Stimmt, ich hatte ihre Befragung im Untersuchungsausschuss im Bundestag live mitverfolgt.

Rückblick in den Untersuchungsausschuss

Meine Notizen zu ihren Aussagen sind leider sehr dürftig. Der Grund? Ich nehme an, die Aussagen der Zeugenaussage davor. Denn da wurde Dr. Hannelore Lausch befragt, die für die Bilanzkontrolle zuständig war. Ihre Aussagen haben mich doch etwas erschreckt, um es vorsichtig auszudrücken. Denn sie haben gezeigt: Die zweistufige Bilanzkontrolle war zum damaligen Zeitpunkt eher ein zahnloser Tiger.

Doch nun zurück zu Beatrice Freiwald. Das heiße Thema war hier, dass es vermehrte Handelsaktivitäten von Wirecard-Aktien von Mitarbeitern bei der Bafin gegeben hatte. Geprüft wurden die privaten Wertpapiergeschäfte von Bafin-Mitarbeitern bis zur Causa Wirecard unter der Aufsicht von Frau Freiwald eher lax. Inzwischen hat sich dies geändert. Weiterlesen

Sind Sie geimpft? Bundestag beschließt Auskunftsrecht des Arbeitgebers – aber nur halbherzig …

Am 7.9.2021 hat der Bundestag ein eingeschränktes Auskunftsrecht des Arbeitgebers nach dem Corona-Impfstatus beschlossen, der Bundesrat soll bereits am 10.9.2021 der Änderung des IfSG zustimmen. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

 Ich hatte berichtet: Erst am 1.9.2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMAS eine abermalige Verlängerung der Corona-ArbSchV bis 24.11.2021 beschlossen, die amtliche Veröffentlichung im BAnz erfolgt in Kürze. Die bisherigen Arbeitgeberpflichten zur Vermeidung betrieblicher Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bleiben bestehen, hinzukommen Unterstützungs- und Informationspflichten in Bezug auf Schutzimpfungen für Beschäftigte. Obwohl dies kontrovers diskutiert und insbesondere von den Wirtschaftsverbänden gefordert wurde, hat das BMAS in der Corona-ArbSchV ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impf- und Genesenenstatus gegenüber Beschäftigten ausdrücklich weiterhin aufgeschlossen.

Bundestag beschließt halbherzige Lösung Weiterlesen

Transparenzregister und Eintragungspflicht: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Im Kampf gegen Geldwäsche und zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung hat der Bundestag am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) beschlossen, das den Bundesrat am 25.06.2021 passiert hat. Damit wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt.

Das bedeutet: Alle Gesellschaften werden – mit Übergangsfristen – ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Weiterlesen

Das Märchen vom Mittelstand und dem Berater

Es war einmal ein kleines Unternehmen, dass sich mühsam aber durchaus mit Erfolg durchs Geschäftsleben bewegte. Das Wohl und Wehe der Familie war vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Und immer wieder passierte es, das ungeplant Probleme auftauchten, die es zu lösen galt.

Da hörte der Unternehmer von einem Zaubertrank, der helfen könnte, sich auf Überraschungen vorzubereiten. Der Zaubertrank nannte sich „Controlling“ und jeder der davon einen Schluck nahm konnte ein kleines Stück in die Zukunft schauen. Denn für ihn ging das Fenster in die Zukunft auf und er konnte sehen, wie sich Ertrag und Liquidität des Unternehmens voraussichtlich entwickeln würden.

Aber der Zaubertrank war schwer zu bekommen und kostete viele Taler. Daher konnten sich nur wenige Chefs von kleinen Unternehmen diesen Zaubertrank leisten. Und so gab es daher für viele kleine Unternehmen keine bezahlbare Lösung.

Ja, ein Märchen. Aber in jedem Märchen steckt, das wissen wir, ein Stück Wahrheit und meist auch viel Weisheit.

Eine andere Version dieses Märchens könnte so beginnen:

Es war einmal ein erfolgreicher Berufsstand, der seine Kunden mit gutem Rat bei der Unternehmensführung unterstützte. Da kam die böse Hexe „Digitalisierung“ und machte dem Berufsstand seinen Erfolg streitig. Und so suchte der Berufsstand verzweifelt nach Lösungen, wie es gelingen könnte, weiter erfolgreich zu bleiben.

Es setzen sich weise Männer zusammen und schufen eine mächtige Waffe, genannt „Steuerberatung 2020“. Und dort ein besonders scharfes Schwert, dass sie „betriebswirtschaftliche Beratung“ nannten.

Soweit das Märchen

Die Realitäten sind etwas schneller erzählt und durchaus konkret: Weiterlesen

Der „Verfassungs-Schneider“ aus Lüneburg ist tot

Ein Nachruf von Dr. Michael Balke, Rechtsanwalt, Finanzrichter a.D., Dortmund

Hans-Peter Schneider, Steuerberater aus Lüneburg, ist am 14.4.2021 im Alter von 73 Jahren gestorben. Der „Verfassungs-Schneider“, wie er respektvoll von Vielen in der deutschen Steuerrechtswelt genannt wird, hat eine Botschaft hinterlassen: „Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig, sondern habt den Mut, von mir zu erzählen und auch zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte.“ Typisch HPS aus L. Auf der einen Seite der hartnäckige Verfechter steuer- und verfassungsrechtlicher Ansprüche für seine Mandanten. Andererseits der liebenswürdige, auch lebenslustige Mensch, Kamerad, Freund, der seine Ehefrau Brigitte, die immer zu ihm hielt, liebte. Auch den freundlichen, mitunter freundschaftlichen Gedankenaustausch mit vielen Weggefährten pflegte er. Zu seinen Hobbys zählte eine eigene, regelmäßige Radiosendung mit und über Oldies. Viele haben einen wichtigen steuerrechtlichen Leuchtturm sowie einen guten Freund verloren. Ich bin tieftraurig über diesen Verlust.

Steuerberater Hans-Peter Schneider hat sich um das deutsche Steuerrecht aus der Praxis heraus verdient gemacht. So hat er mit zahlreichen erfolgreichen gerichtlichen Grundsatzverfahren (etwa zur Erhöhung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags, an der ein Jung-Richter namens Balke beteiligt war) mit seinem „Schneider-Team“ und seinem kongenialen Partner Rechtsanwalt Gerhard Geckle das Steuerrecht in Deutschland nachhaltig beeinflusst. Selbst mit seinen weniger erfolgreichen Verfahren (etwa gegen das exorbitant hohe Steuerprivileg der Bundestagsabgeordneten als mein Kläger-Vertreter vor dem Bundesfinanzhof) hat er bundesweit Rechtsbewusstsein geschaffen. Hans-Peter Schneider ist auch als Fachautor zu Grundsatzproblemen des Steuerrechts in verschiedenen Medien in Erscheinung getreten.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hatte immer wieder öffentlich darauf hingewiesen, dass zwar das Verfassungsgericht ein Staatsorgan „mit gefesselten Händen“ sei, aber jeder Rechtsuchende diese Fesseln durch seinen Antrag lösen könne. Damit knüpfte Paul Kirchhof an die wegweisende Steuergerechtigkeitsschrift von Klaus Tipke an, in der er im Jahr 1981 verlautbarte, dass – so wörtlich – „letztlich nur die Richter die Gerechtigkeitsfunktion des Steuerrechts sichern können“. Hans-Peter Schneider hat diese Erkenntnisse der Steuerrechtswissenschaft wie kaum ein anderer Praktiker in seiner rechtswissenschaftlich orientierten steuerlichen Durchsetzungsberatung aufgenommen. Er sagte einmal in einem Interview: „Es müsste auf viel breiterer Front gestritten werden, auch stärker getragen von Verbänden und Kammern“. Möge dieser Wunsch unseres „Verfassungs-Schneiders“ nach vermehrtem Verfassungsrechtsstreit in Steuersachen im Sinne des Gemeinwohls nach und nach in Erfüllung gehen.


Dieser Nachruf ist zugleich im markt intern Verlag veröffentlicht worden.

 

Tesla schreibt als amicus curiae – Vorbild für die Mandatsbetreuung?

In der vergangenen Woche überraschte Neu-Autobauer Tesla mit einem Brief als amicus curiae, der eine Klimaschutzklage unterstützen soll. Selbst wenn der Brief aus meiner Sicht schnell als recht plumper PR-Stunt identifiziert ist, stellt sich hier die Frage der Nachahmungswürdigkeit in der Mandatsbetreuung.

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Fristverlängerung zum Dritten

Das gestern veröffentliche BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hat bei den Kolleginnen und Kollegen für enorme Verwirrung gesorgt, denn danach ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 über den 31.3.2021 hinaus nur im Einzelfall und nur auf Antrag möglich. Meine „Nachforschungen“ und Hinweise von aufmerksamen Lesern dieses Blogs haben ergeben, dass das BMF-Schreiben nur die Beratungen vom 4.12.2020, nicht aber die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Das heißt, die Verhandlungen von Steuerberaterverband und -kammer mit den Vertretern der Großen Koalition und deren Zusagen sind nicht in das BMF-Schreiben eingeflossen. Nach den Zusagen der Politik soll die Fristverlängerung bis zum 31.8.2021 gesetzlich verankert werden.

Mich wundert allerdings nach wie vor das Datum des BMF-Schreibens „21. Dezember 2020“. Dem BMF muss doch bewusst gewesen sein, dass es eine aktuelle Entwicklung gegeben hat. Und in anderen Fällen hat das BMF seine Schreiben jüngst mit den Worten „… im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung …“ garniert.

Wie ist das BMF-Schreiben also einzuordnen? Ich gebe zu: Ich weiß es nicht. Jedenfalls hat es das BMF – wieder einmal – geschafft, tausende Steuerberater und ihre Mandanten zu verwirren. Weiterlesen

Corona-Schutzschirm für Lieferketten bis 30.6.2021 verlängert

Am 4.12.2020 haben sich die Bundesregierung und die Warenkreditversicherer auf eine Verlängerung des Schutzschirms für Lieferketten verständigt. Die deutsche Wirtschaft kann sich bereits auf die Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30.6.2021 einstellen – wenn die EU-Kommission zustimmt.

Hintergrund

2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.327,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1.104,1 Milliarden Euro importiert. Infolge der Globalisierung ist auch die Beschäftigung in Deutschland in hohem Maße auf offene Märkte und internationalen Handel angewiesen: Rund 28 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab, im verarbeitenden Gewerbe sogar 56 Prozent.

Exportgeschäfte werden regelmäßig durch private Exportkreditversicherungen abgesichert. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie muss allerdings zusätzlich der Staat durch staatliche Exportkreditgarantien einspringen. Bereits am 30.3.2020 hatten BMF und BMWi beschlossen, dass ab April bis Ende 2020 Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit konnten insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Darüber habe ich bereits hier im Blog berichtet (s. Corona-Krise: Bund beschließt Erweiterung der Exportkreditgarantien).  Mit dem Schutzschirm will die Bundesregierung in Form einer Staatsgarantie verhindern, dass Unternehmen in der Covid-19-Pandemie Gefahr laufen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzenzubleiben, wenn diese der Krise zum Opfer fallen. Für eine Exportnation wie Deutschland ist das überlebenswichtig.

Was wurde jetzt beschlossen? Weiterlesen