2017 soll es soweit sein – die Abgeltungssteuer wird in den Ruhestand geschickt. Man mag sich gar nicht ausmalen, was das wieder für Umstellungskosten mit sich bringt. Aber besser als gar kein Ende dieses gesetzgeberischen Missverständnisses.
Peer Steinbrück prägte damals: Lieber 25 % von x, als 45 % von nix. Eine einprägsame Formel hatte die Steuer auch bitter nötig, füllten doch die verfassungsrechtlichen Bedenken schon vor Einführung der Neuregelung eine schier endlose Liste.
In einem gut 70-seitigen Gutachten kommt Professor Englisch aktuell zu dem Ergebnis, dass die Kapitalertragsteuer („Abgeltungssteuer“) in jeglicher Hinsicht verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber hatte sich damals ja alle möglichen Rechtfertigungen überlegt, die aber allesamt leerlaufen. Letztlich stellt sich nur die Frage, ob die Abgabe zu mehr Steuergleichheit und -gerechtigkeit beigetragen hat. Daran musste man eigentlich schon immer zweifeln – schöne Größe an Uli Hoeneß. Und auch die Berechnungen der Bundesregierung lassen vermuten, dass die Abgeltungssteuer im Ergebnis niemanden zu mehr Steuerehrlichkeit bewegen konnte.
Im Gegenzug bot die Abgabe beträchtliche Steuersparmöglichkeiten. Da muss man noch nicht einmal auf so ‚verrückte‘ Gestaltungen wie die cum-ex-Geschäfte abstellen. Wer unter einem höheren individuellen Steuersatz als 25 % „leidet“, kann unstreitig legal und ohne moralische Bedenken von der Pauschalbesteuerung profitieren. Da halfen dann am Ende des Tages weder das Abzugsverbot von Werbungskosten, noch die Verlustverrechnungsbeschränkungen.
Wendet sich der Gesetzgeber nun tatsächlich von der Abgeltungssteuer ab, entstehen sicherlich im Bereich der Kapitalgesellschaften einige Steuerschlupflöcher. Englisch hält die finanzielle Bedeutung allerdings für eher gering. Selbst die SPD möchte die Sonderregelung ja schon seit einiger Zeit wieder zurückdrehen. Da kommt der automatische Steuerdatenaustausch ab 2017 als Anlass ganz gelegen. Dass die Abgeltungssteuer allem Anschein nach von Anfang nicht funktionierte, lässt sich so gut verschweigen.
Kaum überraschend gibt es mittlerweile daher niemanden mehr, der noch ernsthaft am Konzept der Abgeltungssteuer festhalten will. Außer den Bankern natürlich. Gut, Banker eben. Man kann einem Hasen ja auch nicht vorwerfen, dass er lange Ohren hat.
P.S.: Kollege Iser berichtet hier demnächst noch ausführlich zur Abgeltungssteuer.
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