Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für die Industrie

Lange Zeit hat die Bundesregierung darum gerungen, wie der Industriestrompreis günstiger werden kann, weil große Industriekonzerne andernfalls abzuwandern drohen. Jetzt hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept geeinigt.

Hintergrund

Seit Monaten herrschte innerhalb der Koalition Streit über Pläne für einen staatlich subventionierten Strompreis. Die Finanzierungspläne sahen dabei vor, die Finanzierung aus dem Klima – und Transformationsfonds darzustellen. Grüne und SPD-Bundestagfraktion waren für einen Industriestrompreis, FDP und der Bundeskanzler dagegen. Auch Unternehmensverbände und Gewerkschaften hatte eine unterschiedliche Sichtweise hinsichtlich eines staatlich regulierten Industriestrompreises. Jetzt steht die politische Einigung im Regierungslager.

Eckpunkte des Industriestrompreiskonzeptes

Am 9.11.2023 hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken und den Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation zu streichen. Damit ist die Debatte um die Einführung eines Industriestrompreises in Deutschland beendet. Die Eckpunkte der Einigung sind folgende:

  • Die Stromsteuer soll für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh sinken. Das soll zunächst für 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden, für 2026 bis 2028 muss erst noch die Gegenfinanzierung geklärt werden.
  • Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
  • Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
  • Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
  • Der Selbstbehalt berechnet sich aus dem EU-Allowances (EUA)-Preis für das Jahr 2022 in Höhe von 54,06 Euro und dem CO2-Emissionsfaktor in Höhe von 0,72 Tonnen Kohlendioxid pro Megawattstunde. Daraus ergeben sich für den Strombezug von einer Gigawattstunde CO2-Kosten in Höhe von 38.923,20 Euro als Selbstbehalt pro Anlage. Die zusätzliche Entlastung ist also gering.
  • Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten soll 2024 rund 5 Mrd. Euro betragen, um die Strompreise zu senken; dies hatte das Kabinett bereits letzte Woche beschlossen.
  • Das Entlastungsvolumen für das produzierende Gewerbe soll sich auf rund 28 Mrd. Euro bis 2028 summieren

Bewertung

Die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe war überfällig und ist deshalb unbedingt zu begrüßen. Denn für Industriebetriebe – egal Großkonzerne oder Mittelstand – muss Strom günstig sein, damit die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten können. Das Einigungskonzept ist deshalb auch aus Sicht der Wirtschaftsverbände (DIHK) „ein wichtiges Signal für die extrem stromintensiven Branchen“.

Allerdings sind auch Betriebe in Handel und Dienstleistungen auf bezahlbare Strompreise angewiesen, die von dem beschlossenen Konzept bislang nicht erfasst sind; dies ist bedauerlich. Deshalb müssen Lösungen gefunden werden, damit auch diese Wirtschaftsbranchen von der Entlastung profitieren können.

Das Entlastungspaket wirkt zusätzlich zu den bereits vom Kabinett beschlossenen Energiepreisentlastungen. Das ist unterm Strich auch eine gute Nachricht für alle Bürger.

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