Bundesregierung bringt Rentenreformpaket II auf den Weg?

Das Bundeskabinett hat am 29.5.2024 das Rentenreformpaket II beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Was beinhaltet das Paket und wer muss es bezahlen?

Hintergrund

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Langzeitbaustelle: Die Zahl derjenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nimmt ab, die Zahl der Rentenbezieher steigt. Dies hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sinkt und bewegt sich derzeit bei 48 Prozent des letzten Erwerbseinkommens – für viel zu wenig zur Finanzierung des Ruhestands. Deswegen ist ein sozialpolitisches Kernanliegen der Ampelregierung im Koalitionsvertrag, die gesetzliche Rente zukunftssicher zu machen.

Eckpunkte des Rentenreformpakets

Das Rentenpaket regelt im Kern zwei Punkte: Das Rentenniveau, das das Verhältnis der Rentenhöhe zum durchschnittlichen Arbeitslohn in Deutschland festlegt, soll bis etwa 2040 auf dem derzeitigen Niveau von 48 Prozent festgeschrieben werden mit dem Ziel, die Renten dauerhaft zu stabilisieren. Zudem vollzieht die Bundesregierung mit der Reform den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente. Dafür will die Regierung in diesem Jahr erstmalig 12 Milliarden Euro breit gestreut am Aktienmarkt investieren. In den kommenden Jahren soll dieses sogenannte Generationenkapital aufwachsen, bis Mitte der 2030er-Jahre auf einen Betrag von rund 200 Milliarden Euro.

Nach zehn Jahren soll dieser Kapitalstock Erträge im Umfang von 10 Mrd. Euro/Jahr abwerfen, die dann in die Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung fließen und gewährleisten sollen, dass die Beiträge nicht weiter steigen. Am gesamten Rentenaufwand wird aber das Generationenkapital gerade mal einen Anteil von 1,5 Prozent haben, nicht gerade viel. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP mit dem Vorschlag einer Aktienrente. Dabei wollte die FDP 2 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge für den Aufbau eines Kapitalstocks verwenden mit dem Ziel, dass jeder Versicherte einen zusätzlichen Anspruch auf eine Aktienrente erwirbt – das war in der Koalition nicht mehrheitsfähig.

Ist das Paket generationengerecht?

Umsonst ist die geplante Rentenreform nicht zu haben. Berechnungen zufolge wird das jährliche Belastungsvolumen bis 2035 auf zusätzlich 30 Mrd. Euro/Jahr steigen, ab 2040 gar auf 40 Mrd. Euro/Jahr. Um dies zu finanzieren, müsste rechnerisch der Rentenversicherungsbeitrag auf über 22 Prozent steigen; aktuell geht die Regierung von einem stabilen Beitragssatz von 18,7 Prozent bis 2027 aus, ab 2028 soll der Beitragssatz auf zunächst 20 Prozent steigen. Die weitere Frage ist, ob und wie die Rentenformel bei steigenden Rentnerzahlen und abnehmenden Beitragszahlern zu ändern ist, um künftige Rentenerhöhungen demografisch generationengerecht zu verteilen. Ansonsten werden die Beitrags-und Steuerzahler im Vergleich zu Rentnern stärker belastet.

Wie geht’s weiter?

Das Rentenreformpaket muss jetzt im Bundestag und Bundesrat beraten werden, ob es dabei noch gravierende Änderungen gibt, ist angesichts der Ampelmehrheit in den Gremien wenig wahrscheinlich. Allerdings könnte es noch Änderungen für einen flexibleren Übergang vom Erwerbs- ins Rentnerleben geben. Spannend wird auch die weitere Entwicklung bei der betrieblichen und bei der privaten Altersvorsorge sein: Denn auch diese Bausteine im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge will die Regierung nach dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode reformieren – wir warten gespannt ab…! Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag und Bundesrat eingebracht werden, mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist aber sicher nicht vor Oktober 2024 zu rechnen.

Weitere Informationen
Kabinettsbeschluss v. 29.5.2024

 

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